Wie der Name schon erahnen lässt, dürfen Kraftfahrer eine Einbahnstraße ausschließlich in eine Richtung befahren. Damit stellt diese Straßenart einen Spezialfall im deutschen Verkehrsrecht dar. Doch erstrecken sich die besonderen Vorschriften in einer Einbahnstraße auch aufs Parken? Dürfen Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls nur in eine Richtung abstellen? Wie die Regelungen zum Parken in Einbahnstraßen aussehen, klären wir im Ratgeber.
FAQ: Parken in einer Einbahnstraße
In einer Einbahnstraße dürfen Sie Ihr Kfz sowohl links als auch rechts abstellen, allerdings ausschließlich in Fahrtrichtung.
Haben Sie entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße geparkt, kommt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zu.
Allgemein haben Sie eine Woche lang Zeit, um das „Knöllchen“ zu bezahlen. Weigern Sie sich, wird normalerweise ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid. Dieser ist im Gegensatz zu einem Strafzettel mit Auslagen und Gebühren verbunden.
Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
Parken in einer Einbahnstraße: Was ist erlaubt?
Inhalt
Die jeweiligen Regelungen zum Halten und Parken sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. In Deutschland ist grundsätzlich die rechte Straßenseite dafür vorgesehen. Weiterhin dürfen Fahrzeuge ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden. Da eine Einbahnstraße häufig unter anderem dem Zweck dient, zusätzliche Parkflächen in dicht besiedelten Wohngebieten zu schaffen, findet hier eine Ausnahmeregelung Anwendung.
Diese besagt, dass Kraftfahrer sowohl rechts als auch links in einer Einbahnstraße parken dürfen, ohne Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog befürchten zu müssen. Doch Obacht: Zwar ist das Parken in der Einbahnstraße links und rechts gestattet, allerdings dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch hier nicht entgegen der Fahrtrichtung abstellen! Das Gleiche gilt für das Halten.
Video: Die wichtigsten Regeln in der Einbahnstraße kompakt erklärt
Was droht, wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken?
Wenn Sie in einer Einbahnstraße verkehrt herum parken, lässt dies in der Regel auf eines der folgenden drei Szenarien schließen:
- Sie haben ordnungswidrig in einer Einbahnstraße gewendet.
- Sie haben die Einbahnstraße von vornherein in falscher Richtung befahren.
- Sie sind rückwärts in die Einbahnstraße gefahren.
Zwar sieht der Bußgeldkatalog für das Wenden bzw. das falsche Befahren ebenfalls Ahndungen vor, allerdings wird in diesem Fall lediglich das ordnungswidrige Parken in der Einbahnstraße sanktioniert. Als betroffener Fahrer werden Sie hier mit großer Wahrscheinlichkeit einen Strafzettel („Knöllchen“) unter dem Scheibenwischer Ihres Kfz vorfinden. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße parken, sollten Sie sich auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro einstellen.
Achtung! Wenn in der Einbahnstraße durch ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und Sie parken trotzdem auf der Straße, drohen zwischen 55 und 80 Euro Bußgeld. Bei einer dadurch verursachten Behinderung oder einer Parkdauer über einer Stunde kommt außerdem ein Punkt in Flensburg zu.
Was geschieht, wenn Sie den Strafzettel nicht bezahlen?
Wenn Sie in einer Einbahnstraße falsch parken und daraufhin ein Knöllchen an Ihrem Fahrzeug vorfinden, haben Sie normalerweise eine Woche Zeit, um das jeweilige Verwarnungsgeld zu zahlen. Lassen Sie die Frist verstreichen, ohne die Zahlung zu leisten, wirkt dies für die zuständige Behörde so, als wären Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden und würden Ihr Fehlverhalten nicht einsehen.
Hi, mich interessiert das Verhalten in einer Einbahnstraße. Diese Straße ist innerorts und Rechts steht ein Schild gebührenpflichtiges Parken. Links ist kein Schild. Muss ich hier das Parken auch bezahlen? Es ist hier nicht angegeben.