Verkehr ist aus dem heutigen Leben gar nicht mehr wegzudenken – ob nun Güterverkehr, Berufsverkehr oder das „Brettern“ im eigenen Hof. Fahren kann jede Menge Spaß machen, aber es birgt auch eine Menge Gefahren. Ein einziger rücksichtsloser oder unbedarfter Fahrer kann bereits einen Massenunfall auslösen. Deshalb wird sichergestellt, dass jeder Fahrer auch eine Fahrerlaubnis hat – wenn nicht, drohen harte Konsequenzen.
FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Damit ist das Führen eines führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis gemeint, weil diese nie erworben, entzogen oder durch ein Fahrverbot vorübergehend ausgesetzt wurde.
Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes droht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Unter anderem ist hier entscheidend, ob der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht hat, welcher Fahrzeugtyp geführt wurde und ob in diesem Zusammenhang weitere Verstöße begangen wurden.
Fahrerlaubnis oder Führerschein – was meinen die Begriffe?
Inhalt
Der Begriff „Fahrerlaubnis“ wird oft synonym zu „Führerschein“ verwendet. „Fahrerlaubnis“ bezeichnet dabei den gesamten Vorgang, der es einer Person ermöglicht, ein bestimmtes Fahrzeug führen zu dürfen. Der Führerschein ist also lediglich der Ausweis für die Fahrerlaubnis. Ohne eine Fahrerlaubnis zu fahren, bedeutet also nicht, dass der Führerschein vergessen wurde, sondern dass jemand von rechtlicher Seite nicht befugt ist, ein bestimmtes Fahrzeug zu bedienen.
Ist jemand im Besitz einer Fahrerlaubnis und hat seinen Führerschein beim Fahren nicht dabei, wird dies mit einem Verwarngeld von 10 Euro bestraft.
In welchen Fällen besitzt eine Person keine Fahrerlaubnis?
Laut dieser Definition wird auch klar, dass es beim Fahren ohne Fahrerlaubnis keine einheitliche Strafe in dem Sinne gibt. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Fällen, welche offiziell unter diese Straftat fallen.
1. Der Fahrer hat nie eine Fahrerlaubnis bestanden
Beim Fahren ohne nachweisbare Fahrerlaubnis ist mit einer Geldstrafe und dem Freiheitsentzug bis zu einem Jahr zu rechnen. Das unzulässige Führen eines PKW ist dabei wohl das prominenteste Beispiel. Hier gilt es jedoch auch zu unterscheiden, ob die jeweilige Person auf vier oder zwei Rädern unterwegs war. Beim Motorrad beispielsweise wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Regel genauso bestraft wie bei einem „normalen“ Auto.
Gesondert werden hier motorisierte Zweiräder (Mofas)behandelt, denn: das Mofa gehört zu den Fahrzeugen, welche laut Straßenverkehrsgesetzt keine Fahrerlaubnis benötigen. Dennoch ist meist eine Prüfbescheinigung nötig. Wird also vom „Mofa-Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gesprochen, ist dies nicht ganz korrekt, meint es eigentlich das Mofa-Fahren ohne eine abgelegte, nachweisbare Prüfung. Dies ist mit einem vergleichsweise niedrigen Verwarngeld von 20 Euro belegt.
Wird nun jemand mehrmals erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, zählt er als Wiederholungstäter. In diesem Falle werden weitere Maßnahmen unternommen, welche die betroffene Person aus dem Verkehr fern halten sollen, wie die Verhängung einer Sperrfrist oder in Einzelfällen sogar der Einzug des Fahrzeuges.
2. Fahren trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Ist die Fahrerlaubnis bestanden und eine Person hat sich dennoch im Verkehr fahrlässig und/oder gefährdend verhalten, wird oft ein Fahrverbot verhängt. Nach Ablauf dessen darf zwar wieder gefahren werden, während dieser festgesetzten Frist dürfen jedoch keine Fahrzeuge bedient werden. Wird gegen diese Regel verstoßen, wird im selben Maße gestraft wie allgemein beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn de facto hatte die betroffene Person für diesen Zeitraum keine Berechtigung zu fahren.
Selbiges gilt auch für das Fahren trotz Führerscheinentzug. Hier ist zu beachten, dass bei der offiziellen „Entziehung der Fahrerlaubnis“ diese nicht nur vorübergehend ausgesetzt ist, sondern eben komplett entzogen wurde. Das erneute Fahren nach dem Führerscheinentzug ist mit vielen Auflagen verbunden: der Antrag muss neu gestellt werden, Nachweise müssen erbracht werden – wobei auch hier häufig eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Wurde der Führerschein entzogen und jemand will trotzdem fahren, hat die betroffene Person neben den regulären Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit weiteren Sanktionen zu rechnen.
Hinweis: Auch wenn, wie oben erklärt, das Mofa keine Fahrerlaubnis in dem Sinne benötigt, ist auch das Mofa-Fahren bei einem Führerscheinentzug tabu!
3. Fahren ohne Fahrerlaubnis: was gilt für Anhänger?
Besitzt ein Fahrer nun eine gültige Fahrerlaubnis und ist nicht im Fahrverbot, führt aber einen Anhänger mit, ist dies grundsätzlich kein Problem. Bei dem regulären Führerschein der Klasse B dürfen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden, eine extra Prüfung ist nicht nötig. Auch Anhänger mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse dürfen Sie ziehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 t nicht überschreitet. Mit der Zusatzklasse BE dürfen zudem Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse und einer zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von bis zu 4.250 kg gefahren werden. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, darf eh keine motorisierten Fahrzeuge führen, auch nicht mit Anhänger.
4. LKW-Führerscheine und Führerscheine aus dem Ausland
Für LKW-Fahrer gibt es hier einen Sonderfall, denn: ab dem 50. Lebensjahr muss der LKW-Führerschein alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu gehört zum Beispiel das Vorweisen bestimmter Kurse. Wird diese Erneuerung nicht durchgeführt, erlischt die Fahrerlaubnis für die Klasse C. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wird auch in diesem Fall genauso sanktioniert wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis allgemein.
Auch für ausländische Führerscheine gilt: Stellen Sie sicher, dass der Führerschein in dem jeweiligen Land Gültigkeit besitzt! In Deutschland beispielsweise wird das Fahren eines nicht korrekt anerkannten Führerscheins ebenso als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.
Das sagt das Gesetz
Diese Aufzählungen zeigen, dass das Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht nur Fahrer betrifft, die nie eine Fahrerlaubnis erlangt haben. Vielmehr können, je nach Fall, eben auch bewanderte Fahrer unter diese Rechtsprechung fallen.
Im Paragraph 21 der StVG, welche das Fahren ohne Fahrerlaubnis behandelt, gibt es zudem folgenden Zusatz:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Das bedeutet: besitze ich selbst eine Fahrerlaubnis, lasse meinen Wagen oder meine Maschine jedoch von jemandem fahren, der keine Fahrerlaubnis besitzt, werde ich mit der gleichen Härte bestraft.
Was beeinflusst die Strafe?
Die jeweilige Strafe bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis richtet sich also neben diesen jeweiligen Sonderfällen nach folgenden Kriterien:
- Welche Maschine/welcher Wagen wurde bedient?
- Hat der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis besessen?
- Handelt es sich bei dem Fahrer um einen Wiederholungstäter?
- Kam es zu Beschädigungen oder Gefährdungen?
- Kam es zu zusätzlichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, wie Trunkenheit, Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.
Nicht selten beinhaltet die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Sperre/MPU. Diese Sperre legt dabei den Zeitraum fest, in welchem dem Täter es nicht gestattet ist, sich für eine Fahrerlaubnis anzumelden. Kommen zudem weitere Delikte ins Spiel, welche an der geistigen und körperlichen Verfassung des Betroffenen zweifeln lassen, muss erst eine erfolgreich bestandene MPU bestätigen, dass die Person nun tüchtig für die Aufnahme in den Verkehr ist.
Hallo
Ich bin im Besitz eines Österreichischem Führerschein für 125 ccm den man bei uns mit 6 Fahrstunden zum Autoführerschein dazu machen kann .Laut Fahrschule darf man mit dem aber nicht nach Deutschland fahren .Mit welcher Strafe ist zu rechnen oder welche Konsequenzen hat das.Ich bin 50 Jahre alt und verstehe das nicht ganz denn nach Italien,Tschechien uns.daef man fahren.
Hallo,
Ich habe eine theoretische Frage.
Angenommen ich habe einen Führerschein der Klasse B (Normaler PKW Führerschein) und bin somit bemächtigt ein 50ccm Motorroller zu fahren. Dieser Roller fährt laut Betriebserlaubnis 45km/h.
Mit was ist zu rechnen wenn der Roller 70km/h fahren würde? Das die Betriebserlaubnis erlischt ist klar. Aber was für folgen hat das für mich als Fahrer? Ist es fahren ohne Fahrerlaubnis? Falls ja, ab wieviel km/h über der erlaubten Geschwindigkeit die laut Betriebserlaubnis ist dies so?
Hallo
Ich habe mein Führerschein wegen Punkte 6 Monat abgegeben. Am 4. Monat ohne Führerschein gefahren und Polizei hat mich erwischt. Seit 7 Monaten ich habe kein Strafe bekommen. Kann noch dauern und Fahrverbot ab wann gültig nach polizei erwischt oder nach Gericht Einsendung ?
Ich musste für einen Monat meinen Führerschein abgeben.
Bin trotzdem gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Welche Strafe droht mir?
Was passiert, wenn man einen Autoführerschein hat, aber ohne Motorrad Führerschein ein Motorrad gefahren hat und anschließend wegen Wildwechsel einen Unfall hatte (keine Fremdschäden, kein Alkohol und keine überhöhte Geschwindigkeit)?
LG
Eine 17jährige Person (also nicht volljährig) hat einige Tage vor Ablegen der Prüfung des Kfz-FS ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und hat einen Unfall mit Sachbeschädigung begangen (Leitplanke und gefahrenes Kfz beschädigt). Bis zu diesem Vorfall war er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für eine 125er. Muss er damit rechnen, dass er auch die Fahrerlaubnis für die 125er verliert, obwohl sich der „Vorfall“ mit einem Kfz ereignet hat?
MfG und vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
ich habe polnische Führerschein CE, die Gültigkeit ist seit 4 Tagen abgelaufen, ich habe es vergessen, die Polizei hat mich angehalten und ich habe 200€ bezahlt, ist das jetzt alles was ich zahlen muss oder kommt noch was? Bekommt mein Boss auch eine Strafe und wenn ja wieviel?
Gruß
Michael
Hallo bin heute ohne führerschein angehalten worden was kommt auf mich zu im schlimmsten Fall?
Hallo ich hat erwischt mit eine ausländische Führerschein (ungarisch) und die Gültigkeit abgelauft ist ! Kann ich wegen dem sperre bekommen ? (Meine Führerschein in Ungarn schon verlängert ! )
Hallo Constantin
Ein abgelaufener ausländischer Führerschein ist gleichbedeutend mit dem Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Hierfür kann Ihnen in Deutschland eine Sperre drohen.
– Die Redaktion
Was passiert wenn ich mit einem pkw und pkw anhänger (anhänger ohne ladung) eine gesamtmasse von 60 kg überschritten habe, also 3560kg Was für eine strafe bzw kosequenzen muss ich mich einstellen?
Hallo Micha
Was bei Überladung an Sanktionen anfällt, können Sie der Tabelle auf folgender Seite entnehmen: https://www.bussgeldkataloge.de/anhaenger/
Ihr Team von bussgeldkataloge.de