Seit der Gründung der Europäischen Union sind die Mitgliedsstaaten bemüht, die verschiedenen nationalen Regelungen zu beseitigen und eine einheitliche Rechtsgrundlage für den europäischen Raum zu schaffen. Nirgendwo zeigt sich dieses Bestreben so deutlich wie im Verkehrsrecht. Im Rahmen dieser stärkeren Vereinheitlichung, hat sich die Europäische Union dazu entschlossen, den sogenannten EU-Führerschein einzuführen. Doch was ist das Besondere an diesem Führerschein? Können Sie mit der Umschreibung Ihrer alten Fahrerlaubnis in den EU-Führerschein die MPU tatsächlich umgehen?
FAQ: EU-Führerschein
Noch sind in Deutschland auch ältere Führerscheinformate gültig. In einigen Jahren wird der Umtausch jedoch Pflicht. Dabei sind verschiedene Stichtage zu beachten.
Der EU-Führerschein wird im gesamten EU-Raum anerkannt und ist weniger leicht zu fälschen als ältere Führerscheinarten.
Damit ein solcher Führerschein in Deutschland anerkannt wird, muss der Betroffene seinen Hauptwohnsitz in das entsprechende Land verlegen und üblicherweise mindestens sechs Monate dort gemeldet sein, bevor der EU-Führerschein ausgestellt wird.
Warum gibt es den EU-Führerschein: Eine Erklärung
Inhalt
Da jedes Land Europas seinen Fahrern selbstredend einen eigenen Führerschein erteilt hat, gab es eine Vielzahl von unterschiedlichen Formaten, die innerhalb der EU ausgegeben wurden. Zur Verdeutlichung: Es gibt nach wie vor mehr als 110 Arten von gültigen Führerscheinen in diesen Ländern.
Das deutet bereits an, vor welchen Schwierigkeiten die Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle stehen, denn sie können kaum bei jedem ausländischen Führerschein einschätzen, ob dieser echt ist, noch seine Gültigkeit besitzt oder welche Fahrzeuge und Anhänger der Fahrer mit diesem eigentlich führen darf. Daher kann es durchaus vorkommen, dass Ihr alter „Lappen“ von den Gesetzeshütern im Ausland nicht anerkannt wird und Sie deshalb ein Bußgeld erhalten. Hier können die EU-Führerscheine die Arbeit der Polizei durchaus erleichtern.
Seitdem die Europäische Union besteht, hat sich die politische Annäherung auch im Reiseverkehr niedergeschlagen, der zwischen den Ländern deutlich zugenommen hat. Eine Entwicklung, die durchaus begrüßt wird. Die Vernetzung der Mitgliedsstaaten soll in Zukunft noch intensiviert und deshalb bürokratische Hindernisse abgebaut werden. Zu diesem Zweck wurde unter anderem der EU-Führerschein ins Leben gerufen.
Mit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat 2006 die Einführung eines einheitlichen Führerscheins beschlossen. Mit dem EU-Kartenführerschein im praktischen Scheckkartenformat, soll der unüberschaubaren Zahl von Führerscheinformaten ein Ende bereitet werden.
Zugleich wurde im Rahmen der Verhandlungen entschieden, Maßnahmen zu ergreifen, damit der EU-Führerschein nicht so leicht gefälscht werden kann. Auch die Mindestvoraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis oder notwendige ärztliche Untersuchungen sind modifiziert worden.
Seit 2009 wurde seine Einführung in Deutschland vorbereitet und 2013 war es dann so weit: Der Europäische Führerschein wurde erstmals ausgegeben.
Welche Vorteile hat der EU-Führerschein?
- Er ist fälschungssicherer als seine Vorgänger.
- Der EU-Führerschein wird von allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt.
- Ein neuer EU-Führerschein muss beim Wohnortwechsel innerhalb der Mitgliedsstaaten nicht kompliziert umgetauscht werden.
Neuer EU-Führerschein: Nur begrenzt gültig
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, der EU-Führerschein eine begrenzte Gültigkeit besitzt. Seine Lebensdauer beträgt lediglich 15 Jahre, danach ist der EU-Führerschein nicht mehr gültig. Geraten Sie mit einem abgelaufenen Führerschein in eine Polizeikontrolle, drohen Ihnen dann dieselben Konsequenzen wie beim Fahren ohne Führerschein.
Sie sollten demnach, bevor die Gültigkeit von Ihrem EU-Führerschein erlischt, einen neuen Führerschein beantragen. Für eine neue Ausfertigung müssen Sie auch nicht ihre Fahreignung durch das erfolgreiche absolvieren einer weiteren Fahrprüfung unter Beweis stellen. Die Antragstellung reicht vollkommen aus.
Warum wird der EU-Führerschein befristet? Mit dem alle 15 Jahre stattfindenden Austausch des Führerscheins soll gewährleistet werden, dass sich das Dokument stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik befindet. Außerdem wird mit dem Führerschein auch das Passbild auf einem – halbwegs – aktuellen Stand gehalten. Dadurch ist die Identifizierung des Fahrers natürlich erheblich einfacher möglich als mit einem wesentlich älteren Bild.
Es gibt allerdings Berufsgruppen deren Berechtigung zum Führen bestimmter Führerscheinklassen ohnehin begrenzt ist. Dazu zählen Inhaber der Fahrerlaubnis C, CE, D und DE, also Lkw-, Bus- und Bahnfahrer. Sobald sie 50 Jahre alt werden, müssen sie sich alle fünf Jahre ärztlich untersuchen lassen. Hierbei wird vornehmlich das Seh- und Reaktionsvermögen der Betroffenen getestet, um festzustellen, ob sie weiterhin in der Lage sind, solche großen Maschinen zu fahren.
Wie lange der EU-Führerschein gültig ist, unterscheidet sich von Land zu Land:
In diesen Ländern muss er nach 10 Jahren erneuert werden: Belgien, Bulgarien, Estland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
Nach 15 Jahren verliert er hier seine Gültigkeit: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Slowakei, Zypern
Was kostet der Führerschein der EU?
Mit der Neuausstellung fallen beim EU-Führerschein allerdings Kosten an. Sie benötigen ein neues biometrisches Passbild, wofür die Preise je nach Anbieter für sechs Fotos in etwa zwischen 5 und 20 Euro liegen. Daneben entstehen Ihnen für die Ausstellung weitere Kosten. Der EU-Führerschein muss nämlich im Straßenverkehrs-, Landrats- oder Ordnungsamt beantragt und ausgestellt werden. Hierfür verlangt die jeweilige Behörde eine Bearbeitungsgebühr von rund 25 Euro, sodass der Erwerb von einem EU-Führerschein insgesamt 30 bis 45 Euro kosten kann. Mehr zu den Kosten eines neuen Führerscheins, erfahren Sie in diesem Video:
Sind die alten Führerscheine noch gültig?
Wer noch seinen alten Führerschein besitzt, muss nicht fürchten, dass dieser bei Verkehrskontrollen nicht mehr anerkannt wird. Derzeit bestehen der EU-Führerschein und die bisherigen Führerscheindokumente nebeneinander und sind beide gültig. Auf lange Sicht werden, im Zuge der Vereinheitlichung, aber natürlich die alten Führerscheine aus dem Verkehr gezogen.
Auch wenn es vielen Besitzern aus nostalgischen Gründen schwerfällt, ihren betagten „Lappen“ aufzugeben, so müssen sie diesen letzten Endes doch gegen den EU-Führerschein austauschen. Zum Umschreiben bleibt ihnen allerdings eine großzügig bemessene Frist, innerhalb derer die Umschreibung der Fahrerlaubnis vorgenommen werden kann.
Es ist zu beachten, dass gestaffelte Umtauschfristen gelten, die vom Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr abhängen:
Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):
- ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
- ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
- ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
- ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
- ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033
Wer nach diesem Datum keinen EU-Führerschein besitzt, sondern seine ungültige Fahrerlaubnis zum Fahren von Kfz verwendet, muss bei einer Kontrolle mit empfindlichen Strafen rechnen. Er macht sich damit nämlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Kann die MPU durch den EU-Führerschein umgangen werden?
Gibt es Zweifel daran, dass Sie sich zum Führen von Kraftfahrzeugen eignen, kann Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt werden.
Nur wenn Sie diese bestehen, erhalten Sie den Führerschein zurück. Bei einem negativen Ergebnis, müssten Sie sich nochmals einer MPU unterziehen.
Die MPU besteht aus einer schriftlichen Befragung, einer medizinischen Untersuchung (häufig mit Abstinenznachweis), Leistungstests und einer psychologischen Untersuchung.
Dabei müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie Ihr (Fehl-)Verhalten kritisch reflektieren und Ihre Einstellung, z. B. zum Thema Alkohol, gründlich verändert haben.
Gründe für die Anordnung einer MPU:
- Alkohol- und Drogenkonsum
- Volles Punktekonto in Flensburg
- Körperliche Beeinträchtigungen
- Mangelnde geistige Eignung
Da die Betroffenen häufig den sogenannten „Idiotentest“ fürchten, versuchen sie die MPU mittels des europäischen Führerscheins zu umgehen. Doch ist es wirklich möglich, den EU-Führerschein trotz ausstehender MPU erwerben?
EU-Führerschein mit MPU-Aufforderung: Im Ausland zu umgehen?
Im Ausland gibt es viele Anbieter, die damit werben, dass Sie dort den EU-Führerschein ohne MPU erhalten können. Da in Europa der Führerschein allgemein anerkannt wird, die Aufforderung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung in anderen Ländern allerdings keine Bedeutung hat, wäre eine solche Lösung theoretisch vorstellbar.
Die Aussicht, die MPU im Ausland umgehen zu können, hatte den sogenannten „Führerscheintourismus“ befördert. Wer ein negatives Ergebnis der Untersuchung erhalten hatte, konnte den EU-Führerschein einfach in Polen, Tschechien etc. erwerben.
Stellen die Behörden bei ihren Nachforschungen fest, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung von Ihrem EU-Führerschein nicht in dem entsprechenden Land hatten, brauchen Sie den Führerschein nicht anzuerkennen. In einem anderen Land den EU-Führerschein zu erwerben statt die MPU zu absolvieren, ist also nicht unbedingt erfolgsversprechend.
Wer den EU-Führerschein ohne MPU legal erhalten möchte, kann auch warten, bis die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, verjährt sind. Dann ist es erlaubt, die Fahrerlaubnis abermals zu erwerben.
Allerdings sollten Sie die Hände von Angeboten lassen, die damit werben, dass Sie den EU-Führerschein einfach kaufen können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. Solche Lockangebote gibt es bspw. auch für den EU-Führerschein aus England. Gültig ist dieser hier allerdings nicht, sodass Sie Ihr Geld besser anderweitig ausgeben.
Wann wird der EU-Führerschein aus anderen Staaten in Deutschland anerkannt?
- Der Besitzer muss seinen Hauptwohnsitz zur Zeit der Ausstellung im entsprechenden Land gehabt haben. In der Regel muss er dafür sechs Monate dort gemeldet gewesen sein, aber die Zeiten können je nach Land schwanken.
- Wurde von einer deutschen Behörde eine Sperrfrist gegen den Führerscheininhaber verhängt, muss diese vor der Neuerteilung erst abgelaufen sein.
Ich hatte noch nie einen Führerschein in Deutschland, durch meine strafttaten 2009 BTMG wollte die Führerscheinstelle beim anmelden des FS , ein mpu von mir 2017 vor der Anmeldung auf die Sache hin von 2009 haben, ich hab dann mein FS legal in Ungarn 2019 erworben mit 1 Jahr Wohnsitz dort. Jetzt hatte ich am 21.1.2023 einen Wetterbedingten Glatteis Unfall, es ist keiner zu schaden gekommen, nur Auto Totalschaden. Der Unfall wurde von der Polizei vor Ort Unfallaufgenommen , heute waren sie bei mir vor Ort Wohnort und wollten mein FS sehen, da nach polizeilicher Erkundung in der FSS an der Gemeinde, bekamen sie die Auskunft das ich über die Gemeinde kein FS besitze. Jetzt kam die Polizei vor Ort nachhause um den FS zu sehen, ich händigte ihnen mein EU Ungarn FS aus, Polizist nahm paar Notizen und überprüfte Echtheit und gab in mir wieder zurück. Jetzt die Frage kann das nun noch ein Nachspiel haben von Polizei oder FS Behörde stelle, wegen EU Führerschein Erwerb. Mach mirvfirs bezüglich Sorgen dass was kommt oder wie auch immer. Danke im Voraus für Antwort