E-Parkplatz: Parken und Laden zur gleichen Zeit

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Sie befördern im Gegensatz zu Dieseln oder Benzinern kein umweltschädliches CO2 in die Luft, sind günstig im Unterhalt und besonders geräuscharmElektroautos. Leider müssen sie durchschnittlich alle 200 Kilometer aufgeladen werden. Dafür gibt es spezielle Elektroparkplätze, an denen Fahrer ihr E-Fahrzeug parken und gleichzeitig aufladen können. Doch wer darf einen solchen E-Parkplatz überhaut nutzen und wie lange? Und ist das Parken an Ladestationen immer kostenlos? Infos gibt’s im Ratgeber!

FAQ: E-Parkplatz

Wer darf einen E-Parkplatz nutzen?

Das Parken auf einem Elektro-Parkplatz ist ausschließlich E-Fahrzeugen vorbehalten und häufig auch nur während des Ladevorgangs.

Was droht Fahrern, die ihr Kfz ordnungswidrig auf einem E-Parkplatz abstellen?

Es kommt darauf an, in welcher Stadt Sie einen Benziner oder einen Diesel auf einem Elektro-Parkplatz abstellen. In Berlin sind es beispielsweise 15 Euro, in Stuttgart zwischen 10 und 35 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kann ich als Falschparker auf einem E-Parkplatz abgeschleppt werden?

Ja. Je nachdem, wie lange Falschparker einen Elektro-Parkplatz als Kraftfahrer blockieren und ob es sich dabei um den einzelnen E-Parkplatz in der näheren Umgebung handelt, können die zuständigen Polizeibeamten Sie kostenpflichtig abschleppen lassen.

Wer darf wann auf einem Elektro-Parkplatz parken?

Welche Vorschriften sind auf einem E-Parkplatz einzuhalten?
Welche Vorschriften sind auf einem E-Parkplatz einzuhalten?

Um einen Anreiz für die Elektromobilität zu schaffen, trat im Jahr 2015 das sogenannte Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft, welches einige Bevorrechtigungen für Elektroautos beinhaltet. Diese beziehen sich unter anderem auf die Nutzung von einem E-Parkplatz. Da allerdings jede Gemeinde selbst über die Vorschriften bestimmen kann, die an Parkplätzen mit Ladestationen gelten, sind bundesweite Differenzen keine Seltenheit.

Dennoch haben wir Ihnen im Folgenden eine Auswahl der Regelungen zusammengefasst, die auf einem E-Parkplatz Anwendung finden können:

Kostenlos parken? Mit einem Elektroauto ist das häufig möglich.
Kostenlos parken? Mit einem Elektroauto ist das häufig möglich.
  • Grundsätzlich ist das Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge auch nur Letzteren gestattet. Schließlich sind Elektro-Parkplätze noch recht dünn gesät, weshalb es besonders ärgerlich ist, wenn Benziner oder Diesel einen E-Parkplatz blockieren.
  • Weiterhin räumt das EmoG Kommunen die Option ein, Besitzer von Elektroautos kostenlos parken zu lassen oder die Gebühren zumindest zu verringern. So soll die Elektromobilität gefördert werden.
  • Teilweise dürfen Parkplätze für Elektroautos nur dann genutzt werden, wenn der „Stromer“ auch tatsächlich aufgeladen wird. Wer sein Elektrofahrzeug beispielsweise in München auf einem E-Parkplatz abstellt, ohne es an die Ladestation anzuschließen, muss 10 Euro zahlen. In Leipzig hingegen darf ein Elektroauto einen solchen Parkplatz bis zu vier Stunden belegen, ohne aufgeladen zu werden. Um die Parkzeit nachvollziehen zu können, ist hier jedoch eine Parkscheibe vorgeschrieben.

Es empfiehlt sich demzufolge, im Vorfeld abzuklären, welche Vorschriften zum Parken für Elektrofahrzeuge in der jeweiligen Stadt gelten. Ansonsten riskieren Sie als Besitzer von einem Elektroauto möglicherweise einen Strafzettel wegen Falschparkens oder werden sogar kostenpflichtig vom E-Parkplatz abgeschleppt.

Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz: Welche Strafe droht?

Wie bereits erwähnt, benötigen einige Fahrer den E-Parkplatz, um ihr Elektroauto aufzuladen, da sie ansonsten schlimmstenfalls ihre Fahrt nicht fortsetzen könnten. Stellt sich dementsprechend einfach der Besitzer eines Benziners oder Dieselfahrzeugs darauf, weil er keine andere Parklücke ausmachen konnte, hat das natürlich Konsequenzen.

Droht nur ein Strafzettel, wenn ein Elektro-Parkplatz unerlaubt genutzt wird?
Droht nur ein Strafzettel, wenn ein Elektro-Parkplatz unerlaubt genutzt wird?

Des Weiteren richten sich die Parkvergünstigungen ausschließlich an E-Fahrer. Kraftfahrer dürfen diese Tatsache also nicht einfach für ihre Zwecke nutzen, obwohl der Elektro-Parkplatz dem dazugehörigen Schild zufolge für sie tabu ist.

Doch folgt auf das ordnungswidrige Parken auf einem Elektro-Parkplatz ein Bußgeld oder ist das Ganze mit einer Verwarnung erledigt?

Gemeinden dürfen nicht nur über die Vorschriften zum E-Parkplatz selbst entscheiden, sondern auch über die möglichen Ahndungen. Wie dies in ausgewählten Städten umgesetzt wurde, zeigt die folgende Tabelle:

StadtKonsequenzen bei unerlaubter Nutzung von einem E-Parkplatz
Köln10 - 35 €
Berlin15 €
Münchenbis zu 30 €
Frankfurt am Main15 - 25 €
Stuttgart10 - 35 €

Demzufolge handelt es sich beim ordnungswidrigen Parken auf einem Elektro-Parkplatz um einen Tatbestand, der mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert wird. Die Höhe des zu zahlenden Betrags ist dabei normalerweise abhängig davon, wie lange Sie Ihr Kraftfahrzeug unberechtigt auf einem E-Parkplatz abgestellt haben. Mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes ist es allerdings in manchen Fällen noch nicht getan.

Können Sie von einem E-Parkplatz abgeschleppt werden?

Unter Umständen können Sie von einem E-Parkplatz abgeschleppt werden.
Unter Umständen können Sie von einem E-Parkplatz abgeschleppt werden.

Stellen Sie sich mit einem Diesel oder einem Benziner auf einen E-Parkplatz, kann Ihnen nicht nur ein Verwarnungsgeld drohen. Je nachdem, wie lange Sie Ihr Kfz dort abstellen, können die zuständigen Beamten Ihr Fahrzeug vom Elektro-Parkplatz abschleppen lassen.

In Essen oder Hamburg ist dieser Schritt sogar obligatorisch, sobald ein Kfz mit Verbrennungs­motor auf einem E-Parkplatz entdeckt wird.

Generell muss jedoch im Vorfeld stets überprüft werden, ob das Abschleppen wirklich notwendig ist. Befindet sich beispielsweise in der näheren Umgebung noch ein weiterer E-Parkplatz mit Aufladestation, sollte ein Strafzettel in der Regel ausreichen. Es handelt sich daher immer um eine Einzelfallentscheidung.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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