Wer neu ist, muss sich erst bewähren – dies ist bekanntermaßen recht häufig der Fall. Eine solche Probezeit gibt es im Arbeitsleben, als auch im Verkehr: Fahranfänger müssen sich in den ersten Jahren teilweise an besondere Verkehrsregeln halten und müssen schwerere Sanktionen einstecken als ihre erprobten Mitstreiter auf der Straße. Welche Regelungen für Fahranfänger in Italien gelten, das lesen Sie im Folgenden.
FAQ: Fahranfänger in Italien
Wer gilt in Italien als Fahranfänger?
In Italien gilt jeder als Fahranfänger, der seinen Führerschein weniger als drei Jahre hat. In diesem Rahmen müssen sich ebenfalls ausländische Fahrer, auch wenn sie nach deutschem Recht nach zwei Jahren aus der Probezeit raus sind, in Italien an die Gesetze für Fahranfänger halten.
Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger in Italien?
Wie in Deutschland gilt in Italien eine strikte 0,0-Promillegrenze für Führerscheinneulinge.
Welche besonderen Geschwindigkeitslimits müssen italienische Fahranfänger beachten?
Wer seit weniger als drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist und in Italien fährt, darf auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren und muss auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h einhalten.
Wer in Italien als Fahranfänger gilt
Inhalt
Das Land von Pizza & Pasta und Romeo & Julia hält wie viele andere Länder auch besondere Verkehrsregeln für junge bzw. unerprobte Fahrer im Straßenverkehr bereit, die sich in der Probezeit befinden. Die Probezeit in Italien beträgt drei Jahre.
Diese Dauer wird genau wie hierzulande ab den Datum der Ausstellung des Führerscheins gezählt. Auch wenn Sie als Führerscheinneuling in Italien Urlaub machen möchten, sollten Sie sich über die dort vorhandenen Regelungen informieren – diese gelten, wie erwähnt, auch für Sie, wenn Sie noch keine drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Das Sanktionssystem für Fahranfänger in Italien
Generell werden Verkehrssanktionen in Italien etwas anders gehandhabt als in Deutschland. Grundsätzlich gibt es auch dort Geldbußen, Punkte und Fahrverbote (bis zu drei Jahre). Insbesondere das Punktesystem unterscheidet sich aber von dem deutschen.
Werden italienische Verkehrssünder ertappt, werden Ihnen Punkte abgezogen. Jeder Fahrer erhält bei der Ausstellung seines Führerscheins ein Punktekonto mit 20 Punkten. Bei jedem Verkehrsverstoß können davon, je nach Schwere der Tat, bis zu zehn Punkte abgezogen werden. Wer seine 20 Punkte verloren hat, der muss damit rechnen, seine Fahrerlaubnis ebenfalls zu verlieren.
Um das Punktekonto wieder aufzufüllen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel durch Kurse (wie in Deutschland das Aufbauseminar). Wer mit 20 Punkten startet, bekommt jedes unfallfreie Jahr zwei Extra-Punkte oben drauf, höchstens jedoch 10.
Für Fahranfänger in Italien ist dies insofern wichtig, als das für sie andere Regeln gelten. Begehen diese einen Verkehrsverstoß, wird die doppelte Punktzahl abgezogen. Außerdem bekommen sie pro Jahr nur einen Bonuspunkt, also höchstens drei Punkte in der Probezeit.
Spezielle Regeln für italienische Führerscheinneulinge
Wie auch in Deutschland bspw. bei der Promillegrenze gibt es für Fahranfänger besondere Vorschriften. Welche das sind, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:
- Die Promillegrenze für Fahranfänger ist in allen europäischen Ländern verhältnismäßig niedrig gehalten. Ausnahme ist Dänemark, wo auch Fahranfänger noch mit 0,5 Promille unterwegs sein dürfen. In Italien hingegen wird wie in Deutschland auf strikte null Promille bestanden. Dies gilt generell für alle Fahrer unter 21 Jahren.
- Fahranfänger in Italien müssen sich darüber hinaus an andere Vorschriften hinsichtlich der Geschwindigkeit halten. Erlaubt sind 90 km/h auf Schnellstraßen (normalerweise gilt dort ein Tempolimit von 110 km/h) und 100 km/h auf Autobahnen (normalerweise 130 km/h).
- In Italien gibt es auch Vorschriften hinsichtlich der zulässigen Hubkraft bei dem Auto, das der Neuling fahren darf. Diese Regelung gilt jedoch nur für das erste Jahr. So darf kein Auto mit mehr als 55 kW pro Tonne gefahren werden. Handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1 bzw. Oldtimer, gilt es, eine Höchstleistung von 70 kW pro Tonne bzw. von 95 PS nicht zu überschreiten.