Was Sie beim Fahren bei Nebel beachten sollten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen; 4,50 von 5)
Loading ratings...Loading...

Auch Autofahrer mit langjähriger Erfahrung kommen zuweilen in Situationen, in denen Unsicherheiten über das richtige Verhalten auftreten können. Das Fahren bei Nebel beispielsweise stellt für viele eine Ausnahmesituation dar. Hier lesen Sie, wie Sie sicher durch den Dunst gelangen und welche Regeln Sie beachten sollten, um die Verkehrssicherheit zu wahren.

Bußgeldtabelle: Bei schlechter Sicht zu schnell gefahren

Ver­stoßGeld­bußePun­kteFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ge­schwin­digkeit bei schlech­ter Sicht nicht an­ge­passt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fähr­dung120 €1Hier prüfen **
... Unfall ver­ur­sacht145 €1Hier prüfen **
Bei we­ni­ger als 50 m Sicht­weite (durch Ne­bel, Re­gen, Schnee) inner­orts zu schnell ge­fahren (PKW)
bis 20 km/h80 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h180 €1Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MHier prüfen **
Bei we­niger als 50 m Sicht­weite (durch Ne­bel, Re­gen, Schnee) außer­orts zu schnell ge­fahren (PKW)
bis 20 km/h80 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h150 €1Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €1Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MHier prüfen **
mehr als 70 km/h700 €23 MHier prüfen **

FAQ: Fahren bei Nebel

Wie schnell darf man bei Nebel fahren?

Bei Nebel gilt das Fahren innerhalb der Sichtweite. Können Sie 50 m weit sehen, sind 50 km/h maximal zulässig. Auf schmalen Spuren gilt das Fahren auf halber Sicht. Bei 50 m sind dann nur 25 km/h erlaubt.

Was sollte ich dabei beachten?

Tritt starker Nebel auf, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren, Ihren Abstand überprüfen und ggf. vergrößern und falls vorhanden die Nebelscheinwerfer einschalten. Das Abblendlicht ist in jedem Fall zu verwenden. Das gilt auch für die Nebelschlussleuchte ab einer Sichtweite von unter 50 m.

Droht ein Bußgeld, wenn ich schneller fahre?

Ja, es drohen Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Nebel. Können Sie nur 50 m weit sehen, sind nur 50 km/h erlaubt. Bereits bei 81 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog 260 € Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot vor. Weitere aktuelle Bußgelder können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Video: Tipps zum Fahrverhalten bei Nebel!

Autofahren bei Nebel
Autofahren bei Nebel

Wie schnell darf ich bei Nebel fahren?

Im Nebel Autofahren: Das sorgt bei manchen Fahrern für eine Stresssituation.
Im Nebel Autofahren: Das sorgt bei manchen Fahrern für eine Stresssituation.

Das Fahren bei Nebel kann für Anspannung gerade bei jüngeren und unerfahrenen Autofahrern sorgen. Aber mit der richtigen Geschwindigkeit, dem passenden Licht und eventuell noch etwas innerer Ruhe sollten Sie keine Probleme haben. Aber wie schnell darf man überhaupt bei Nebel fahren?

Zunächst  einmal ist der Gedanke richtig, dass Sie Ihre Geschwindigkeit bei auftretendem Nebel anpassen und nicht weiterhin etwa mit 100 km/h über die Landstraße fahren sollten. Denn das zu schnelle Fahren bei Nebel ist nicht nur gefährlich, weil Sie vor Ihnen fahrende Autos zu spät erkennen könnten, sondern das kann auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 3 Abs. 1 Folgendes vor:

Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Daraus ergibt sich bspw. auch, dass Sie nur 40 km/h fahren dürfen, wenn die Sicht 40 m beträgt. Das Verkehrsrecht schreibt im genannten Absatz weiter vor, dass auf schmalen Straßen das Fahren bei Nebel auf halber Sicht vorgesehen ist. Dann wären bei 50 m Sichtweite also nur 25 km/h zulässig.

Und wie schnell darf man bei Nebel auf der Autobahn fahren?

Sind Sie mit dem Auto unterwegs und Nebel tritt plötzlich auf der Autobahn auf, gelten dieselben Regelungen wie auf anderen Fahrbahnen. Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen ist kein schnelleres Tempo erlaubt. Auch hier gilt für das Fahren bei Nebel: Innerhalb der Sichtweite und bei schmaler Straße innerhalb der halben Sichtweite.

Welches Licht sollte ich bei Nebel einschalten?

Das Tagfahrlicht reicht bei Nebel nicht aus. Sie sollten Abblendlicht und Nebenschlussleuchte bei einer Sicht unter 50 m einschalten.
Das Tagfahrlicht reicht bei Nebel nicht aus. Sie sollten Abblendlicht und Nebenschlussleuchte bei einer Sicht unter 50 m einschalten.

Der Name verrät es eigentlich schon: Die Nebenschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer sind Ihre zuverlässigen Partner beim Fahren bei Nebel. Nicht alle Fahrzeuge sind jedoch mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Diese sollen den Niederschlag quasi unterleuchten. In jedem Fall ist das Abblendlicht manuell einzuschalten (auch die intelligentesten Systeme erkennen nicht immer, welche Beleuchtung gerade angebracht ist).

Die Nebelscheinwerfer können bei schlechter Sicht (egal ob bei Nebel, Regen oder Schnee) zusätzlich eingeschaltet werden. Vom Fernlicht sollten Sie absehen, da dieses andere Autofahrer ablenken oder gar blenden kann. Beim Fahren bei Nebel reicht Tagfahrlicht nicht aus.

Der Abstand zum Vordermann ist bei schlechten Sicht- und Wetter-verhältnissen besonders wichtig. Die Nebelschlussleuchte ist einzuschalten, sobald Sie nicht weiter als 50 m sehen können. Nun ist diese Entfernung manchmal schwer einschätzbar. Als Orientierung können die Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen, die genau in einem Abstand von 50 Metern angeordnet sind.

Übrigens sind einige Blitzer bei Nebel nicht in der Lage, verwertbare Daten zu erheben und bspw. ein erkennbares Blitzerfoto zu erstellen. Wurden Sie also mit dem Auto im Nebel geblitzt, warten Sie womöglich vergeblich auf den entsprechenden Bußgeldbescheid.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

** Anzeige