E-Scooter: Was ist erlaubt, was ist verboten?

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Vor allem in deutschen Großstädten sprießen sie in letzter Zeit aus dem Boden wie Pilze: E-Scooter. Die praktischen Elektro-Tretroller können, dank ihres elektrischen Antriebs, komplett ohne den Einsatz der Muskeln bewegt werden. Doch welche Vorschriften sind zum E-Scooter im Gesetz verankert? Benötigen die Roller eine Zulassung für den Straßenverkehr? Und muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn Sie E-Scooter fahren möchten? Hier erfahren Sie es.

Bußgeldtabelle: Regelmissachtungen mit dem E-Scooter

VerstoßSanktionen
Richtungsänderung mit dem E-Scooter nicht angezeigt10 €
… mit Gefährdung20 €
… mit Sachbeschädigung25 €
Zu zweit auf einem E-Scooter gefahren10 €
Anhänger oder anderes Fahrzeug mit dem E-Scooter gezogen10 €
Freihändig E-Scooter gefahren10 €
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer gefahren10 €
mit dem E-Scooter innerorts nicht zulässige Verkehrsfläche befahren15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfall30 €
Nebeneinander E-Scooter gefahren15 €
… mit Behinderung20 €
… mit Gefährdung25 €
… mit Unfall30 €
E-Scooter gefahren, obwohl keine oder nur eine kaputte Klingel vorhanden war15 €
E-Scooter gefahren, obwohl die vorgeschriebene Beleuchtung fehlte oder kaputt war20 €
E-Scooter gefahren, obwohl der Roller die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllte25 €
E-Scooter ohne Bremsen gefahren25 €
E-Scooter mit abgelaufener Betriebserlaubnis gefahren30 €
E-Scooter ohne Versicherungsschutz gefahren40 €
E-Scooter ohne Betriebserlaubnis gefahren70 €
mit dem E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg gefahren20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Unfall35 €

Betrunken E-Scooter gefahren?

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Unter 21 Jahren oder in der Probe­zeit die Pro­mille­grenze von 0,0 mit dem E-Scooter über­schritten250 €1
Pro­mille­grenze von 0,5 mit dem E-Scooter über­schritten
1. Mal500 €21 Mo­nat
2. Mal1.000 €23 Mo­nate
3. Mal1.500 €23 Mo­nate
Be­trunken E-Scooter ge­fahren und den Verkehr gefähr­det (0,3 Promille oder mehr)3- Geld- oder Frei­heits­strafe
- Ent­ziehung der Fahr­erlaubnis
Mit mehr als 1,09 Promille E-Scooter ge­fahren3- Geld- oder Frei­heits­strafe
- Ent­ziehung der Fahr­erlaubnis

Rote Ampel mit dem E-Scooter überfahren?

VerstoßBußgeldPunkte
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel weniger als 1 Sekunde rot)60 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Sachbeschädigung120 €1
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter (Ampel länger als 1 Sekunde rot)100 €1
… mit Gefährdung160 €1
… mit Sachbeschädigung180 €1

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Weitere Informationen zum E-Scooter

FAQ: E-Scooter im Straßenverkehr

Wie schnell darf ein E-Scooter sein?

Elektro-Tretroller dürfen maximal 20 km/h fahren. Ein E-Scooter, der 25 km/h oder noch mehr schafft, wird in der Regel gar nicht erst im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Weitere Infos zur Zulassung von E-Scootern finden Sie hier.

Dürfen Sie einen E-Scooter ohne Führerschein fahren?

Ja. Es bedarf keiner Fahrerlaubnis, um einen E-Scooter zu nutzen. Sie müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem E-Scooter gegen die Verkehrsregeln verstoßen?

Wer sich als Fahrer von einem E-Scooter nicht an geltendes Verkehrsrecht hält, muss logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Wie diese aussehen, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Mit wie viel Promille darf ich E-Scooter fahren?

Es gelten die selben Vorgaben wie bei Kraftfahrzeugen in Bezug auf Fahrten mit dem E-Scooter und erlaubte Promille. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger in der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren liegt sie bei 0.

Fahren mit dem E-Scooter: Wichtige Regeln im Video erklärt

Was gilt auf dem E-Scooter. Erfahren Sie es im Video.
Was gilt auf dem E-Scooter. Erfahren Sie es im Video.

Benötigen E-Scooter in Deutschland eine Zulassung?

Welche Vorschriften gelten für E-Scooter in Deutschland?
Welche Vorschriften gelten für E-Scooter in Deutschland?

Die Verkehrssicherheit steht auf deutschen Straßen stets an erster Stelle. Um zu gewährleisten, dass sie diese Sicherheit nicht gefährden, müssen E-Scooter über eine Zulassung verfügen, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen. Die folgenden Voraussetzungen müssen die Roller erfüllen, um zugelassen zu werden:

  • Zunächst einmal benötigen E-Scooter eine Versicherung.
  • Weiterhin ist eine Maximalleistung von 500 Watt vorgeschrieben.
  • Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 20 km/h begrenzt sein.
  • Die Roller brauchen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen.
  • Eine Glocke bzw. eine Klingel ist ebenfalls vonnöten.
  • Außerdem müssen E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aufweisen.
  • Die Beleuchtung muss ordnungsgemäß sein.

Bei der erwähnten Versicherung reicht in der Regel eine Haftpflicht aus, es steht E-Scooter-Besitzern jedoch auch frei, eine Teilkasko abzuschließen. Sobald ein E-Scooter beispielsweise 45 km/h schnell fahren kann, hat es sich mit der Zulassung erledigt, da maximal 20 km/h zulässig sind. Beschließen Sie, einen E-Scooter zu mieten, können Sie normalerweise sicher sein, dass dieser den beschriebenen Voraussetzungen gerecht wird. Schließlich dürfen nur E-Scooter mit einer Straßenzulassung zur Miete angeboten werden.

E-Scooter: Diese Vorschriften sieht der Gesetzgeber vor

Sind Sie mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs, müssen Sie diverse Regeln beachten.
Sind Sie mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs, müssen Sie diverse Regeln beachten.

Sind Sie mit einem E-Scooter auf der Straße unterwegs, müssen Sie sich – genauso wie andere Verkehrsteilnehmer auch – an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) halten. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht der Verkehrsregeln zusammengestellt, die bei Fahrten mit einem E-Scooter von Bedeutung sind:

  • Die Fahrbahn ist an und für sich tabu für E-Scooter. Dort dürfen Sie mit einem solchen Roller nur fahren, wenn es weder Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen gibt. Ansonsten sind diese zu nutzen.
  • Für Fahrer von einem E-Scooter gelten laut StVO die Fahrradampeln. Sollte es keine geben, müssen Sie sich an das halten, was die Ampeln für Kraftfahrer anzeigen.
  • Bei der Nutzung von einem E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Zwar können Sie demzufolge nicht belangt werden, wenn Sie ohne Kopfschutz damit unterwegs sind, allerdings ist es dennoch ratsam, einen Helm zu tragen.
  • Sie brauchen für Fahrten mit dem E-Scooter keine Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt jedoch 14 Jahre.
  • Fahren Sie zu zweit auf einem E-Scooter, droht eine Strafe von 10 Euro. Wer mit zwei Elektro-Tretrollern nebeneinander fährt, muss mit 15 Euro rechnen. Wird bei diesem Manöver jemand gefährdet oder es kommt sogar zu einem Unfall mit einem der E-Scooter, liegt das Bußgeld bei 25 bzw. 30 Euro.
  • Es ist verboten, betrunken E-Scooter zu fahren. Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, erwarten Sie die gleichen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall für Autofahrer vorsieht.

Daher sollten Sie bedenken: In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist allerdings eine Null-Promille-Grenze maßgeblich.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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