Abgasnorm Euro 7: Ist sie bereits in greifbarer Nähe?

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Der Diesel-Abgasskandal 2015 hat dafür gesorgt, dass Autokäufer und -hersteller sehr viel mehr auf den Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge achten. Er resultierte nicht nur in Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge, sondern hat auch dafür gesorgt, dass die Vorgaben für Euronormen deutlich strenger wurden. Im Folgenden lesen Sie, ob die Abgasnorm Euro 7 bald für alle neuzugelassenen Fahrzeuge gelten könnte.

FAQ: Euro 7

Was sind Euronormen?

Euronormen geben darüber Auskunft, wie umweltfreundlich ein Auto ist. Je weniger Schadstoffe es ausstößt, desto besser ist die Abgasnorm, die es erhält. Euronorm 1 ist dabei sehr schlecht und die Norm 6 ist sehr gut.

Wann kommt die Abgasnorm Euro 7?

Das lässt sich aktuell noch nicht absehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Schadstoffgrenzwerte muss ein Auto für die Euro-7-Norm erfüllen?

Auch das ist noch unklar. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Werte künftig noch niedriger angesetzt werden.

Die Schadstoffklasse Euro 7 könnte zur Verschärfung der Diesel-Fahrverbote führen

Wann kommt die Euro-7-Abgasnorm?
Wann kommt die Euro-7-Abgasnorm?

Die Europäische Union (EU) bestimmt einheitlich, welche Grenzwerte für welche Euronorm gelten sollen. Der Stickoxid-Ausstoß spielt dabei eine entscheidende Rolle, da diese Stoffe als besonders gefährlich gelten. Das ist vor allem für neu zugelassene Fahrzeuge wichtig. Denn seit September 2019 dürfen beispielsweise nur noch Autos mit mindestens der Abgasnorm Euro 6d-Temp eine Zulassung bekommen. Fahrzeuge die etwa Euronorm 5 aufweisen, erhalten keine Zulassung mehr. Ab 2021 soll die Euronorm 6d für alle Neuwagen gelten.

Durch dieses Prinzip müssen die Autohersteller den Schadstoffausstoß ihrer Autos immer weiter verringern, um mit den immer niedrigeren Grenzwerten mithalten zu können.

Ein weiteres Problem sind die Diesel-Fahrverbote, die in einigen Städten in Deutschland und auch im Ausland gelten. Hierzulande sind etwa:

auf bestimmten Strecken betroffen. Die Städte dürfen jeweils selbst entscheiden, wo sie die Grenze ziehen, ab der PKW diese Straßen nicht mehr nutzen dürfen. In der Regel ist es die Euronorm 5, die ein Fahrzeug mindestens erfüllen muss. Wer eine Diesel-Fahrverbotszone trotzdem befährt, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Die Kommunen dürfen hier einen eigenen Bußgeldkatalog festlegen.

Doch müssen Benziner und Diesel bald die Euro-7-Norm erfüllen, damit Sie solche Zonen befahren, geschweige denn zugelassen werden dürfen? Dazu im nächsten Absatz mehr.

Übrigens erhalten Autos mit der Euronorm 5 und 6 derzeit eine grüne Umweltplakette, womit sie eine Umweltzone befahren dürfen. Mit Einführung der Euro-7-Norm könnte sich das womöglich ändern.

Abgasnorm Euro 7: Die Einführung könnte das Aus für Diesel-Fahrzeuge bedeuten

Euro-7-Norm: Diesel werden es schwer haben, diese Norm noch zu erfüllen.
Euro-7-Norm: Diesel werden es schwer haben, diese Norm noch zu erfüllen.

Da die EU die Grenzwerte für den Abgasausstoß schrittweise immer weiter herabsetzt, ist es durchaus möglich, dass in naher Zukunft Euro 7 für jedes Auto, das neu zugelassen werden soll, gilt. Das Online-Magazin FOCUS berichtet aus Verhandler-Kreisen, dass mit Einführung der Euro-7-Norm Fahrzeuge sowohl mit Diesel- als auch mit Benzinmotor die gleichen Grenzwerte zu erfüllen haben sollen. Außerdem werde wieder eine deutlich herabgesenkte Stickoxid-Grenze erwartet. Eine solche könnte dazu führen, dass künftig keine Diesel-Autos mehr hergestellt werden.

Denn niedrigere Grenzwerte für die Euro-7-Norm bedeuten für die Autohersteller weitere Investitionen in Dieselmotoren, damit diese die neuen Werte erreichen können. Auf lange Sicht stellt das mitunter ein Fass ohne Boden dar und könnte dementsprechend das Aus für Diesel-Autos bedeuten.

Derzeit ist weder absehbar, ob und wann fürs Auto die Euro-7-Norm kommt, noch, ob auch LKW künftig Euro 7 aufweisen müssen. Fest steht allerdings, dass die EU die Grenzen für den Stickoxidausstoß weiter absenken wird.

Bildnachweise: fotolia.com/© nmann77, istockphoto.com/imre74

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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