Nach einem Verkehrsunfall ist es nur allzu verständlich, dass die Beteiligten zunächst einmal unter Schock stehen. Vor allem, wenn Personen dabei verletzt wurden, ist jedoch schnelles Handeln gefragt. Schließlich können manchmal Sekunden über Leben oder Tod entscheiden, weshalb es von großer Wichtigkeit ist, Erste Hilfe zu leisten. Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie im Ratgeber.
FAQ: Erste Hilfe
Sämtliche Maßnahmen, die ein Mensch ohne weitreichende medizinische Fachkenntnisse zur Rettung eines Verunfallten einsetzen kann, werden als Erste-Hilfe bezeichnet. Das umfasst meist die Betreuung des Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Jeder Mensch ist verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten. sofern dies zumutbar ist bzw. der Betroffene sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Helfen Sie nicht, machen Sie sich strafbar.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind vor allem die Herzdruckmassage und Beatmung bei Herzstillstand. Aber auch das Stoppen einer Blutung kann dazugehören.
Wichtige Informationen zur Ersten Hilfe
Wann besteht die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten?
Inhalt
Kam es im deutschen Straßenverkehr zu einem Unfall mit Personenschaden, sind die Verletzten nicht selten auf die anwesenden Ersthelfer angewiesen. Diese sind jedoch häufig überfordert und verspüren gewisse Hemmungen, weil sie nichts falsch machen möchten. Einigen ist zum Teil nicht einmal klar, dass sie dazu verpflichtet sind, Erste Hilfe zu leisten.
Diese Pflicht besteht automatisch, wenn Sie als Autofahrer einen Verkehrsunfall verursachen, darin verwickelt werden oder als Erster am Unfallort vorbeikommen. Generell sind Sie immer dazu verpflichtet, einem anderen Menschen zu helfen, wenn dieser sich in einer Notlage befindet.
Es existieren allerdings gewisse Ausnahmesituationen, in denen die Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls außer Kraft gesetzt werden kann:
- Sobald sich eine andere Person am Unfallort befindet, die über eine höhere Qualifikation als Sie verfügt und dementsprechend besser in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten (wie z. B. ein Rettungssanitäter oder ein Arzt), sollte sie diese Aufgabe an Ihrer statt übernehmen.
- Wenn Sie sich selbst in Gefahr bringen würden, um anderen zu helfen, entfällt zumindest die Pflicht, aktiv Erste Hilfe zu leisten. Nichtsdestotrotz entbindet Sie das nicht davon, den Notarzt unter der Nummer 112 (gültig für ganz Europa) zu verständigen und die Polizei zu informieren.
- Müssten Sie andere wichtige Pflichten (wie z. B. die Aufsicht für ein Kind) vernachlässigen, um verletzten Menschen zur Hilfe zu eilen, dürfen Sie ebenfalls darauf verzichten.
Die korrekte Verhaltensweise nach einem Unfall
Hat es im Straßenverkehr gekracht, sollte der erste Schritt beim richtigen Verhalten bei einem Unfall stets daraus bestehen, die Unfallstelle abzusichern. Schließlich muss unbedingt vermieden werden, dass noch weitere Kfz hineinrauschen und sich die Zahl der Verletzten im schlimmsten Fall noch erhöht. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:
Bevor Sie das tun, empfiehlt es sich, den Unfallort etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und sich zumindest einen groben Überblick zu verschaffen. Schließlich wissen die angeforderten Rettungskräfte nicht, womit sie zu rechnen haben, wenn sie die Unfallstelle erreichen. Daher sollten Sie so detailliert wie möglich auf die sogenannten fünf W-Fragen antworten, wenn Sie einen Krankenwagen rufen:
- Wo ereignete sich der Unfall?
- Was ist genau passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen haben diese Personen erlitten?
- Warten auf Rückfragen
Die Bedeutsamkeit der Rettungskette sollte nicht unterschätzt werden
Um zu gewährleisten, dass verletzte Personen nach einem Unfall so schnell wie möglich versorgt werden können, muss die Reihenfolge der sogenannten Rettungskette in jedem Fall eingehalten werden.
Diese gestaltet sich folgendermaßen:
- Absichern/Eigenschutz
- Notruf/Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Weitere Erste Hilfe
- Rettungskräfte treffen ein
- Transport zum Krankenhaus
Alle Elemente dieser Kette sind sozusagen aufeinander angewiesen, denn nur so ist es möglich, die Überlebenschancen von Unfallopfern nicht zu schmälern. Sowohl Notarzt als auch Rettungsdienst müssen sich darauf verlassen können, dass Personen am Unfallort Erste Hilfe leisten und schnellstmöglich einen Krankenwagen durch einen Notruf anfordern. Anderenfalls könnte jede Hilfe zu spät kommen, wenn sie den verletzten Personen erst im Krankenhaus zuteilwird.
Diese Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten Sie kennen
Auch wenn § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jedem Anwärter auf eine Fahrerlaubnis das Absolvieren von einem Erste-Hilfe-Kurs vorschreibt, verblasst das dort Erlernte nach einer gewissen Zeit. Kein Wunder also, dass einige Fahrer unsicher sind, wenn sie früher oder später in eine Situation geraten, in der sie genau dieses verlorene Wissen eigentlich anwenden müssten.
Erste Hilfe: Wie die stabile Seitenlage funktioniert
Haben Sie die Unfallstelle wie oben beschrieben abgesichert und möchten sich im nächsten Schritt um die verletzten Personen kümmern, sollten Sie damit beginnen, zu überprüfen, ob diese ansprechbar oder zumindest bei Bewusstsein sind. Sollte dem so sein, können Sie damit weitermachen, sie zu ihren Schmerzen zu befragen.
Je nachdem, wo es weh tut, ist es Ihnen vielleicht möglich, daraus zu folgern, welche Verletzungen vorliegen und wie schwer diese sind. Es wirkt erfahrungsgemäß beruhigend auf die Unfallopfer, wenn sie diese darüber aufklären, dass die Rettungskräfte bereits unterwegs sind, während Sie Erste Hilfe leisten.
Möchten Sie den Kreislauf einer verletzten Person stabilisieren, bis der Krankenwagen eintrifft, sollten Sie sie in die stabile Seitenlage versetzen. Dabei ist folgende Vorgehensweise maßgeblich:
- Strecken Sie die Beine des Unfallopfers, nachdem Sie sich seitlich daneben gekniet haben.
- Positionieren Sie den zu Ihnen gerichteten Arm angewinkelt nach oben. Achten Sie darauf, dass die Innenfläche der Hand nach oben zeigt.
- Umfassen Sie den anderen Arm des Verletzten und kreuzen ihn vor seiner Brust. Die Handfläche sollte dabei seine Wange berühren. Halten Sie die Hand weiterhin fest.
- Greifen Sie nun an den Oberschenkel, der weiter von Ihnen entfernt ist, beugen das Bein und ziehen den Schenkel zu sich. Stellen Sie sicher, dass sich der Oberschenkel des oben liegenden Beins in einem rechten Winkel zur Hüfte befindet.
- Sorgen Sie dafür, dass der Kopf des Unfallopfers nach hinten geneigt ist, um zu gewährleisten, dass die Atemwege frei sind. Der Mund sollte leicht geöffnet sein.
Herzdruckmassage und Beatmung sind ebenfalls von besonderer Wichtigkeit
Sollte eine verletzte Person nach dem Unfall nicht mehr atmen, müssen Sie härtere Geschütze auffahren als die stabile Seitenlage, wenn Sie Erste Hilfe leisten. Eine Herzdruckmassage sorgt dafür, dass das Blut weiterhin durch den Körper gepumpt wird und übernimmt sozusagen die Funktion des Herzmuskels.
Üben Sie Druck aus, wird das Blut aus den Herzkammern gepresst. Sobald Sie nachlassen, kann neues Blut nachfließen und hält so den Blutkreislauf am Laufen. Damit dem Opfer nicht der Sauerstoff ausgeht, müssen Sie eine weitere Maßnahme ergreifen, wenn Sie Erste Hilfe leisten: die Beatmung. Dazu müssen Sie zunächst den Kopf der verletzten Person überstrecken.
Der nächste Schritt besteht daraus, die Nase des Opfers mit Zeigefinger und Daumen zu verschließen, damit dort keine Luft austritt. Legen Sie nun Ihren Mund auf den des Betroffenen und pusten langsam aber kräftig hinein. Der Brustkorb müsste sich bei diesem Vorgehen heben. Sie können den Verletzten auch alternativ durch seine Nase beatmen – schließlich herrscht dabei eine geringere Ansteckungsgefahr.
Nachdem Sie den verletzten Unfallbeteiligten zweimal beatmet haben, sollten Sie sich wieder der Herzdruckmassage widmen und dabei wie folgt vorgehen:
- Achten Sie darauf, dass der Verletzte ausgestreckt auf einem festen Untergrund liegt, bevor Sie damit beginnen, Erste Hilfe zu leisten.
- Um das Brustbein des Betroffenen besser ertasten zu können, sollten Sie ihn im Bereich des Oberkörpers entkleiden.
- Knien Sie sich nun auf Schulterhöhe des Opfers und legen zunächst eine Hand auf den unteren Teil des Brustbeins, dann die andere Hand darauf.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Ellbogen durchgedrückt und Ihre Schultern senkrecht über den Händen ausgestreckt sind, um optimal Druck ausüben zu können, während Sie diese Erste-Hilfe-Maßnahme durchführen.
- Nun müssen Sie das Brustbein in etwa fünf Zentimeter nach unten in Richtung Wirbelsäule drücken. Stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich das Brustbein erwischen und nicht z. B. auf die Rippen oder die Weichteile Druck ausüben, die sich unter dem Brustbein befinden.
- Diesen Vorgang sollten Sie 30 Mal wiederholen. Beim Tempo können Sie sich an 100 Mal drücken pro Minute orientieren, um den natürlichen Herzrhythmus nachzuahmen. Als Orientierung dient manchen Helfern der Song „Staying alive“ von den Bee Gees.
Erste Hilfe: Motorradhelm abnehmen oder nicht?
Wurde ein Motorradfahrer bei einem Unfall im Straßenverkehr verletzt, herrscht bei Ersthelfern nicht selten Unsicherheit in Bezug darauf, ob sie beim Erste-Hilfe-Leisten den Helm des Bikers abnehmen oder ihn lieber an Ort und Stelle belassen sollten.
Es gilt: Hat der verletzte Motorradfahrer keinen Puls oder atmet nicht mehr, müssen Sie ihn von seinem Helm befreien, um die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können. Atmet er, hat einen Puls und ist ansprechbar, sollte der Helm bleiben, wo er ist.
Was geschieht, wenn Ihnen Fehler bei der Ersten Hilfe unterlaufen?
Wenn es darum geht, sich um verletzte Personen nach einem Unfall zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten, verspüren einige Menschen nicht selten gewisse Hemmungen und haben Angst. Schließlich möchten sie dem Opfer nicht noch mehr Schmerzen zufügen oder die Verletzungen unnötig verschlimmern.
Manche gehen sogar davon aus, dass Sie dafür bestraft werden können, wenn die Erste Hilfe nicht fehlerfrei abläuft. Damit liegen sie jedoch falsch. Laut § 2 Absatz 1 Nummer 13a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind „Personen, die […] bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten […]“ automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Diese greift in der Regel lediglich dann nicht, wenn Sie Erste Hilfe geleistet haben, Ihnen dabei Fehler unterlaufen sind und Ihnen Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie brauchen also in Bezug auf mögliche Strafen normalerweise keine Angst haben, wenn Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.
Wenn Sie sich weigern, Erste Hilfe zu leisten
Leisten Sie hingegen keine Erste Hilfe und überlassen die Unfallopfer einfach ihren Verletzungen, kann Ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Diese Straftat ist in § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten. Dort heißt es:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
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