Junge Autofahrer gelten in der Regel als besonders risikofreudig. Hinzu kommt, dass diese häufig noch nicht so viel Fahrpraxis haben und daher das Verkehrsgeschehen manchmal nicht optimal einschätzen können. Daher gibt es in vielen Ländern eine spezielle Probezeit für den Führerschein – so auch in unserem französischen Nachbarland. Welche Regeln gelten für Fahranfänger in Frankreich?
FAQ: Fahranfänger in Frankreich
Wie schnell dürfen Fahranfänger in Frankreich fahren?
Für Führerscheinneulinge gilt ein anderes Tempolimit als für erprobte Fahrer. Außerorts ist dieses auf 80 km/h festgelegt, auf Schnellstraßen auf 100 km/h und auf Autobahnen auf 110 km/h.
Welches Alkohollimit gilt für Führerscheinneulinge in Frankreich?
Die noch unerprobten Fahrer dürfen die 0,2-Promillegrenze nicht überschreiten.
Müssen Fahranfänger in Frankreich einen Aufkleber am Auto anbringen?
Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, wer dies nicht tut, dem droht ein Bußgeld. In aller Regel gilt dies aber nur für in Frankreich gemeldete Fahrzeuge bzw. Fahrer.
Probezeit für den Führerschein in Frankreich: Zwei Varianten
Inhalt
Hierzulande beläuft sich die Probezeit für Führerschein-Neulinge auf zwei Jahre, während der Verkehrsverstöße zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen, die geübte Fahrer nicht mehr fürchten müssen. Fahranfänger in Frankreich müssen sich an ähnliche Regelungen halten.
Zunächst einmal aber unterscheidet sich das französische Verkehrsrecht hier bereits in der Dauer der Probezeit: Drei Jahre lang gelten Anfänger als solche, wenn Sie das Standardprogramm absolvieren. Allerdings haben Fahranfänger in Frankreich auch die Möglichkeit, am „Begleiteten Fahren“ teilzunehmen, welches sich so ähnlich gestaltet, wie das gleichnamige Programm in Deutschland. Allerdings kann aufgrund des begleiteten Fahrens die Probezeit in Frankreich um ein Jahr verkürzt werden.
„Begleitetes Fahren“ in Frankreich: Das gilt!
Das begleitete Fahren für Fahranfänger in Frankreich ist dort unter der Bezeichnung „Apprentissage anticipé de la conduite (AAC)“ oder „Conduite accompagnée“ bekannt. Hier ist der Ablauf wie folgt geprägt:
- Ab einem Mindestalter von 16 Jahren ist es möglich, an der theoretischen Prüfung teilzunehmen und eine Grundausbildung von wenigstens 20 Fahrstunden bei einer Fahrschule zu absolvieren.
- Daran schließt das begleitete Fahren mit einem geeigneten Beifahrer. Dies geschieht unter pädagogischer Anleitung, die von der Fahrschule bereitgestellt wird und wird bis zum 18. Lebensjahr des Fahrers fortgeführt – Fahren ist nur in Begleitung erlaubt. Innerhalb dieser Zeitspanne (ein bis drei Jahre) sollten so minimal 3000 km zurückgelegt worden sein.
- Während der Ausbildung muss das genutzte Fahrzeug entsprechend für andere Verkehrsteilnehmer gekennzeichnet werden. Dies ist durch ein Schild am Heck des Kfz mit der Aufschrift „Conduite accompagnée“ gewährleistet.
- Das Fahrzeug muss darüber hinaus zwei Seitenrückspiegel vorweisen können.
- Zum Ende dieser Ausbildung steht die praktische Prüfung an. Wird diese vom Fahranfänger in Frankreich bestanden, erhält der betroffene Fahrer eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung und das Beenden des Begleiteten Fahrens, welche innerhalb von zwei Monaten gegen den richtigen Führerschein einzutauschen ist.
Auch die Begleitperson muss gewisse Kriterien erfüllen, damit sie sich als solche qualifizieren kann. Diese darf nicht jünger als 23 Jahre und seit wenigstens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B (mit Gültigkeit in Frankreich) sein – ohne Unterbrechung. Es sind mehrere Begleitpersonen möglich, jede sollte aber mit der Versicherung abgesprochen sein.
Übrigens: Der deutsche Führerschein mit 17 hat in Frankreich keine Gültigkeit, das Auto sollte hier im Urlaub von einem volljährigen Fahrer gelenkt werden.
Fahranfänger in Frankreich müssen per Aufkleber gekennzeichnet werden
Nicht nur solche Fahrer, die am Programm „Begleitetes Fahren“ teilnehmen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer über ihren Status aufklären. Auch die anderen Fahranfänger in Frankreich müssen eine Kennzeichnung vorweisen – solche, die die normale Probezeit von drei Jahren durchlaufen müssen.
Notwendig ist hier das Anbringen eines Aufklebers am Heck, der gut sichtbar ein „A“ zeigt. Dies steht für „Apprenti“. Wird dies nicht angebracht, gilt dies als geringfügiger Verkehrsverstoß, welcher mit einem Bußgeld von bis zu 22 Euro geahndet werden kann.
Müssen auch Sie als Urlauber ein „A“ an Ihrem Auto anbringen? Die Regelung gilt üblicherweise nur für Autos und Fahranfänger, die in Frankreich gemeldet sind.
Konkrete Verkehrsregeln für Führerscheinneulinge
Es gibt zwei Regelungen im Verkehrsrecht, die für Fahranfänger in Frankreich andere Vorschriften festlegen wie für die anderen Fahrer.
Hierbei geht es zum einen um die Geschwindigkeitsbegrenzungen und zum anderen um das Alkohollimit für die Neulinge.
- Geschwindigkeit für Fahranfänger: Erlaubt sind höchstens 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
- Alkohollimit für Neulinge: Es muss eine Promillegrenze von 0,2 eingehalten werden.
Was bedeutet „Führerschein Neulinge“ in Frankreich eigentlich genau? Gelten z.B. nur Leute als Führerschein Neulinge die den ersten Führerschein machen oder auch Menschen die z.B. schon 20 Jahre auto Fahren und dann einen C1 oder A Führerschein machen auch?