Euro 1 – Erhält mein Fahrzeug keine Umweltplakette?

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Um der Belastung der Luft durch Abgase entgegenzuwirken, gibt es in Großstädten Umweltzonen, in die Fahrzeugführer nur mit einer Umweltplakette fahren können. Doch entspricht ein Fahrzeug nicht den geltenden Abgasstandards, erhält dieses keine Plakette. Aber betrifft das auch alle Euro-1-Fahrzeuge?

FAQ: Schadstoffklasse Euro 1

Wie finde ich heraus, ob mein Kfz die Schadstoffklasse Euro 1 hat?

Sehen Sie in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt 1 die Schlüsselnummern nach. Hier finden Sie die Schlüsselnummern, die der Euronorm 1 entsprechen.

Bekomme ich für meine Euro-1-Kfz noch eine Umweltplakette?

Euro-1-Benziner erhalten eine grüne Umweltweltplakette, wenn sie erstmals nach dem 1.1.1993 zugelassen wurden oder mit entsprechendem Katalysator ausgerüstet sind. Anderenfalls erhalten sie keine Plakette. Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 1 erhalten generell keine Umweltplakette, es sei denn, sie sind mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet. Dann ist eine rote Plakette möglich.

Was kostet es, wenn ich ohne Plakette mit meinem Euro-1-Kfz in die Umweltzone fahre?

Dies wird mit 100 Euro Bußgeld geahndet.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Wozu dient eine Umweltplakette?

Euro 1: Fahrzeuge mit Schadstoffklasse 1 haben Fahrverbot in der Umweltzone.
Euro 1: Fahrzeuge mit Schadstoffklasse 1 haben Fahrverbot in der Umweltzone.
Feinstaub gilt als Schadstoff: Einige Euro-1-Fahrzeuge tragen besonders viel zur Luftverschmutzung in Großstädten bei.
Feinstaub gilt als Schadstoff: Einige Euro-1-Fahrzeuge tragen besonders viel zur Luftverschmutzung in Großstädten bei.

Luftverschmutzung durch Autoabgase ist besonders in deutschen Großstädten ein ernst zu nehmendes Problem. Sogenannte Umweltzonen sollen dafür sorgen, dass die Belastung der Luft durch Schadstoffe wie Feinstaub in Innenstädten reduziert wird.

In eine Umweltzone, dürfen Fahrzeugführer nur einfahren, wenn Sie in Besitz einer entsprechenden Umweltplakette sind, die für diese Zone freigegeben ist. Der Beginn einer Umweltzone wird durch ein Verkehrsschild angezeigt. Wird auf diesem die Farbe Ihrer Plakette in Form eines Kreises mit dem darunter stehenden Wort „frei” abgebildet, können Sie in die Umweltzone einfahren.

Um zu entscheiden, welche Plakette an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht werden soll, muss die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs bestimmt werden. Jede Schadstoffgruppe (1, 2, 3, 4) entspricht einer bestimmten Euro-Abgas-Norm (Euro 1, 2, 3, 4, 5 oder 6), die dann darüber entscheidet, welche Plakette Ihr Auto erhält.

Folgende Umweltplaketten gibt es:

Bei der Zuordnung ist entscheidend, welcher Motor im Fahrzeug verbaut ist und ob ein Partikelfilter vorhanden ist.

Gibt es eine Umweltplakette für Kfz der Euro-1-Norm? Ja und Nein. Entspricht Ihr Fahrzeug der Abgasnorm Euro 1 und ist in Schadstoffgruppe 1, erhalten Sie keine Plakette. Denn für diese Schadstoffgruppe existiert keine Plakette. Das gilt sowohl für Diesel als auch Benziner.

Einen Euro-1-Diesel können Sie aber mit einem Partikelminderungssystem ausrüsten lassen. Dann ist es möglich, für das Fahrzeug eine rote Plakette zu erhalten. Das Kfz ist dann in Schadstoffgruppe 2.

Mit einem Euro-1-Benziner können Sie sogar eine grüne Umweltplakette bekommen. Nämlich dann, wenn Ihr Auto ab dem 1.1.1993 erstmals zugelassen wurde. Aber auch ältere Benziner können, wenn sie den Anforderungen der Schadstoffgruppe 4 entsprechen, trotz Euro 1 die grüne Plakette kriegen.

Wie finde ich heraus, in welcher Schadstoffklasse sich mein Fahrzeug befindet?

Die jeweilige Schadstoffklasse kann über die Emissionsschlüsselnummer ermittelt werden. Diese Schlüsselnummer finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter unter dem Punkt „zu 1”. Besitzen Sie noch den alten Fahrzeugschein, können Sie die Angabe zur Schlüsselnummer im Teil 1 unter 14.1 finden. Entscheidend sind hierbei die letzten beiden Ziffern.

Dieselfahrzeuge mit folgenden Schlüsselnummern entsprechen der Euronorm 1 und erhalten keine Feinstaubplakette: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77

Welcher Emissionsklasse entspricht die Euro-1-Norm? Wird Ihr Fahrzeug der Schadstoffklasse 1 zugeordnet, entspricht das der Euro-1-Norm. Das trifft in der Regel auf folgende Kfz zu:

  • Fahrzeuge, die keinen geregelten Katalysator besitzen
  • (Meist ältere) Dieselfahrzeuge oder Lkw nach Euro-1-Norm oder schlechter
  • Pkw mit Ottomotor

Warum erhält mein Euro-1-Fahrzeug keine Umweltplakette?

Euro-1-Abgasnorm: Keine, rote oder grüne Feinstaubplakette ist möglich.
Euro-1-Abgasnorm: Keine, rote oder grüne Feinstaubplakette ist möglich.

Die Schadstoffgruppe 1 ist die schlechteste Schadstoffgruppe. Das bedeutet, dass die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs zu schlecht sind und Sie damit nicht in eine Umweltzone fahren dürfen. Durch solche Kfz gelangen also besonders viele Schadstoffe in die Luft.

Doch warum ist es diesen Fahrzeugen verboten, in eine Umweltzone einzufahren? „Schmutzige“ Euro-1-Fahrzeuge tragen besonders viel zur Luftverschmutzung bei.

Schadstoffe wie Feinstaub sind nicht nur für die Umwelt schädlich, sondern auch für die Gesundheit. Hohe Mengen an Feinstaub in der Luft können beim Menschen diverse Krankheiten auslösen.

Durch das Fahrverbot für die oben genannten Euro-1-Kfz, kann der Luftverschmutzung durch Autoabgase aktiv entgegengewirkt werden. Deshalb erhält kein Fahrzeug eine Feinstaubplakette, das der Schadstoffgruppe 1 entspricht.

Kfz Steuer bei Euro-1-Fahrzeugen

Fahrzeughalter höherer Schadstoffklassen werden durch den Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Daher müssen Halter von schadstoffarmen Fahrzeugen eine geringere Kfz-Steuer zahlen als beispielsweise bei Kfz, die der Euro-1-Abgasnorm entsprechen.

Die Kfz-Steuer wird schließlich anhand der Schadstoffklasse und der Hubraumgröße berechnet. Außerdem spielt die Antriebsart eine Rolle, also ob ein Auto durch Diesel oder Benzin angetrieben wird. Bei Dieselfahrzeugen fällt die Besteuerung höher aus als bei Benzinern.

Beispiel: Bei einer Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2 halbiert sich die Kfz-Steuer. Eine Umrüstung ist also in jedem Fall eine Überlegung wert.

Ohne Plakette in die Umweltzone eingefahren: Was droht?

Sie haben ein Fahrzeug, das der Euro-1-Abgasnorm entspricht und haben mit roter oder ganz ohne Plakette eine Umweltzone befahren? In der Regel ist hierbei ein Bußgeld die Folge. Eine nicht vorhandene Feinstaubplakette kann für den betroffenen Fahrzeugführer nämlich ein Bußgeld von 100 Euro bedeuten. Punkte in Flensburg müssen aber nicht befürchtet werden.

Welche Fahrzeuge benötigen keine Plakette, um in eine Umweltzone zu fahren?

Die erste Schadstoffklasse entspricht der Euro-1-Norm. Eine Fahrt in die Umweltzone ist hierbei mit älteren Fahrzeugen oftmals nicht möglich.
Die erste Schadstoffklasse entspricht der Euro-1-Norm. Eine Fahrt in die Umweltzone ist hierbei mit älteren Fahrzeugen oftmals nicht möglich.

Bezüglich der Umweltplakette gibt es aber auch einige Ausnahmen. Die Bedingung, dass diese bei Einfahrt in eine Umweltzone vorhanden sein muss, gilt nämlich nicht für alle Fahrzeugtypen. Bestimmte Fahrzeugarten sind vom Fahrverbot in einer Umweltzone befreit.

Dabei ist es egal, ob diese theoretisch gesehen die Euro-1-Norm erfüllen. Diesen Fahrzeugen droht dann kein Bußgeld, wenn sie in eine Umweltzone fahren. Dazu gehören unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Zwei-und dreirädrige Kfz wie Motorräder, Mofas, Motorroller, Leichtkrafträder etc.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Arbeitsmaschinen
  • Krankenwagen
  • Oldtimer mit roter 07-Nummer oder H-Kennzeichen
  • Fahrzeuge, deren Halter in Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, der mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl versehen ist
Achtung: Für manche dieser Fahrzeuge müssen Sie eventuell eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einholen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld darüber, unter welchen Bedingungen sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren dürfen.

Fahrzeug umrüsten – Plakette erhalten: Geht das so einfach?

Da es für einige Fahrzeuge der Euro-1-Norm keine Umweltplakette gibt, fragen sich betroffene Fahrzeughalter, was sie tun können, um trotzdem in die Umweltzonen fahren zu können.

In diesem Fall kann eine Umrüstung Ihres Fahrzeugs die Lösung sein. Verbessern sich die Abgaswerte Ihres Kfz, können Sie in eine höhere Schadstoffgruppe aufsteigen und somit eine Plakette erhalten.

Wie kann durch eine Umrüstung die Schadstoffgruppe meines Fahrzeugs verbessert werden? Sie können beispielsweise eine Werkstatt damit beauftragen, einen Kaltlaufregler einbauen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein funktionierender Katalysator. Durch den Kaltlaufregler werden Schadstoffe in den Autoabgasen reduziert. Denkbar wäre auch, einen Rußfilter einbauen zu lassen. Ein Euro-1-Diesel wird durch Umrüstung aber nicht zum Euro-4-Auto, sondern kann nur in Schadstoffgruppe 2 aufsteigen (rote Plakette). Die Umrüstung hätte somit nur steuerliche Vorteile. Bei Benzinern ist die Umrüstung schon sinnvoller, da sie dadurch zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zählen können.

Wo kann ich nach der Umrüstung von Euro 1 meine neue Plakette erwerben? Die Umweltplakette, egal in welcher Farbe, erhalten Sie zum Beispiel bei einer TÜV-Station oder Zulassungsstelle in Ihrer Nähe. Bei nachgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystem ist eine Online-Bestellung der Plakette nicht möglich. Für den Erhalt der Feinstaubplakette müssen im Prinzip nur ein Formular ausfüllen und eine Zulassungsbescheinigung vorlegen. Außerdem werden für den Erwerb der Plakette Kosten erhoben, die aber in der Regel 10 Euro nicht überschreiten.

Die Plakette muss von innen an der Windschutzscheibe befestigt werden. Der TÜV empfiehlt, die Feinstaubplakette entweder oben oder unten rechts (Beifahrerseite) anzubringen, wo sie zum einen die Sicht von innen nicht beeinträchtigt und zum anderen vom Gehweg aus gut lesbar ist.

Video: Alles Wichtige zur Umweltplakette

Wissenswertes zur Umweltplakette bietet Ihnen auch dieses Video.
Wissenswertes zur Umweltplakette bietet Ihnen auch dieses Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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