Schon seit einigen Jahren gehören die E-Scooter nun fest zum Stadtbild in Deutschland dazu. Durch die Elektroroller können Distanzen bequem zurückgelegt werden. Da die Gefährte ein ordentliches Tempo aufnehmen können, gelten Regeln für Fahrten mit dem E-Scooter. Ein Alkohollimit muss dabei genauso eingehalten werden wie mit Kraftfahrzeugen und auf dem Fahrrad. Wie hoch für E-Scooter-Fahrer in Deutschland die Promillegrenze ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
FAQ: Auf dem E-Scooter erlaubte Promille
Die Grenze auf dem E-Scooter bezüglich der Promille liegt bei 0,5 und damit im Bereich von Pkw-Fahrern. Wird ein Wert von 1,1 Promille auf dem E-Scooter erreicht, so begeht der Fahrer die Straftat „Trunkenheit im Verkehr“. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
In der Probezeit dürfen Fahranfänger keinerlei Alkohol zu sich nehmen bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt sowohl für Kfz als auch für E-Scooter- Werden die Führerscheinneulinge dabei erwischt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser hat zur Folge, dass die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zudem muss der Betroffene an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Haben Sie zum ersten Mal mit dem E-Scooter die Promillegrenze von 0,5 überschritten, erwarten Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Machen Sie sich der Trunkenheit im Verkehr schuldig, müssen Sie mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Weitere Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.
E-Scooter: Wie viel Promille sind die Grenze im Straßenverkehr?
Inhalt
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss ein hohes Maß an Konzentration an den Tag legen. Nur so können Unfälle vermieden werden. Daher gibt es strenge Vorgaben, wann sich Verkehrsteilnehmer nach dem Genuss von Alkohol hinter das Steuer setzen dürfen.
Auch für die Fahrt mit dem E-Scooter ist in Deutschland eine Promillegrenze vorgesehen. Diese richtet sich nach den Werten für Kfz-Fahrer und liegt bei 0,5 Promille. In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gelten besondere Regelungen, auf welche wir im späteren Verlauf des Ratgebers eingehen werden.
Wichtig: Sind Sie unter starkem Alkoholeinfluss auf dem E-Scooter unterwegs, können daraus schwerwiegende Unfälle resultieren. Auch Sie selbst sind in besonderen Maße gefährdet, vor allem wenn Sie keinen Helm (dieser ist nicht Pflicht) tragen und es beispielsweise zur Kollision mit einem Kfz kommt.
Auf dem E-Scooter die Alkoholgrenze überschritten: Das droht
Haben Sie mit dem E-Scooter die erlaubten Promille überschritten, müssen Sie sich auf empfindliche Sanktionen einstellen. Alkoholfahrten werden hier genauso hart bestraft, wie wenn Sie diese mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr begangen hätten. Die nachfolgende Tabelle listet alle möglichen Sanktionen auf:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Unter 21 Jahren oder in der Probezeit die Promillegrenze von 0,0 mit dem E-Scooter überschritten | 250 € | 1 | |
Promillegrenze von 0,5 mit dem E-Scooter überschritten | |||
1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Betrunken E-Scooter gefahren und den Verkehr gefährdet (0,3 Promille oder mehr) | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis |
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Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter gefahren | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis |
Weitere Informationen finden Sie zudem in unserem Video:
E-Scooter mit viel Promille in der Probezeit gefahren
Auch für Fahranfänger kann eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf dem E-Scooter fatale Folgen haben. Wer sich in der Probezeit befindet oder unter 21 Jahren alt ist, für den gilt nämlich eine Promillegrenze von 0.
Sie dürfen sich also nach dem Genuss alkoholischer Getränke weder hinter das Steuer setzen noch mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. Tun Sie das doch und werden dabei erwischt, so handelt es sich um einen A-Verstoß.
Das bedeutet, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müssen. Leisten sich Fahranfänger insgesamt drei A-Verstöße in der Probezeit, wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen. Diese kann dann erst nach einer Sperrfrist neu beantragt werden.