Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So wehren Sie sich erfolgreich!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen; 4,16 von 5)
Loading ratings...Loading...

Was können Sie tun, wenn ein Bußgeld ungerechtfertigterweise verhängt wurde und Sie mit der Entscheidung der Bußgeldstelle nicht einverstanden sind? Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Was dabei zu beachten ist und welche Kosten entstehen können, erklären wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wie lange kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides können Sie Einspruch einlegen. Lassen Sie die Einspruchsfrist verstreichen, wird der Bußgel‌dbescheid rechtskräftig. Und kann man auch noch später Einspruch einlegen? Unter Umständen können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Wie kann man Einspruch einlegen?

Ein Einspruch muss in der Regel schriftlich erfolgen und an die zuständige Bußgeldstelle geschickt werden. Die Anschrift können Sie dem Bescheid selbst entnehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn man Einspruch einlegt?

Die zuständige Bußgeldstelle prüft Ihren Einspruch zunächst. Geht diese Prüfung zu Ihren Gunsten aus, wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen. Bleibt die Behörde jedoch bei ihrer Meinung, landet der Fall vor Gericht, welches dann über den Sachverhalt entscheidet.

Was kostet ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Grundsätzlich bringt der Einspruch selbst zunächst keine Kosten mit sich – außer, Sie beauftragen einen Anwalt damit. Landet der Fall jedoch vor Gericht, können teils hohe Kosten entstehen. Und wer zahlt die Gerichtskosten bei einem Einspruch? In der Regel muss diese derjenige übernehmen, der den Prozess verliert. Mehr zu den Kosten können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Video: Einspruch gegen Blitzer – Die wichtigsten Infos

Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.
Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.
Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Rechtsanwalt am besten beurteilen. Wir empfehlen deshalb eine kostenlose Ersteinschätzung auf www.sos-verkehrsrecht.de **.

Wichtige Informationen über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Einspruch einlegen: Bei einem ungerechtfertigten Bußgeldbescheid stehen Ihre Chancen auf Erfolg gut.
Einspruch einlegen: Bei einem ungerechtfertigten Bußgeldbescheid stehen Ihre Chancen auf Erfolg gut.
Viele Messungen sind fehlerhaft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg zeigen.
Viele Messungen sind fehlerhaft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Erfolg zeigen.

Grundsätzlich hat jede Person, die einen Bußgeldbescheid erhält, auch das Recht dazu, gegen diesen Einspruch einzulegen. Zunächst entstehen dadurch keine Kosten, außer wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen.

Nicht selten kommt es vor, dass ein Bußgeld zu Unrecht erhoben wird. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag geht beispielsweise davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent aller Bußgeldbescheide falsche Messungen enthalten und die Betroffenen das angesetzte Bußgeld deshalb nicht zahlen müssten.

Bei einer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung kann ein Einspruch in vielen Fällen lohnen, weil es gerade hierbei oft zu Fehlern kommt. Wurden die Geräte unsachgemäß bedient, falsch aufgestellt oder nicht korrekt justiert, kann sich dies zum Nachteil für den Fahrer auswirken. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass etwa ein einscherendes Fahrzeug die Messwerte beeinflusst hat. Sollte dies der Fall gewesen sein, können Sie gegen die Messung vom Blitzer Einspruch einlegen.

Außerdem müssen die Geräte korrekt geeicht sein. Ist der Eichschein zu alt, sind Ihre Erfolgschancen groß, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Zudem müssen die Beamten, die beispielsweise eine Messung mit einem Lasergerät durchführen, über einen aktuellen Schulungsnachweis verfügen.

Nicht nur Sie selbst als Betroffener können Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Auch Ihr Verteidiger oder eine andere bevollmächtigte Person kann diesen Schritt vollziehen und gegen ein Bußgeld vorgehen. Unser Tipp: Auf Bußgeldbescheid-Check ** können Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung nutzen.

Diese Angaben muss der Bußgeldbescheid enthalten

Doch auch der Bescheid an sich kann fehlerhaft sein. In § 66 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist festgelegt, über welche Angaben dieser zwingend verfügen muss. Hierzu gehören unter anderem:

  • Angaben zur Person des Betroffenen
  • Bezeichnung der Tat inklusive Zeit und Ort der Begehung
  • Beweismittel
  • Bußgeld und Nebenfolgen
  • Rechtsbehelfsbelehrung
Fallen bei einer Überprüfung Unregelmäßigkeiten auf, sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Fallen bei einer Überprüfung Unregelmäßigkeiten auf, sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Fehlt einer dieser Punkte, ist das Schreiben anfechtbar und Sie haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Des Weiteren sollten Sie dieses Vorgehen wählen, wenn Sie einen Bescheid erhalten, obwohl Sie selbst gar nicht gefahren sind.

In Deutschland gilt nämlich in den meisten Fällen nicht die Halter-, sondern die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur der Fahrer selbst für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr belangt werden kann.

Des Weiteren sollten Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn dieser verjährt ist. In der Regel tritt die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein, sie kann jedoch in bestimmten Fällen auf insgesamt sechs Monate ausgeweitet werden.

Ein Beweisfoto – umgangssprachlich meist Blitzerfoto genannt – muss einem Bußgeldbescheid nicht unbedingt beiliegen. Allerdings können Sie das Bild bei Bedarf anfordern und es beispielsweise online einsehen. Viele Faktoren können dazu führen, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung auf Bußgeldbescheid-Check ** prüfen.

Einspruch oder Widerspruch einlegen: Ist das nicht das Gleiche?

Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass es sich bei den Begriffen „Einspruch“ und „Widerspruch“ um Synonyme handelt. Zwar handelt es sich bei beiden um Rechtsbehelfe, mit denen eine Entscheidung angefochten werden kann, jedoch werden sie in unterschiedlichen Bereichen angewendet.

So ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, aber auch gegen einen Steuerbescheid, einen Strafbefehl, ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid möglich. Ein Widerspruch hingegen kann gegen einen Mahn-, einen Hartz-4-Bescheid oder die Kündigung durch den Vermieter erhoben werden.

Strenggenommen ist also ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht möglich. Allerdings sollte es nicht gleich zu einer Unzulässigkeit des Schreibens führen, wenn ein Betroffener einen Musterbrief für einen Widerspruch anstatt für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Vorlage verwendet.

Geht aus dem Schreiben klar hervor, wogegen Sie Einspruch erheben, wird auch ein als „Widerspruch“ betiteltes Dokument in der Regel anerkannt.

In welcher Form können Sie Einspruch einlegen?

Nicht Widerspruch, sondern Einspruch einlegen: Ein Muster für das Schreiben an die Bußgeldstelle finden Sie hier.
Nicht Widerspruch, sondern Einspruch einlegen: Ein Muster für das Schreiben an die Bußgeldstelle finden Sie hier.

Zunächst ist es wichtig, dass Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine Frist wahren müssen. Diese beträgt laut § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen. Die Frist läuft dabei ab der Zustellung des Schreibens.

Bezüglich der Form lässt sich sagen, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum einen schriftlich aufgesetzt und dann an die zuständige Bußgeldstelle – am besten per Einschreiben – verschickt werden kann.

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, einzulegen. In diesem Fall tragen Sie dort persönlich den Sachverhalt vor, dieser wird dann niedergeschrieben und von Ihnen unterschrieben.

Beachten Sie: Sie sollten wohlüberlegt vorgehen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Sollte sich im Laufe der Überprüfung herausstellen, dass Ihnen beispielsweise eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen werden kann, so ist es auch möglich, dass eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen wird.

Im schlimmsten Falle müssen Sie also mit einer höheren Geldstrafe oder sogar (weiteren) Punkten in Flensburg sowie einem (zusätzlichen) Fahrverbot rechnen. Ein Rechtsanwalt kann Sie kompetent beraten und abwägen, ob sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung zu den Möglichkeiten eines Einspruchs auf Bußgeldbescheid-Check **.

Allgemeine Informationen über mögliche Gründe beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster zum kostenlosen Download

Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, sind jedoch unsicher, wie dieser zu formulieren ist, hilft ein Blick auf unser Muster, welches Sie kostenlos herunterladen können. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese muss stets überprüft und an den jeweiligen Fall angepasst werden.

Vorlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Manuel Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen

Bußgeldstelle Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen ______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen _____________, welcher mir am _______________ zugestellt wurde, Einspruch ein.

Mir wird vorgeworfen, dass ich ____________________________________________________.

Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: ____________________________________________________.

Ich bitte um eine erneute Prüfung des Sachverhalts.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Mustermann

Muster Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Muster Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wie formuliert man einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Dieses Muster hilft!

  • Kostenloser Download
  • Doc- und PDF-Format
  • Jetzt herunterladen
Einspruch: Muster (.pdf) Einspruch: Muster (.doc)

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Welche Kosten fallen an?

Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten.
Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten.

Möchten sich Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wehren, müssen sie Einspruch einlegen. Dies ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens möglich. Ist diese Frist abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss bezahlt werden.

Ein Einspruch lohnt sich in der Regel vor allem dann, wenn ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen – hierfür muss allerdings die Begründung stimmen. Jedoch sollten sich Betroffene darüber im Klaren sein, dass Kosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anfallen können.

Im Bußgeldverfahren Einspruch einlegen: Kosten für den Anwalt

Möchten Sie Einspruch gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid einlegen, können Sie dies natürlich selbstständig erledigen. Allerdings ist in vielen Fällen die Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Dieser kann beispielsweise eine Akteneinsicht vornehmen und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse beurteilen, ob der Einspruch erfolgversprechend ist. Für seine Arbeit muss er jedoch entsprechend vergütet werden.

Doch egal, ob mit oder ohne Anwalt: Legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, wird Ihr Einwand zunächst von der zuständigen Bußgeldstelle überprüft. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Ihr Einspruch gerechtfertigt ist, wird das Bußgeld erlassen und Sie müssen mit keinen weiteren Kosten rechnen.

Eine Ausnahme besteht in diesem Zusammenhang allerdings, wenn Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt gegen das Bußgeld mit einem Einspruch vorgehen. Die Kosten für den Anwalt müssen Sie in diesem Fall auch dann tragen, wenn Ihnen Recht gegeben wird.

Wenn es vor Gericht geht: Denken Sie an die Gerichtskosten

Unterstützt Sie ein Anwalt beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, müssen die Kosten für seine Dienste bezahlt werden.
Unterstützt Sie ein Anwalt beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, müssen die Kosten für seine Dienste bezahlt werden.

In vielen Fällen verursacht der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid jedoch höhere Kosten – nämlich dann, wenn es zu einer gerichtlichen Überprüfung in einem Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht kommt.

Zum einen kommen Gerichtskosten auf Sie zu. Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht betragen diese 10 Prozent der Geldbuße, mindestens jedoch 50 Euro. Nehmen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück, verringern sich die Kosten zwar, entfallen jedoch nicht gänzlich.

Wenn Sie vor Gericht gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Einspruch vorgehen, sind Kosten für den Rechtsanwalt nicht zu vergessen. Wie hoch diese ausfallen, kommt immer auf den Einzelfall an.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Je höher das Bußgeld, gegen das Einspruch eingelegt wird, desto höher fallen die Kosten aus.

Weitere Kosten: Sachverständige & Co

Im Bußgeldverfahren Einspruch einlegen: Die Kosten für ein Gutachten sind mitunter äußerst hoch.
Im Bußgeldverfahren Einspruch einlegen: Die Kosten für ein Gutachten sind mitunter äußerst hoch.

Den größten Posten, den viele Betroffene jedoch häufig vergessen, stellen Gutachter- und Sachverständigenkosten dar. Haben Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid etwa eingelegt, weil Sie davon ausgehen, dass der Blitzer nicht korrekt eingestellt war oder nicht sachgemäß bedient wurde, so muss dies durch einen Sachverständigen geprüft werden. Ein entsprechendes Gutachten kann mehr als 1.000 Euro kosten.

Die Kosten für den Rechtsanwalt entfallen zwar, wenn Sie auf dessen Hilfe verzichten. Allerdings ist dieses Vorgehen nicht ratsam. In der Regel empfiehlt es sich, wenn ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht vor Gericht für Ihr Recht eintritt.

Eines wird also deutlich: Die für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid anfallenden Kosten können sehr viel höher ausfallen als das eigentliche Bußgeld. Aus diesem Grund sollten Sie sich im Vorhinein von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu Ihren Chancen und den Risiken beraten lassen.

Sie möchten Einspruch einlegen, gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und sich gegen einen ungerechtfertigten Vorwurf wehren? Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie gegen das Kostenrisiko abgesichert. Diese übernimmt in der Regel alle anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt, das Verfahren sowie Gutachter und Zeugen. Allerdings wird in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung fällig.

Wie groß sind die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Chancen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ihre Erfolgsaussichten kann ein Anwalt einschätzen.
Chancen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ihre Erfolgsaussichten kann ein Anwalt einschätzen.

Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid abzuschätzen, ist für juristische Laien grundsätzlich eher schwierig. Nicht jeder Fehler in einem Bußgeldbescheid stellt eine ausreichende Begründung dar, die die Einstellung des Verfahrens zur Folge hätte.

Falsch geschriebener Name, falsche Adresse, falsches Kennzeichen, schlechte Bildqualität beim Blitzerfoto, womöglich bereits eingetretene Verjährung: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wirklich? Pauschale Aussagen lassen sich hier kaum treffen, da sich jeder Fall auch bezüglich der Nachweisbarkeit von Fehlern voneinander unterscheidet. Ein paar Beispiele:

  • Qualität des im Bußgeldbescheid abgedruckten Fotos: Nur weil diese in dem Dokument selbst schlecht ist, bedeutet das nicht automatisch, dass das Originalfoto auch von solch minderer Qualität ist. Dies lässt sich im Zweifel nur durch Akteneinsicht prüfen.
  • Verjährung: Die Verjährungsfristen können im Rahmen des Bußgeldverfahrens einmalig unterbrochen werden (etwa durch Ausstellung eines Anhörungsbogens). Hier ist für den Laien nicht immer sofort zu erkennen, ob der Bußgeldbescheid tatsächlich erst nach Eintritt der Verjährung zugestellt wurde.
  • Angaben im Bußgeldbescheid: Nicht jeder Buchstabendreher oder Fehler bei den Angaben im Bußgeldbescheid kann einen Einspruch begründen. Hier bedarf es der Abwägung, im Streitfall müsste ein Gericht entscheiden.
  • Härtefall: Besondere Umstände können etwa bewirken, dass ein angedrohtes Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die berufliche Existenz oder die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet wären. Doch auch das muss nicht in jedem Fall zum Absehen vom Fahrverbot führen, insbesondere bei Wiederholungstätern nicht.
  • Messergebnisse: Die Anzweiflung der Richtigkeit der Messung sollte auf einem festen Fundament ruhen. Hier sind in aller Regel umfassende Kenntnisse über die Technik des jeweiligen Blitzers erforderlich. Für Laien ist eine solche Einschätzung selten realisierbar.

Die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sind dann in aller Regel am größten, wenn der Beschuldigte nachweislich zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer des Tatfahrzeugs war. Dies lässt sich ggf. anhand des Blitzerbildes belegen (z. B. wenn hier etwa eine Frau abgebildet, jedoch ein Mann Beschuldigter ist).

Ein Anwalt kann Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abschätzen

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Eine Frist von zwei Wochen dürfen Sie nicht überschreiten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Eine Frist von zwei Wochen dürfen Sie nicht überschreiten.

Wollen Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, sollten Sie sich im besten Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann sowohl den Bußgeldbescheid als auch die Akte genau unter die Lupe nehmen. Anhand der Aktenlage kann er hiernach eine fundierte Einschätzung zu den Chancen abgeben und für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine fundierte Begründung formulieren oder zumindest eine entsprechende Empfehlung abgeben.

Allerdings entstehen für die anwaltliche Beratung, wie wir bereits erwähnt haben, zusätzliche Kosten. Wägen Sie also zunächst ab, ob sich angesichts der drohenden Sanktionen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als sinnvoll erweisen würde. Unser Tipp: Eine kostenlose Erstberatung zu den Möglichkeiten eines Einspruchs auf Bußgeldbescheid-Check **.

Auch die Höhe der angedrohten Sanktionen spielt eine Rolle. Gerade bei geringfügigen Geldbußen lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ggf. nicht, wenn eine wirksame Begründung fehlt, denn: Lehnt die Bußgeldbehörde Ihren Einspruch ab, muss ein Gericht über diesen entscheiden. Dadurch entstehen zumindest zusätzliche Gerichtskosten, die Sie selbst tragen müssten, wenn gegen Sie entschieden wird.

Am 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft, welche nicht nur in bestimmten Fällen höhere Bußgelder vorsah, sondern auch strengere Regeln in puncto Fahrverbote festlegte. Da die Novelle jedoch einen Formfehler enthielt, wurden die Änderungen wieder zurückgenommen. Was ist nun, wenn gegen Sie die härteren Sanktionen verhängt wurden? Ein Einspruch gegen einen neuen Bußgeldbescheid ist möglich, doch dabei müssen Sie die reguläre Einspruchsfrist beachten.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Sie verstärkt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2016. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Bereich finanzieller Fragestellungen rund um Versicherungen und die Autofinanzierung.

Bildnachweise

** Anzeige