Gerade an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen ist eine Verkehrsüberwachung besonders wichtig. Diese Stellen sind aber oft nicht gut zugänglich, sodass der Aufbau von mobilen Blitzern schwierig ist. Abhilfe kann hierbei der sogenannte Enforcement Trailer schaffen. Es handelt sich dabei um einen semistationären Blitzer, der als Anhänger transportiert werden kann.
FAQ: Enforcement Trailer
Nein. Der Enforcement Trailer ist ein semistationärer Blitzer. Er kann als Anhänger an ein Kfz gekoppelt und von diesem transportiert werden. Ist er erst einmal an der Messtelle aufgebaut, kann er autonom und über mehrere Tage hinweg Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
In den meisten Fällen wird der Enforcement Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Hierbei kommt beim Hersteller VITRONIC das Geschwindigkeitsüberwachungssystem „POLISCAN FM1“ zum Einsatz. Das Gerät kann aber auch zur Mautkontrolle und Kennzeichenlesung eingesetzt werden.
Wie bei allen Geräten zur Verkehrsüberwachung, können auch beim Enforcement Trailer Messfehler nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Es kann sich daher lohnen, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln an der Richtigkeit der Messung einen Einspruch einzulegen.
Beim Enforcement Trailer liegt der Preis in aller Regel zwischen 120.000 bis 150.000 Euro, wenn Sie ein solches Gerät kaufen wollen. Bei einigen Anbietern ist es zudem möglich, den Blitzer-Anhänger zu leihen.
Enforcement Trailer: Ein semistationärer Blitzer
Inhalt
Die Firma VITRONIC ist schon seit Jahren als Hersteller von Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr bekannt. Im Jahr 2015 brachte das Unternehmen eine Neuheit auf den Markt: den Enforcement Trailer.
Die Radarfalle sieht wie ein Anhänger aus und kann auch als solcher genutzt werden. Das bringt den Vorteil mit sich, dass der Enforcement Trailer schnell und unkompliziert zu einer Messstelle transportiert werden kann.
Ist dieser erst einmal an Ort und Stelle, kann er völlig autonom arbeiten. Zusätzliches Messpersonal ist also nicht mehr notwendig. Es handelt sich um einen semistationären Blitzer, da dieser über einen großen Akku verfügt und laut Herstellerangaben bis zu zehn Tage an einer festen Stelle arbeiten kann, ohne dass es einer Bedienung von außen bedarf. Auf seiner eigenen Webseite schreibt der Hersteller zum Betrieb des Geräts:
Entlasten Sie Ihre Messbeamten und sichern Sie trotzdem flexibel und schnell jeden Unfallschwerpunkt – und das bis zu zehn Tage am Stück völlig autonom. Der Enforcement Trailer ist mit einer unabhängigen Stromversorgung ausgestattet, die einen ununterbrochenen tagelangen Messbetrieb erlaubt. Zudem können seine Hochleistungsbatterien direkt vor Ort ausgetauscht werden – und der Betrieb geht weiter.
Welche Verstöße kann der Enforcement Trailer erfassen?
In den meisten Fällen wird der Enforcement Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Er kann dabei sämtliche Fahrzeuge im Messbereich erfassen, auch wenn sich diese auf unterschiedlichen Spuren befinden.
Das Gerät kann aber auch mit entsprechender Technik leicht umgerüstet werden, sodass es auch als Mautkontrolle fungieren kann. Zudem ist ein Einsatz zu Zwecken der Kennzeichenlesung im Bereich des Möglichen.
Gut zu wissen: Blitzer werden häufig Opfer von Vandalismus. Dieser Umstand wurde beim Design des Enforcement Trailers berücksichtig. Das Gerät verfügt über eine Schutzpanzerung, die sogar beschussicher ist. Auch das Klettern auf den Blitzer wird durch den Aufbau erschwert.
Können beim Enforcement Trailer Messfehler auftreten?
Geschwindigkeitsmessung, die vom Enforcement Trailer durchgeführt werden, gelten als zuverlässig. Die Daten werden zudem vor dem Zugriff von Dritten geschützt, um eine etwaige Manipulation der Messergebnisse zu verhindern.
Dennoch kann nicht immer zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, dass ein Messfehler auftritt. Erhalten Sie also einen Bußgeldbescheid, welcher auf Grundlage der Messung durch den Enforcement Trailer ausgestellt worden ist, sollten Sie diesen gründlich prüfen.
Kommt Ihnen die gemessene Geschwindigkeit komisch vor, haben Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens von der Bußgeldstelle die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich erfolgen.
Sind Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten oder der Formulierung unsicher, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und ggf. den Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle übernehmen.