Fahranfänger in der Schweiz: Diese Verkehrsregeln gelten!

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Die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr erfordert spezielle Fähig- und Fertigkeiten, die zum großen Teil dem Neuling in den Fahrstunden vermittelt werden. Die nötige Sicherheit kann jedoch nur die Praxis – das regelmäßige Fahren – bringen, weshalb es typischerweise die Fahrerlaubnis auf Probe“ gibt – der Fahranfänger muss sich bewähren, bevor er als vollwertiger Autofahrer“ gilt. Welche Regeln für Fahranfänger in der Schweiz gelten, das lesen Sie bei uns.

FAQ: Probezeit in der Schweiz

Wie lang ist die Probezeit für Fahranfänger in der Schweiz?

Die Probezeit in der Schweiz beträgt drei Jahre.

Was, wenn ich als Fahranfänger in der Schweiz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werde?

Je nachdem, wo der Tempoverstoß stattfand und wie hoch er ausfiel, könnte lediglich eine Geldbusse oder sogar ein Entzug des Führerausweises die Folge sein. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger in der Schweiz?

Wer sich in der Probezeit zum Führerschein in der Schweiz befindet, darf mit nicht mehr als 0,1 Promille am Steuer ertappt werden.

„Führerausweis auf Probe“ wird anders gehandhabt

Probezeit beim Führerausweis: Auch die Schweiz hält besondere Vorschriften für Fahranfänger bereit.
Probezeit beim Führerausweis: Auch die Schweiz hält besondere Vorschriften für Fahranfänger bereit.

Auch in Deutschland gibt es die sogenannte Probezeit für Fahranfänger, die zwei Jahre andauert und während der bei Verkehrsverstößen zusätzliche Sanktionen (Probezeitmaßnahmen) auf den Neuling zukommen als bei anderen Autofahrern. Im Ausland gibt es ähnliche Regelungen.

Für Fahranfänger in der Schweiz beginnt dies schon damit, dass das ganze System des Führerausweises auf Probe anders gestaltet ist. Wer nämlich diesen nach theoretischen und praktischen Prüfungen in der Hand hält, muss weiterhin die Schulbank drücken: In der Schweiz gibt es die sogenannte Zweiphasenausbildung:

  1. Phase: Diese besteht aus der theoretischen und praktischen Prüfung. Wurde diese bestanden, erhalten Sie für die kommende Probezeit einen speziellen Führerausweis. In der Schweiz dauert diese Zeit drei Jahre.
  2. Phase: Diese beinhaltet die Teilnahme an Weiterausbildungskursen in den ersten zwölf Monaten nach Aushändigung des Führerausweises auf Probe. Ist die Probezeit nach absolvierter Weiterbildung und ohne weitere Vorkommnisse nach drei Jahren abgelaufen, erhalten die Fahranfänger in der Schweiz den unbefristeten Führerschein.

Die Weiterbildungskurse werden WAB-Kurse genannt und ihre Regelung hängt davon ab, wann Sie die Probezeit in der Schweiz mit Ihrem Führerschein auf Probe offiziell angetreten haben.

Welche WAB-Kurse müssen Sie absolvieren?

Probezeit in der Schweiz: Um den Führerschein un­be­fris­tet zu erhalten, müssen Fahranfänger auch mit der Fahrerlaubnis auf Probe weiterhin Kurse besuchen.
Probezeit in der Schweiz: Um den Führerschein un­be­fris­tet zu erhalten, müssen Fahranfänger auch mit der Fahrerlaubnis auf Probe weiterhin Kurse besuchen.

Welche Weiterbildung zu absolvieren ist, das entscheidet sich daran, in welchem Jahr Sie nicht mehr als Fahranfänger in der Schweiz gelten.

Läuft Ihre Probezeit für das Autofahren in der Schweiz 2019 ab, so müssen Sie an zwei Kursen mit jeweils acht Stunden teilnehmen. Erst dann wird die unbefristete Fahrerlaubnis ausgestellt.

Läuft aber der befristete Führerausweis 2020 oder gar später aus, so ist nur noch ein Kurs mit sieben Stunden zu durchlaufen. Haben Sie aber bereits den alten WAB-Kurs Teil 1 besucht, so reicht es aus, diese Teilnahme nachzuweisen.

Generell gilt: Wurde der Führerausweis auf Probe vor dem 31.12.2019 erteilt, ist als Weiterbildung der alte WAB-Kurs Teil 1 ausreichend. Die Weiterausbildung ist nach dem alten System generell innerhalb der drei Jahre Probezeit zu durchlaufen, den alten WAB-Kurs Teil 1 gibt es allerdings nur noch bis 31.12.2019. Nach neuer Regelung ab 2020 muss die Weiterausbildung innerhalb der ersten zwölf Monate absolviert werden.

Sind Sie erst ab 2020 offiziell zum Fahranfänger in der Schweiz geworden, so ist generell der neue Weiterausbildungsweg zu gehen. Für das Organisieren der Kursteilnahme sind Sie selbst verantwortlich.

Fahranfänger in der Schweiz müssen strengere Regeln beachten

Besonders bzgl. Alkohol am Steuer müssen Führerschein-Neulinge oftmals größere Vorsicht walten lassen als ihre bereits erprobten Mitstreiter auf der Straße. Während hierzulande eine strenge 0-Promillegrenze gilt, ist bei den Schweizer Anfängern immerhin 0,1 Promille während der Probezeit erlaubt.

Dies ist jedoch nicht auf die höhere Toleranz der Behörden in unserem Nachbarland zurückzuführen, sondern lediglich auf eine Toleranz aufgrund möglicher Fehler des Messgeräte (wie die Toleranz bei Blitzern). Wer dagegen verstößt, begeht eine „Widerhandlung“ und muss mit Probezeitmaßnahmen rechnen.

Konsequenzen bei einem Verkehrsverstoß in der Probezeit

Geblitzt in der Probezeit: In der Schweiz kann es schon bei einem Verstoß von 21 km/h außerorts zum Führerscheinentzug kommen.
Geblitzt in der Probezeit: In der Schweiz kann es schon bei einem Verstoß von 21 km/h außerorts zum Führerscheinentzug kommen.

Wie in Deutschland gibt es auch für Fahranfänger in der Schweiz spezielle Sanktionen, wenn es zu einem Verkehrsverstoß kommt. Geringfügige Verstöße finden in der Regel mittels eines Ordnungsbussenverfahrens eine Regelung. Schwerere Verletzungen der Regeln ziehen sogenannte Administrativmaßnahmen nach sich.

Diese können aus einer Verwarnung bestehen oder aus einem Führerausweisentzug und sind je nach der Schwere des Verstoßes gestaffelt. Zu den jeweiligen Maßnahmen kommt natürlich auch immer eine Geldbusse in unterschiedlicher Höhe dazu.

  • Leichte Verletzung der Verkehrsregeln: Dazu zählt u. a. eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h außerorts oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol bis 0,79 Promille. Es folgt eine Verwarnung, oder, wenn es bereits einen Verstoß während der letzen zwei Jahre gab, der eine Adminstrativmaßnahme nach sich zog, folgt nun der Entzug des Führerausweises.
  • Mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln: Dies stellt bspw. eine Geschwindigkeitsverletzung zwischen 26 bis 29 km/h außerorts oder Alkohol am Steuer bis 0,79 Promille bei einem weiteren leichten Verstoß dar. Die Konsequenz: Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat.
  • Schwere Verletzung der Verkehrsregeln: Das kann etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h außerorts oder Fahrerflucht sein. Fahranfänger in der Schweiz müssen Ihren Führerausweis nun für mindestens drei Monate abgeben.

Wurden Sie bei Rot geblitzt in der Schweiz, so müssen Sie in der Regel nicht mit einem Entzug des Führerausweises rechnen, sondern lediglich mit einer Geldbusse. Allerdings können auch hier Einzelheiten dazu führen, dass der Fall anders bewertet und dem Fahrer bspw. Grobfahrlässigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Dann können weitaus härtere Sanktionen auf Sie zukommen.

Verstoßen Fahranfänger in der Schweiz gegen die Verkehrsregeln, kann dies eine Probezeitverlängerung zur Folge haben.
Verstoßen Fahranfänger in der Schweiz gegen die Verkehrsregeln, kann dies eine Probezeitverlängerung zur Folge haben.

Eine Widerhandlung, die einen Führerausweisentzug zur Folge hat, zieht spezielle Probezeitmaßnahmen nach sich: Beim ersten Entzug der Fahrerlaubnis verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

Beim zweiten Entzug wird die befristete Fahrerlaubnis ungültig. Diese kann erst frühestens wieder nach einem Jahr neu beantragt werden, und das auch nur, wenn der betroffene Verkehrssünder inzwischen ein verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen kann, welches seine Eignung nachweist. Die Ausbildung zum Fahranfänger in der Schweiz muss erneut durchlaufen werden.

Mit dem Fahrzeug zu schnell unterwegs in der Schweiz: Wann müssen Sie den Führerausweis abgeben?

Wenn Sie mit dem Auto zu schnell fahren, stellen Sie sehr häufig ein großes Risiko für die restlichen Verkehrsteilnehmer dar. Je schneller Sie fahren, desto größer das Risiko – das spiegelt sich auch in der Härte der Sanktionen wieder. Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle:

Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung in­ner­ortsGe­schwin­dig­keits­über­schrei­tung au­ßer­ortsGe­schwin­dig­keits­über­schrei­tung auf Au­to­bah­nenVo­raus­sicht­li­che Ad­mi­nis­tra­tiv­maß­nah­me
Bis 15 km/hBis 20 km/hBis 25 km/h/
16 - 20 km/h21 - 25 km/h26 - 30 km/hVer­war­nung
21 - 24 km/h26 - 29 km/h 31 - 34 km/h
Ent­zug des Füh­rer­aus­wei­ses für mind. 1 Mo­nat
ab 25 km/h ab 30 km/h ab 35 km/h
Ent­zug des Füh­rer­aus­wei­ses für mind. 3 Mo­na­te

Spezielle Regeln bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Unfall in der Probezeit? Auch die Schweiz schreibt eine Haftpflichtversicherung vor, für Fahranfänger gibt es jedoch spezielle Regeln.
Unfall in der Probezeit? Auch die Schweiz schreibt eine Haftpflichtversicherung vor, für Fahranfänger gibt es jedoch spezielle Regeln.

Fahranfänger in der Schweiz müssen beim Abschließen der Haftpflichtversicherung eine verpflichtende Selbstbeteiligung akzeptieren. Die Höhe derselben orientiert sich an deren Alter.

Wer unter 25 Jahre alt ist, muss 1000 Franken Selbstbeteiligung in Kauf nehmen.

Wer über 25 Jahre alt, aber erst seit weniger als zwei Jahren Fahranfänger in der Schweiz ist, muss 500 Franken Selbstbeteiligung akzeptieren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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