Gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen zulassungs- und kennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge regelmäßig zur sogenannten Hauptuntersuchung (HU). Diese wird umgangssprachlich auch als „TÜV“ bezeichnet und soll sicherstellen, dass sich keine Mängel am Kfz befinden, welche die Sicherheit im Verkehr gefährden könnten. Aber was geschieht, wenn ein Autofahrer beim Fahren ohne TÜV erwischt wird?
Bußgeldtabelle: Welche Strafe droht beim Fahren ohne TÜV?
Verstoß | Konsequenzen |
---|---|
Zwischen 2 und 4 Monaten ohne TÜV gefahren | - Verwarnungsgeld von 15 € |
Zwischen 4 und 8 Monaten ohne TÜV gefahren | - Verwarnungsgeld von 25 € |
Länger als 8 Monate ohne TÜV gefahren | - Bußgeld von 60 € - 1 Punkt in Flensburg - (In der Probezeit: B-Verstoß) |
FAQ: Fahren ohne TÜV
Wie lange darf ich ohne TÜV fahren?
Es gibt keine Schonfrist. Wer ein schon ein wenig über dem Termin ist, muss bereits mit einem Verwarngeld rechnen.
Was kostet das Fahren ohne TÜV?
Der Bußgeldkatalog sieht zwischen 15 und 60 Euro vor. Auch ein Punkt ist denkbar. Die Bußgeldtabelle sehen Sie hier.
Was passiert, wenn ich als Fahranfänger ohne TÜV fahre?
Neben den üblichen Sanktionen gilt es als B-Verstoß, wenn Sie mehr als acht Monate ohne TÜV fahren. Zwei B-Verstöße wirken sich dann auf die Probezeit aus.
Keine Lust zu lesen? Alles Wichtige zum Fahren ohne TÜV gibt´s auch hier im Video
Wie lange darf man ohne TÜV fahren?
Inhalt
Handelt es sich um ein neues Auto, muss die Hauptuntersuchung drei Jahre nach der Erstzulassung zum ersten Mal durchgeführt werden. Im Anschluss daran schreibt der Gesetzgeber eine Zwei-Jahres-Taktung vor. Obwohl der entsprechende Termin für die nächste HU sowohl auf der TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen des Kfz als auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist, denken manche Fahrer trotzdem nicht daran und werden daraufhin möglicherweise beim Fahren ohne TÜV ertappt.
Nicht selten fragen sich die Betroffenen in einer solchen Situation, ob es nicht eine gewisse Schonfrist gibt, innerhalb der das Fahren ohne TÜV noch erlaubt ist. Etwas Ähnliches existiert tatsächlich: Wenn Sie ohne TÜV fahren, droht eine Strafe gemäß Bußgeldkatalog erst, sobald die Frist um zwei Monate oder mehr überschritten wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie also in der Regel als Autofahrer „tüvlos“ fahren, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen.
Sollte die Polizei in diesem Fall bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass Sie Auto fahren, ohne eine gültige TÜV-Plakette zu besitzen, wird Sie sie normalerweise nur darauf hinweisen, dass Sie den Termin zur Hauptuntersuchung versäumt haben und dies schnellstmöglich nachholen sollten. Aber worauf beläuft sich die mögliche Strafe, wenn Sie ohne TÜV fahren und bereits zwei Monate oder mehr vergangen sind? Dies erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Im Video: Was droht, wenn Sie den TÜV-Termin überzogen haben?
Fahren ohne TÜV: Welche Strafe wird fällig?
Im Folgenden haben wir für Sie genau zusammen-gefasst, wie viel Sie das Fahren ohne TÜV kosten kann und welche Folgen außerdem im Bereich des Möglichen liegen. Je nachdem, wie lange Sie die vorgeschriebene HU bereits vor sich herschieben, müssen Sie sich auf diese Konsequenzen einstellen, wenn Sie erwischt werden:
- Sind zwischen zwei und vier Monate vergangen, seit Sie beim TÜV hätten vorstellig werden müssen? Hier erwartet Sie laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
- Wenn Sie bereits zwischen vier und acht Monaten noch mit Ihrem Kfz fahren, ohne beim TÜV gewesen zu sein, müssen Sie sich auf ein Verwarnungsgeld von 25 Euro einstellen.
- Sobald mehr als acht Monate seit der eigentlichen Untersuchung vergangen sind, wird das Fahren ohne TÜV mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sanktioniert. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Weiterhin schreibt der Gesetzgeber in allen drei Fällen eine vertiefte Hauptuntersuchung vor, die Angaben des TÜV Süd zufolge in etwa 20 Prozent mehr kostet als die reguläre. Die Kosten für Letztere bewegen sich zwischen ca. 180 und 200 Euro. Der höhere Betrag ist darin begründet, dass Ihr Kfz weitaus gründlicher inspiziert werden muss, wenn Sie den eigentlichen HU-Termin verpasst haben.
Übrigens: Früher wurde die Frist von zwei Jahren auf diesen Termin rückdatiert, heutzutage startet sie jedoch mit dem Tag, an dem die tatsächliche Untersuchung stattfindet.
Was passiert beim Fahren ohne TÜV in der Probezeit?
Die ersten zwei Jahre nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis befinden sich Fahranfänger noch in der sogenannten Probezeit. Leisten sie sich in dieser Zeit Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen sie mit strengeren Maßnahmen rechnen als erfahrenere Führerscheinbesitzer. Allgemein findet eine Unterscheidung der Zuwiderhandlungen in
- A-Verstöße (schwere Missachtungen der Vorschriften) und
- B-Verstöße (weniger schwere Missachtungen der Vorschriften)
statt. Um einen A-Verstoß handelt es sich beispielsweise bei dem Überfahren einer roten Ampel oder der Nutzung vom Handy am Steuer. Das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Parken auf der Autobahn zählt wiederum in die Kategorie der B-Verstöße.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen sowohl eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre als auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.
Doch was von beidem liegt vor, wenn Sie Auto fahren, ohne eine TÜV-Plakette in der Probezeit zu besitzen? Das Fahren ohne TÜV als Fahranfänger hat zunächst einmal keine probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge. Sobald seit dem eigentlichen Termin zur Hauptuntersuchung allerdings mehr als acht Monate vergangen sind, wird es als B-Verstoß angesehen, wenn Sie beim Autofahren ertappt werden.
Demzufolge kommt es nicht automatisch zu den oben beschriebenen Folgen, wenn Sie als Führerscheinneuling acht Monate lang ohne TÜV fahren. Die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog werden Ihnen natürlich dennoch auferlegt. Sollte es sich beim Fahren ohne TÜV allerdings bereits um Ihren zweiten B-Verstoß handeln, müssen Sie sich wohl oder übel mit dem Gedanken anfreunden, eine Probezeitverlängerung zu erhalten und an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Dürfen Sie ohne TÜV zur Werkstatt fahren, um die HU durchführen zu lassen?
Werden Kraftfahrer beim Fahren ohne TÜV aufgegriffen, nutzen viele die Ausrede, sie wären gerade auf dem Weg dorthin, um den drohenden Sanktionen aus dem Weg zu gehen. Das Fahren ohne TÜV zum TÜV ist grundsätzlich zwar nicht erlaubt, allerdings reagieren einige Polizeibeamte wohlwollend, wenn Sie ihnen die Bestätigung des Termins vorzeigen können. Als bloße Ausrede wird das Ganze aber wahrscheinlich nicht funktionieren.Sie haben beim Fahren ohne TÜV einen Unfall verschuldet?
Grundsätzlich verlieren Kraftfahrer nicht automatisch den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, wenn sie ohne TÜV fahren. Aus diesem Grund übernimmt die Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall ohne gültige HU-Plakette auch die Kosten für Schäden, die einer dritten Person dadurch entstanden sind.
Wegen dem Fahren ohne TÜV kann die Versicherung Sie allerdings möglicherweise in Regress nehmen, sprich sich das Geld im Nachhinein von Ihnen zurückholen.
Diese Möglichkeit besteht allerdings in der Regel nur dann, wenn sich beweisen lässt, dass der Unfall nicht geschehen wäre, hätten Sie Ihr Kfz rechtzeitig zum TÜV gebracht. Es müssen also für diesen Schritt TÜV-relevante Mängel zum Crash geführt haben oder zumindest dafür mitverantwortlich sein. Fahren Sie ohne TÜV und die Versicherung möchte sich nach einem von Ihnen verschuldeten Unfall die Kosten zurückholen, muss also erst einmal ein Gutachter herangezogen werden.
Wenn man in dem Zeitraum von 2-4 Monaten mehrmals ohne TÜV erwischt wird,
muss man jedesmal 15 Euro Strafe zahlen oder reicht einmal?
Nein, vor Versand des Bußgeldbescheides wird geprüft. 1×15, 1×25 nach 4 Monaten, usw.