Nach EU-Recht sind Führerschein und Fahrerlaubnis in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und teils auch im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einheitlich geregelt. Das macht den Grenzübertritt per Kfz für Privatleute, aber z. B. auch für Berufskraftfahrer einfach und unkompliziert. Welche Bestimmungen finden sich in der EU-Richtlinie zum Führerschein?
FAQ: EU-Führerscheinrichtlinie
Was regelt die EU-Führerscheinrichtlinie?
Die Richtlinie sorgt vor allem dafür, dass der EU-Führerschein in der gesamten EU gilt, ohne dass der Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen muss. Und auch ältere Dokumente wie der graue oder rosafarbene Führerschein gelten EU-weit.
Gelten Fahrerlaubnis und Führerschein weiterhin lebenslang?
Die einmal erworbene Fahrerlaubnis bleibt auch weiterhin lebenslang bestehen. Das Dokument hierüber, der Führerschein, muss jedoch alle 15 Jahre umgetauscht und erneuert werden.
Warum gelten die neuen Dokumente nur noch befristet?
Die EU will damit einerseits den Schutz vor Fälschungen erhöhen und andererseits dafür sorgen, dass die Dokumente aktuell bleiben.
EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG: Gültigkeit des Führerscheins
Inhalt
Einige der wichtigsten Inhalte finden sich in der EU-Richtlinie 2006/126/EG, eine Neufassung der Richtlinie 91/439/EWG. Vor der Vereinheitlichung hatte jeder Mitgliedsstaat eigene Regelungen und Formate des Führerscheins in Gebrauch. Mit dem neuen EU-Führerschein, gemäß Richtlinie im Scheckkartenformat, erhalten alle Bürger und Bürgerinnen, die eine Fahrerlaubnis bereits besitzen oder neu erwerben, diese als EU-weit gültiges Dokument.
Doch auch alte Dokumente, wie beispielsweise der deutsche Führerschein in Grau oder Rosarot, behalten ihre Gültigkeit laut EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG – und das nicht nur im Ausstellungsland.
2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie: Befristung von Führerscheindokumenten
Während die meisten Fahrerlaubnisklassen lebenslang gültig sind, verliert das EU-weite Führerschein-Dokument per Gesetz seine Gültigkeit nach 15 Jahren ab dem Datum der Ausstellung. Damit möchte die EU sicherstellen, dass die amtlichen Dokumente aktuell bleiben. Zudem erhöht sich damit der Schutz vor Fälschungen.
Die 15-Jahre-Frist gilt gemäß 2./3. EU-Führerscheinrichtlinie auch in Deutschland für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Verlängerung des Führerscheins ist jedoch unkompliziert und ohne erneute Prüfungen möglich. Lediglich ein aktuelles Bild und ggf. die Aktualisierung der gespeicherten Daten sind vorgesehen.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 eingetauscht werden. Hierbei gelten unterschiedliche Umtauschfristen:
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):
- ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
- ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
- ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
- ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
- ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033
Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025
Neue Führerscheinklassen AM und A2
Neben der Befristung kamen aufgrund der EU-Führerscheinrichtlinie Nr. 3 auch zwei neue Fahrerlaubnisklassen in Deutschland zustande.
- Klasse AM (fasst die früheren Klassen S und M zusammen): zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Verhinderung von Führerscheintourismus
Mit dem neuen EU-Führerscheinrecht sind also einige Neuerungen in Kraft getreten. Nicht zuletzt konnte durch die EU-Führerscheinrichtlinie der sogenannte Führerscheintourismus eingedämpft werden.
Auffällige Verkehrsteilnehmer, die wegen ihres sicherheitsrelevanten Fahrverhaltens nur nach positiver MPU wieder eine Fahrerlaubnis erhalten würden, können nun nicht mehr einfach den Führerschein in einem Nachbarstaat neu machen.
Der Aufruf der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der vorliegenden Webseite bleibt erfolglos. Ziel ist, die Gültigkeit
meines deutschsprachigen Führerscheins auch im italienisch-sprachigen Gebiet nachweisen zu können.