Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder wurde dieser gestohlen, so sind Sie in aller Regel nicht nur dazu verpflichtet, den Verlust anzuzeigen. Zudem benötigen Sie einen Ersatzführerschein, um im Falle einer Kontrolle einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigung vorzeigen zu können. Wo Sie den Ersatzführerschein beantragen können und wie viel er kostet, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Ersatzführerschein
Nach dem Verlust bzw. Diebstahl Ihres Führerscheins benötigen Sie ein neues Dokument, um weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen zu dürfen.
Den Antrag hierfür stellen Sie beim Bürgeramt bzw. der Führerscheinbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass, ein biometrisches Foto, die eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins, eine Karteikartenabschrift sowie ggf. die polizeiliche Diebstahlbescheinigung.
Neben den Kosten für die Lichtbilder können verschiedene Gebühren anfallen, die Sie unserer Auflistung entnehmen können.
Wann müssen Sie für den Führerschein Ersatz beantragen?
Inhalt
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Ersatzdokumentes dann erforderlich, wenn Sie Ihr altes Dokument verloren haben oder dieses gestohlen wurde. Nicht zulässig ist die Beantragung in dem Falle, dass Ihnen der Führerschein aufgrund einer Verkehrsstraftat dauerhaft abgenommen oder Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wurde.
Wichtig ist, dass Sie im Falle eines möglichen Diebstahls bei der zuständigen Polizeibehörde eine Diebstahlanzeige erstatten. Es ist dabei nicht erforderlich, den Schuldigen zu kennen. Die dabei ausgestellte Bestätigung benötigen Sie in aller Regel für den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments.
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, können Sie einen Ersatzführerschein in aller Regel bei dem Bürgeramt bzw. Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Sollten Sie sich dauerhaft nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, ist die Erstellung am Nebenwohnsitz zumeist nur möglich, wenn die eigentlich zuständige Behörde hierin einwilligt.
Benötigen Sie den Ersatz für Ihren Führerschein umgehend, sind die Beantragung von vorläufigem Führerschein sowie die Expressherstellung eines neuen dauerhaften Dokumentes in der Regel nur bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Video: Führerschein verloren – und nun?
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
Für den Antrag benötigen Sie einige Nachweise. Zum einen ist ein gültiger Personalausweis bzw. Pass erforderlich, um Sie beim Vorsprechen in der Behörde genau identifizieren zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antragsteller auch der betroffene Fahrerlaubnisinhaber ist, und somit ein Anrecht auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein besitzt.
Zusätzlich müssen Sie ein neues biometrisches Foto einreichen, das für den Führerschein verwendet werden kann. Das Foto sollte dabei in aller Regel nicht älter als sechs 6 Monate sein.
Zusätzlich können folgende Unterlagen benötigt werden:
- eidesstattliche Versicherung, die den Verlust des ursprünglichen Dokumentes bestätigt
- Diebstahlbescheinigung (Bestätigung der Polizei, dass eine Diebstahlanzeige erging)
- Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Führerscheinbehörde, sofern diese nicht dieselbe ist, bei der Sie Ersatz für Ihren Führerschein beantragen
Was kostet ein Ersatzführerschein?
Die Kosten für einen Ersatzführerschein können zwischen den einzelnen Gemeinden variieren. Eine detaillierte Auskunft zu den entstehenden Gebühren können Sie bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bürgeramt in Erfahrung bringen. Die folgenden Angaben dazu, was ein Antrag auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein kosten kann, sind deshalb als allgemeine Richtwerte zu verstehen.
Diese Gebühren können im Einzelnen entstehen (Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt):
- Ersatzführerschein (etwa drei bis vier Wochen bis zur Ausstellung): zirka 40 Euro
- vorläufiger Führerschein: zirka 13 Euro (häufig geringere Kosten, wenn zeitgleicher Antrag auf Erstellung von einem Ersatzdokument)
- Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht: zirka 10 Euro
- eidesstattliche Versicherung (wenn direkt auf der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben): zirka 30 Euro
- Expressherstellung (etwa zwei Werktage): z. B. derzeit 6,75 Euro in Berlin, 19,55 Euro in München, 24,50 Euro in Hamburg
- Karteikartenabschrift: in der Regel keine zusätzlichen Kosten
- bei Direktversand von der Bundesdruckerei: 4,85 Euro Versandgebühr für Einschreiben
Abweichungen gestattet die GebOSt innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens, insbesondere auch im Falle aufwendiger Prüfungsverfahren.
Alten Führerschein wiedergefunden = Ersatz wieder abgeben?
Sollte Ihr ursprüngliches Führerscheindokument wider Erwarten doch wieder auftauchen – etwa im Rahmen der Diebstahlermittlungen -, so dürfen Sie nicht beide Dokumente behalten. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, das Wiederauffinden gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen und Ihren alten Führerschein abzugeben. Der Ersatzführerschein ist mithin das aktuell gültige Dokument, der alte durch dessen Ausstellung gewissermaßen entwertet.
Alter deutscher Führerschein: Automatische Umschreibung?
Handelte es sich bei dem verlorengegangenen Dokument um einen alten deutschen Führerschein, so erfolgt bei Antrag auf Ausstellung von einem Ersatzführerschein in der Regel eine automatische Umschreibung in den EU-Scheckkartenführerschein.
Gleiches gilt etwa ebenso bei der Verlängerung des Lkw-Führerscheins oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach erfolgtem Führerscheinentzug. Spätestens bis zum Jahre 2033 müssen jedoch auch alle anderen Führerscheininhaber ihre Dokumente umschreiben lassen.