Einbahnstraße in falsche Richtung befahren: Welches Bußgeld droht?

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Das Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung birgt ein hohes Gefahrenpotential, denn Fahrzeuge, die in die richtige Richtung fahren müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, dass es Gegenverkehr gibt. Taucht dann vor ihnen plötzlich doch verbotswidrig ein Auto oder Radfahrer auf, kann der Crash meist nur dank der häufig geringen Geschwindigkeit verhindert werden. Doch wie hoch ist die Strafe, wenn eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird, eigentlich?

Bußgeldtabelle: Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren

VerstoßBußgeld
mit einem Kfz die Einbahnstraße in falsche Richtung befahren25 €
mit einem Fahrrad die Einbahnstraße in falsche Richtung befahren20 €
... mit Behinderung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfallfolge35 €

FAQ: Einbahnstraße in falsche Richtung befahren

Müssen Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen rechnen, wenn sie eine Einbahnstraße in der falschen Richtung befahren?

Ja, sowohl auf Kraftfahrer als auch auf Radler kommen Bußgelder zu, wenn sie die Richtungsvorgaben in der Einbahnstraße missachten.

Wird das Parken in der falschen Richtung ebenfalls sanktioniert?

Ja, in der Regel müssen Falschparker mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Kann das Radfahrern in beide Richtungen in der Einbahnstraße erlaubt sein?

Ja, allerdings nur dann, wenn das ausdrücklich durch ein zusätzliches Verkehrszeichen geregelt ist. Ansonsten kommen auf Radfahrer Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro zu.

Geringes Bußgeld, wenn eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird

Droht ein hohes Bußgeld, wenn eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird?
Droht ein hohes Bußgeld, wenn eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird?

Wenn Fahrzeugführer in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren, ist das Bußgeld, das der Bußgeldkatalog hierfür vorsieht im Allgemeinen sehr gering. Wie Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können, müssen Kfz-Fahrer in aller Regel mit einer Geldbuße von 25 Euro rechnen.

Für Radfahrer hingegen kann für das Befahren einer Einbahnstraße in die falsche Richtung ein höheres Bußgeld ergeben, wenn dadurch andere gefährdet wurden oder es so gar zum Unfall kam. Bis zu 35 Euro sieht der Tatbestandskatalog hier vor.

Der Grund für diese Differenzierung liegt vor allem darin, dass Radfahrer häufig die Straßenverkehrsregeln, die in Einbahnstraßen herrschen, nicht auf sich selbst ummünzen. Viele erliegen dem Irrglauben, dass Einbahnstraßen mit einem Rad in jedem Fall auch in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen. Dem ist jedoch nicht so: Lediglich wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen Radfahrern das Befahren in beide Richtungen explizit gestattet, dürfen Fahrradfahrer auch gegen die Einbahnstraße fahren, ohne ein Bußgeld zu befürchten.

Video: Die Regeln in der Einbahnstraße kompakt erklärt

Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?
Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?

In einer Einbahnstraße in die falsche Richtung parken: Ein Bußgeld kann ebenso drohen

Das Fahren gegen die Einbahnstraße kann ein Bußgeld von 25 Euro nach sich ziehen.
Das Fahren gegen die Einbahnstraße kann ein Bußgeld von 25 Euro nach sich ziehen.

Befahren Sie eine Einbahnstraße in die falsche Richtung, ist die Strafe, die der Bußgeldkatalog vorsieht vergleichsweise gering. Ebenso verhält es sich, wenn Sie in falscher Richtung in einer entsprechenden Straße parken. Denn grundsätzlich dürfen Sie auch in Einbahnstraßen nur in Fahrtrichtung parken, sofern nichts anderes durch entsprechende Beschilderung gestattet ist.

Parken Sie in einer Einbahnstraße hingegen entgegen der Fahrtrichtung, sieht der Tatbestandskatalog eine Geldbuße von 15 Euro vor.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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