Berauschende Mittel wie Alkohol oder Drogen sorgen im Straßenverkehr nicht selten zu schwerwiegenden Unfällen. Beide Rauschmittel mindern die Reaktionsfähigkeit enorm, sodass Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden können.
Bußgeldkatalog Drogen am Steuer
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 500 | 2 | 1 Monat |
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.000 | 2 | 3 Monate |
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.500 | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe |
FAQ: Drogen am Steuer
Werden Sie erstmalig mit Drogen am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Gefährden Sie unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr, kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.
Bestehen begründete Zweifel an Ihrer Fahrordnung, kann eine MPU angeordnet werden. Dies ist bei Drogen am Steuer nicht selten der Fall.
Wichtige Informationen zu Drogen am Steuer
Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt
Inhalt
Neben einem empfindlichen Bußgeld für Drogen am Steuer können also auch Punkte in Flensburg verzeichnet und ein Fahrverbot angeordnet werden. Dabei handelt es sich um den temporären Entzug der Fahrerlaubnis für maximal drei Monate.
Bei der Bemessung vom Strafmaß kommt es außerdem darauf an, wie oft der Betroffene schon wegen Drogen am Steuer auffällig geworden ist. Dementsprechend steigen die Anzahl der Punkte und die Dauer vom Fahrverbot. Zusätzlich erhöht sich das Bußgeld.
Der Konsum von Drogen und das Autofahren unter deren Einfluss können außerdem zu einer Strafanzeige führen. Wird nämlich unter Drogeneinfluss der Verkehr gefährdet, droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt in diesem Zusammenhang in Betracht.
Fahren unter Drogen: Verkehrskontrolle inklusive Bluttest
Infos über Drogentests:
Während der Konsum von Kokain oder Kiffen am Steuer doch sehr auffällig sind, ist ein Konsum, der bereits einige Stunden zurückliegt nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Fällt ein Fahrzeugführer durch eine merkwürdige Fahrweise auf und Polizeibeamte werden Zeugen dieser, wird in aller Regel eine Verkehrskontrolle vollzogen.
Dabei muss der betroffene Fahrer das Kfz an die Seite fahren und zunächst seine Personalien zu Protokoll geben bzw. den Führerschein aushändigen. Fallen den Beamten dann Anzeichen für das Autofahren unter Drogeneinfluss auf, wird der Fahrer zu einem Drogenschnelltest gebeten.
Durch diesen kann die Konzentration des Stoffes im Schweiß, im Speichel oder im Urin per Teststreifen gemessen werden. Diesem Test müssen Sie grundsätzlich allerdings nicht zustimmen. Besteht aber ein begründeter Anfangsverdacht bezüglich Drogen am Steuer, kann ein Bluttest angeordnet werden. Dieser muss dann abgegeben werden.
Nachweisbarkeit einzelner Substanzen
Drogen am Steuer: Strafen
Doch was passiert nun, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden? Fahren unter Drogeneinfluss verursacht eine Strafe. Zunächst handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Allerdings kann es sich auch um eine Straftat handeln.
Auf der anderen Seite kommt zudem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Betracht. Dieses greift nämlich bei allen Konsumenten, die zusätzlich illegale Substanzen bei sich führen.
Werden diese im Rahmen der Verkehrskontrolle durch die Polizisten gefunden, droht ein Strafverfahren.
Führerscheinentzug wegen Drogen am Steuer
Wenn es darum geht, über einen Verlust der Fahrerlaubnis zu entscheiden, kommen zwei unterschiedliche Fälle in Betracht:
- Weiche Drogen: Fahren unter Cannabis-Einfluss oder regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten kann dazu führen, dass Betroffene die Fahrerlaubnis verlieren.
- Harte Drogen: Wer harte Drogen (Heroin, Ecstasy, Amphetamine, …) konsumiert, dem wird grundsätzlich die Fahreignung abgesprochen und verliert somit in aller Regel umgehend die Fahrerlaubnis.
Im Gegensatz zum Fahrverbot gibt es beim Führerscheinentzug keine Maximaldauer von drei Monaten. Allerdings wird in aller Regel die sogenannte Sperrfrist festgelegt. Nach deren Ablauf kann dann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.
Nicht selten ordnet die Führerscheinbehörde in diesem Zusammenhang Auflagen an, die erfüllt werden müssen, um wieder mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine solche kann, gerade in Bezug auf Drogen, die MPU darstellen.
MPU-Anordnung wegen Drogen am Steuer
Eine MPU kann durch die Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbesitzers bestehen. Diese werden unter anderem durch Drogen am Steuer verstärkt.
Bei der Untersuchung gilt es dann herauszufinden, inwiefern der Patient in der Lage ist, ein Fahrzeug ohne die Gefährdung anderer im Straßenverkehr zu führen. Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, besteht dabei im Wesentlichen aus drei Teilen:
- Leistungs- bzw. Reaktionstest: Hierbei geht es vor allem darum zu überprüfen, inwiefern eine physische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorhanden ist. Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit stehen im Vordergrund. So kommt beispielsweise der Linienverfolgungstest zum Einsatz.
- Medizinische Untersuchung: Um einen Besuch beim Verkehrsmediziner kommt kein MPU-Teilnehmer herum. Wurde diese wegen Drogen am Steuer angeordnet, steht hierbei im Vordergrund, eine mögliche Abhängigkeit von den berauschenden Mitteln aufzudecken. Zudem muss in aller Regel ein Abstinenznachweis durch ein Drogenscreening erbracht werden.
- Psychologisches Gespräch: Ein psychologisches Gutachten wird auf Grundlage eines Gesprächs mit dem MPU-Teilnehmer erstellt. Hierbei geht es vor allem darum zu klären, inwiefern der Betroffene seine Tat bereut, sein Verhalten überdacht und geändert hat. Das Gutachten ist maßgeblich, wenn über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entschieden wird.
Mehr über die Voraussetzungen einer MPU-Anordnung erfahren Sie in unserem Video:
Unter Drogen Autofahren in der Probezeit
Drogen am Steuer in der Probezeit zu konsumieren, zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, also eine schwerwiegende Regelmissachtung.
Wird ein Fahranfänger unter Drogen am Steuer erwischt, verlängert sich dessen Probezeit um zwei Jahre. Zudem erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dieses kostet circa 400 Euro und muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
kann es zusätzlich noch zu einer MPU oder einer Geldbuße während der Probezeit nach dem ersten Auffallen kommen?