Vor allem in deutschen Großstädten sprießen sie in letzter Zeit aus dem Boden wie Pilze: E-Scooter. Die praktischen Elektro-Tretroller können, dank ihres elektrischen Antriebs, komplett ohne den Einsatz der Muskeln bewegt werden. Doch welche Vorschriften sind zum E-Scooter im Gesetz verankert? Benötigen die Roller eine Zulassung für den Straßenverkehr? Und muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn Sie E-Scooter fahren möchten? Hier erfahren Sie es.
Bußgeldtabelle: Regelmissachtungen mit dem E-Scooter
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Richtungsänderung mit dem E-Scooter nicht angezeigt | 10 € |
… mit Gefährdung | 20 € |
… mit Sachbeschädigung | 25 € |
Zu zweit auf einem E-Scooter gefahren | 10 € |
Anhänger oder anderes Fahrzeug mit dem E-Scooter gezogen | 10 € |
Freihändig E-Scooter gefahren | 10 € |
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer gefahren | 10 € |
mit dem E-Scooter innerorts nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall | 30 € |
Nebeneinander E-Scooter gefahren | 15 € |
… mit Behinderung | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfall | 30 € |
E-Scooter gefahren, obwohl keine oder nur eine kaputte Klingel vorhanden war | 15 € |
E-Scooter gefahren, obwohl die vorgeschriebene Beleuchtung fehlte oder kaputt war | 20 € |
E-Scooter gefahren, obwohl der Roller die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllte | 25 € |
E-Scooter ohne Bremsen gefahren | 25 € |
E-Scooter mit abgelaufener Betriebserlaubnis gefahren | 30 € |
E-Scooter ohne Versicherungsschutz gefahren | 40 € |
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis gefahren | 70 € |
mit dem E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg gefahren | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfall | 35 € |
Betrunken E-Scooter gefahren?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Unter 21 Jahren oder in der Probezeit die Promillegrenze von 0,0 mit dem E-Scooter überschritten | 250 € | 1 | |
Promillegrenze von 0,5 mit dem E-Scooter überschritten | |||
1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Betrunken E-Scooter gefahren und den Verkehr gefährdet (0,3 Promille oder mehr) | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis |
|
Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter gefahren | 3 | - Geld- oder Freiheitsstrafe - Entziehung der Fahrerlaubnis |
Rote Ampel mit dem E-Scooter überfahren?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) | 60 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel länger als 1 Sekunde rot) | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Weitere Informationen zum E-Scooter
FAQ: E-Scooter im Straßenverkehr
Elektro-Tretroller dürfen maximal 20 km/h fahren. Ein E-Scooter, der 25 km/h oder noch mehr schafft, wird in der Regel gar nicht erst im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Weitere Infos zur Zulassung von E-Scootern finden Sie hier.
Ja. Es bedarf keiner Fahrerlaubnis, um einen E-Scooter zu nutzen. Sie müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.
Wer sich als Fahrer von einem E-Scooter nicht an geltendes Verkehrsrecht hält, muss logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Wie diese aussehen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Es gelten die selben Vorgaben wie bei Kraftfahrzeugen in Bezug auf Fahrten mit dem E-Scooter und erlaubte Promille. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger in der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren liegt sie bei 0.
Fahren mit dem E-Scooter: Wichtige Regeln im Video erklärt
Benötigen E-Scooter in Deutschland eine Zulassung?
Inhalt
Die Verkehrssicherheit steht auf deutschen Straßen stets an erster Stelle. Um zu gewährleisten, dass sie diese Sicherheit nicht gefährden, müssen E-Scooter über eine Zulassung verfügen, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen. Die folgenden Voraussetzungen müssen die Roller erfüllen, um zugelassen zu werden:
- Zunächst einmal benötigen E-Scooter eine Versicherung.
- Weiterhin ist eine Maximalleistung von 500 Watt vorgeschrieben.
- Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 20 km/h begrenzt sein.
- Die Roller brauchen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen.
- Eine Glocke bzw. eine Klingel ist ebenfalls vonnöten.
- Außerdem müssen E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aufweisen.
- Die Beleuchtung muss ordnungsgemäß sein.
Bei der erwähnten Versicherung reicht in der Regel eine Haftpflicht aus, es steht E-Scooter-Besitzern jedoch auch frei, eine Teilkasko abzuschließen. Sobald ein E-Scooter beispielsweise 45 km/h schnell fahren kann, hat es sich mit der Zulassung erledigt, da maximal 20 km/h zulässig sind. Beschließen Sie, einen E-Scooter zu mieten, können Sie normalerweise sicher sein, dass dieser den beschriebenen Voraussetzungen gerecht wird. Schließlich dürfen nur E-Scooter mit einer Straßenzulassung zur Miete angeboten werden.
E-Scooter: Diese Vorschriften sieht der Gesetzgeber vor
Sind Sie mit einem E-Scooter auf der Straße unterwegs, müssen Sie sich – genauso wie andere Verkehrsteilnehmer auch – an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht der Verkehrsregeln zusammengestellt, die bei Fahrten mit einem E-Scooter von Bedeutung sind:
- Die Fahrbahn ist an und für sich tabu für E-Scooter. Dort dürfen Sie mit einem solchen Roller nur fahren, wenn es weder Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gibt. Ansonsten sind diese zu nutzen.
- Für Fahrer von einem E-Scooter gelten laut StVO die Fahrradampeln. Sollte es keine geben, müssen Sie sich an das halten, was die Ampeln für Kraftfahrer anzeigen.
- Bei der Nutzung von einem E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Zwar können Sie demzufolge nicht belangt werden, wenn Sie ohne Kopfschutz damit unterwegs sind, allerdings ist es dennoch ratsam, einen Helm zu tragen.
- Sie brauchen für Fahrten mit dem E-Scooter keine Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt jedoch 14 Jahre.
- Fahren Sie zu zweit auf einem E-Scooter, droht eine Strafe von 10 Euro. Wer mit zwei Elektro-Tretrollern nebeneinander fährt, muss mit 15 Euro rechnen. Wird bei diesem Manöver jemand gefährdet oder es kommt sogar zu einem Unfall mit einem der E-Scooter, liegt das Bußgeld bei 25 bzw. 30 Euro.
- Es ist verboten, betrunken E-Scooter zu fahren. Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, erwarten Sie die gleichen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall für Autofahrer vorsieht.
Daher sollten Sie bedenken: In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist allerdings eine Null-Promille-Grenze maßgeblich.