E-Vignette: Infos zum elektronischen Mautsystem

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Beschließen Sie als deutscher Kraftfahrer, mit dem Auto Urlaub in einem europäischen Nachbarland zu machen, kommen häufig Mautgebühren auf Sie zu. Um zu kontrollieren, ob Sie die entsprechende Maut gezahlt haben, werden unterschiedliche Systeme eingesetzt. Dazu gehört auch die moderne E-Vignette. Informationen zur Funktionsweise von digitalen Vignetten sowie zur möglichen Einführung einer solchen in Deutschland gibt’s im Ratgeber.

FAQ: E-Vignette

Wie erhalten Sie eine E-Vignette?

Sie registrieren Ihr Fahrzeug über das Internet oder eine der zahlreichen Verkaufsstellen und bezahlen die Maut. Damit haben Sie die E-Vignette „erworben“.

Wie wird die E-Vignette kontrolliert?

An den Mautstellen befinden sich Scanner. Diese erfassen die Kennzeichen und gleichen sie mit den gespeicherten Daten ab.

In welchen Ländern gilt eine E-Vignette?

Eine E-Vignette muss beispielsweise in der Slowakei, in Ungarn und Rumänien erworben werden.

Wie funktionieren E-Vignetten?

In welchen mautpflichtigen EU-Ländern gibt es eine E-Vignette?
In welchen mautpflichtigen EU-Ländern gibt es eine E-Vignette?


Elektronische Mautsysteme sind in der heutigen Zeit längst keine Seltenheit mehr. Beispielsweise in Polen oder Portugal kommen sie auf diversen Straßenabschnitten zum Einsatz. Dazu bedarf es im Vorfeld eines speziellen Transponders, der die gefahrenen Kilometer feststellt. Länder wie die Slowakei, Ungarn oder Rumänien setzen hingegen auf eine E-Vignette.

Die ursprünglichen Vignetten aus Papier, die an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt wurden, finden dort dementsprechend keine Anwendung mehr. Seit 2017 gibt es in Österreich ebenfalls eine digitale Vignette, die allerdings erst 18 Tage nach der Bestellung gültig ist. Die Papiervignette zum Aufkleben existiert daher weiterhin.

Bei einem elektronischen Mautsystem müssen Sie Ihr Kfz im Vorfeld registrieren lassen; Ihre Nutzungsrechte werden durch die E-Vignette also elektronisch gespeichert. Dabei gehen Sie normalerweise wie folgt vor:

Die E-Vignette ersetzt den Aufkleber aus Papier.
Die E-Vignette ersetzt den Aufkleber aus Papier.
  • Über Internet, Smartphone oder an entsprechenden Verkaufsstellen können Sie die E-Vignette erwerben. Dabei müssen Sie in der Regel Ihr Land, die Fahrzeugkategorie, das Kennzeichen Ihres Kfz sowie den gewünschten Geltungszeitraum der Vignette angeben.
  • Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Tankkarte und teilweise sogar mit elektronischem Geld vorgenommen werden. Im Anschluss daran wird Ihr Kennzeichen in einer Datenbank verschlüsselt abgespeichert.
  • An den jeweiligen Mautstrecken befinden sich Scanner, die Ihr Kennzeichen erfassen und mit dieser Datenbank abgleichen können. Befahren Sie diese Abschnitte, kann also schnell festgestellt werden, ob Sie über eine E-Vignette verfügen und die Gebühr bezahlt haben oder nicht. Auch mobile oder manuelle Kontrollen liegen im Bereich des Möglichen.

Was, wenn Sie ohne E-Vignette erwischt werden?

Je nachdem, wo Sie ohne elektronische Autobahnvignette aufgegriffen wurden, können die Strafen variieren. In der Slowakei sind beispielsweise bis zu 500 Euro möglich. Die Sanktionen für das Fahren ohne E-Vignette in Ungarn starten bei einem Betrag von 55 Euro, in Rumänien bei 60 Euro. In Österreich ist es sogar üblich, eine Ersatzmaut von 120 Euro zu verlangen. Wer sich weigert, muss ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro zahlen.

Ist die Einführung einer E-Vignette in Deutschland geplant?

Soll eine E-Vignette in Deutschland eingeführt werden?
Soll eine E-Vignette in Deutschland eingeführt werden?

Bis dato (Dezember 2018) gibt es in Deutschland keine E-Vignette. Zwar wurde am 1. Januar 2016 eine Pkw-Maut („Infrastrukturabgabe“) eingeführt, allerdings sind die Systeme, die für die Erhebung notwendig sind, bislang noch nicht einsatzbereit.

Dementsprechend müssen Autofahrer bislang keine Mautgebühren zahlen, um deutsche Autobahnen befahren zu dürfen.

Anders sieht es jedoch bei den Fahrern schwerer Lkw aus. Diese müssen bereits seit 2005 eine Straßenbenutzungsgebühr für die Nutzung diverser Autobahnen und Bundesstraßen entrichten. Das System wird von der Firma „Toll Collect“ betrieben. Lastkraftwagenfahrer können sich – ähnlich wie bei der E-Vignette – online registrieren und die jeweiligen Fahrten dort buchen.

Die von Toll Collect festgelegten Terminal-Standorte müssen so nicht mehr extra angefahren werden. Werden die Mautgebühren nicht gezahlt, kommen sowohl auf den Fahrer als auch auf den Unternehmer Bußgelder zu. Diese können zwischen 40 und 480 Euro liegen (maximal 240 Euro für Fahrer).

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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