Einreise nach Finnland: Reisepass oder Personalausweis?

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Urlaubsreisen sollten immer gut geplant sein. Neben den Sehenswürdigkeiten, die es zu entdecken gilt und den Verkehrsregeln, die bei Autoreisen einzuhalten sind, kann auch das Wissen zu den Einreisebestimmungen wichtig sein. Was muss beispielsweise bei einer Einreise nach Finnland beachtet werden? Ist ein Visum für Finnland notwendig?

FAQ: Einreise nach Finnland

Wie kann ich nach Finnland einreisen?

Besitzen Sie einen gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass, genügt dieses Dokument, um nach Finnland einreisen zu dürfen. Es muss allerdings während des gesamten Zeitraums der Reise gültig sein.

Braucht mein Kind ein eigenes Dokument für die Einreise?

Ja. Ein Kind in die Reisepapiere der Eltern eintragen zu lassen, ist nicht mehr zulässig. Ihr Kind benötigt einen eigenen Reisepass.

Gibt es Probleme, wenn ich meinen Reisepass einmal als gestohlen gemeldet hatte?

Hatten Sie in der Vergangenheit einmal den Verdacht, dass Ihr Reisepass gestohlen wurde, oder hatten Sie das Dokument einfach verlegt, sollten Sie damit nicht nach Finnland einreisen, wenn Sie es wiedergefunden haben. Unter Umständen wissen die finnischen Behörden nichts davon, dass der Pass wiedergefunden wurde, wodurch es zu Problemen kommen könnte.

Einreisebestimmungen für Finnland: Welche Dokumente sind zulässig?

Egal, ob Sommer oder Winter: Bei der Einreise nach Finnland ist einiges zu beachten.
Egal, ob Sommer oder Winter: Bei der Einreise nach Finnland ist einiges zu beachten.

Finnland ist Mitglied der Europäischen Union sowie des Schengen-Raums, somit ist die Einreise nach Finnland für deutsche Staatsbürger sowie für alle anderen EU-Bürger relativ unkompliziert. Ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass reichen hier aus. Ein Visum muss für Finnland nicht beantragt werden.

Möchten Reisende länger als drei Monate im Land bleiben, müssen sie sich bei den örtlichen Polizeibehörden melden und eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger beantragen. Wichtig ist hier, dass die Reisedokumente weiterhin gültig sind. Ungültige Dokumente können zu einem Bußgeld im Ausland führen.

Grundsätzlich müssen Personalausweis oder Reisepass für Finnland über den gesamten Reiszeitraum Gültigkeit besitzen. Läuft das Dokument während des Urlaubs ab, müssen Reisende vor dem Trip ein neues beantragen. Andernfalls kann es bei der Einreise nach Finnland bzw. bei Kontrollen zu Schwierigkeiten kommen.

Die Einreisbestimmungen sehen für Finnland vor, Reisende mit einem Schengen-Visum während der Gültigkeit von diesem im Schengen-Raum reisen können. Doch auch hier ist wichtig, dass der Pass nicht abgelaufen ist bzw. abläuft.

Einreise nach Finnland mit Kindern

Benötigen Sie für die Einreise nach Finnland einen Reisepass?
Benötigen Sie für die Einreise nach Finnland einen Reisepass?

Für Finnland geben die Einreisebestimmungen ebenfalls vor, dass Kinder ihre eigenen Reisedokumente haben müssen. Ein Eintrag in den Reisepapieren der Eltern ist nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass Eltern sich darum kümmern müssen, dass die Kinder für den Urlaub in Finnland einen gültigen Reisepass für Kinder besitzen. Da der Kinderausweis seit 2006 nicht mehr ausgestellt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Papiere noch eine Gültigkeit besitzen.

Sind die Reisedokumente für Finnland nicht vorhanden, kann es durchaus sein, dass Urlaub schon vor dem eigentlichen Beginn zu Ende ist. Am Flughafen kann beispielsweise die Einreise nach Finnland verweigert werden. Das gilt bei Kindern und Erwachsenen gleichermaßen.

Mit abgelaufenem oder als verloren gemeldetem Pass nach Finnland?

Von der Einreise nach Finnland mit einem Reisepass oder Personalausweis, welcher als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, ist generell abzuraten. Wurde das Dokument wiedergefunden, ist nicht zu garantieren, dass diese Informationen auch bei den finnischen Behörden vorliegen. Um hier rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Betroffene neue Dokumente beantragen und mit diesen reisen.

Auch wenn es im Schengen-Raum in der Regel keine Grenzkontrollen gibt, muss jeder Reisende ein gültiges Dokument mit sich führen. Es ist also nicht nur für die Einreise nach Finnland wichtig, sondern während des gesamten Aufenthalts.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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