Fahren ohne Fahrerkarte – Was ist zu tun, wann ist es erlaubt?

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Verlegt, verloren, gestohlen, oder vielleicht war auch der berühmte Hund mal wieder hungrig und hat sie gefressen: Ohne die Fahrerkarte, welche für alle Kraftfahrer Pflicht ist, die einen Lkw ab 3,5 Tonnen gewerblich führen wollen, geht in der Regel gar nichts. Wann das Fahren ohne Fahrerkarte erlaubt ist, was dann zu tun ist und mehr lesen Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle für das Fahren ohne Fahrerkarte

VerstoßBußgeld für den FahrerBußgeld für den Halter
das Kontrollgerät oder die Fahrerkarte funktioniert nicht einwandfrei oder Sie nutzen eines davon nicht ordnungsgemäß - je 24-Stunden-Zeitraum250 €750 €
Sie haben kein Schaublatt bzw. keine Fahrerkarte benutzt - je 24-Stunden-Zeitraum250 €-
Sie haben Ihre Fahrerkarte nicht mitgeführt oder sie nicht rechtzeitig zur Prüfung ausgehändigt - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben keine Ausdrucke und Eintragungen gemacht, obwohl Ihre Fahrerkarte nicht richtig funktionierte, beschädigt war, verloren oder gestohlen wurde - je 24-Stunden-Zeitraum
... und dadurch wurde die Kontrolle erschwert75 €-
... und dadurch war keine Kontrolle möglich250 €-
Sie haben die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortgesetzt, obwohl Sie keine Fahrerkarte hatten - je 24-Stunden-Zeitraum50 €-

FAQ: Fahren ohne Fahrerkarte

Ist das Fahren ohne Fahrerkarte verboten?

Die Fahrerkarte dokumentiert die Lenk- und Ruhezeiten eines Lkw-Fahrers, weshalb es ein wichtiges Instrument zur Überprüfung des Arbeitsschutzes und der Verkehrssicherheit ist. Daher ist es für Berufskraftfahrer verboten, ohne Fahrerkarte unterwegs zu sein.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, eine Fahrerkarte mitzuführen?

In einigen Fällen ist es nicht möglich bzw. nicht nötig, die Fahrerkarte mitzuführen. Dies ist der Fall, wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, defekt ist oder Sie eine Privat- oder eine Probefahrt unternehmen.

Welche Strafe droht, wenn ich ohne Fahrerkarte fahre?

Sollten Sie ohne Fahrerkarte erwischt werden, drohen bis zu 75 Euro Bußgeld. Stellt sich heraus, dass Sie seit mehreren Tagen ohne Karte fahren, zahlen Sie in der Regel 75 Euro für jeden Tag. Weitere Sanktionen entnehmen Sie unserer Bußgeldtabelle hier.

Wieso ist die Fahrerkarte so wichtig?

Wie wird das Fahren ohne Fahrerkarte geahndet, wann ist es erlaubt?
Wie wird das Fahren ohne Fahrerkarte geahndet, wann ist es erlaubt?

Sie sind oft und häufig auch lange Zeit unterwegs: Lkw-Fahrer sind noch immer zu einem großen Teil für den Transport von Gütern in Deutschland verantwortlich. Um zu gewährleisten, dass dabei auch die Maßnahmen für den Arbeitsschutz eingehalten werden, muss seit Mai 2006 jeder Fahrer ein Kontrollgerät mitführen, mit dem seine Tätigkeiten und – sehr wichtig – seine Lenk- und Ruhezeiten ordnungsgemäß dokumentiert werden. Weil die Einhaltung dieser Zeiten auch für die Verkehrssicherheit von großer Wichtigkeit ist, stellt das Fahren ohne Fahrerkarte eine Ordnungswidrigkeit dar.

Lkw fahren ohne Fahrerkarte – Diese Strafe gilt dann für den Fahrer!

Erwischt die Polizei Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte, müssen Sie mit einer hohen Strafe rechnen.
Erwischt die Polizei Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte, müssen Sie mit einer hohen Strafe rechnen.

Bei einer polizeilichen Kontrolle prüft der Beamte, ob die Fahrerkarte korrekte Daten enthält und der Kraftfahrer die Vorschriften einhält, welche die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten sollen. Ist dies nicht möglich, weil der Betroffene beim Fahren ohne Fahrerkarte erwischt wurde, kann es gemäß Lkw-Bußgeldkatalog zu saftigen Strafen kommen. Eine Übersicht finden Sie in der oben bereitgestellten Bußgeldtabelle.

So steht auf das Fahren ohne Fahrerkarte ein hohes Bußgeld: Sollten Sie ohne diesen Nachweis ertappt werden und die Kontrolle dadurch erschwert werden, winken 75 Euro Bußgeld.

Das ist aber noch nicht alles: Wird dann festgestellt, dass die Fahrerkarte bereits seit mehreren Tagen nicht verwendet wurde, zahlen Sie 75 Euro für jeden Tag, an dem Ihnen das Fahren ohne Fahrerkarte nachgewiesen wurde.

Gibt es für das eigentlich unerlaubte Lkw-Fahren ohne Fahrerkarte Ausnahmen?

Sind Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte privat unterwegs, müssen Sie nur in Ausnahmefällen eine Strafe erwarten.
Sind Sie beim Fahren ohne Fahrerkarte privat unterwegs, müssen Sie nur in Ausnahmefällen eine Strafe erwarten.

Natürlich gibt es Fälle, in denen das Fahren ohne Fahrerkarte nicht möglich und vielleicht sogar nicht notwendig ist:

  • Wenn die Fahrerkarte gestohlen, verloren oder auf andere Weise abhanden gekommen ist: In diesem Fall ist das Fahren ohne Fahrerkarte für maximal 15 Tage erlaubt. Sobald der Verlust der Karte bemerkt wird, hat der Betroffene allerhöchstens 7 Tage Zeit, eine neue zu beantragen. Wichtig dabei: Der Fahrer hat auch eine Dokumentationspflicht über seine Arbeitszeiten als Lkw-Fahrer und seine Tätigkeiten, wenn er ohne Fahrerkarte fahren möchte. Diese Ersatznachweise (Ausdrucke) müssen 28 Tage aufbewahrt und dann im Unternehmen abgegeben werden. Mit dem Kontrollgerät müssen weiterhin alle erforderlichen Daten festgehalten werden.
  • Wenn die Fahrerkarte defekt ist: Hier gelten dieselben Regeln für das Fahren ohne Fahrerkarte wie beim Verlust des Dokuments
  • Wenn Sie einen Lkw privat fahren: Dies ist ohne Fahrerkarte möglich. Aber auch müssen Sie beachten: Ab einem Gefährt von 7,5 Tonnen handelt es sich laut Gesetzgeber nicht mehr um eine Privatfahrt! Werden Sie ohne Fahrerkarte erwischt, zahlen Sie!
  • Wenn Sie eine Probefahrt unternehmen: Auch hier ist das Fahren ohne Fahrerkarte zulässig.
  • Wenn es sich bei dem entsprechenden Fahrzeug um eines handelt, das aufgrund seiner Bauart oder des Zweckes, zu dem es genutzt wird, keine Fahrerkarte erfordert: So ist das Fahren ohne Fahrerkarte nicht verboten, wenn das Fahrzeug für den Einsatz in Notfällen gebraucht wird (bspw. bei der Polizei, der Feuerwehr, für medizinische Hilfe o. Ä.).
    Eine weitere Ausnahme stellen Lkw dar, die bedingt durch ihre Bauart nicht schneller als 40 km/h fahren können.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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