Drogen am Steuer: Folgen für berauschte Autofahrer

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Berauschende Mittel wie Alkohol oder Drogen sorgen im Straßenverkehr nicht selten zu schwerwiegenden Unfällen. Beide Rauschmittel mindern die Reaktionsfähigkeit enorm, sodass Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden können.

Bußgeldkatalog Drogen am Steuer

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbot
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt50021 Monat
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.00023 Monate
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.50023 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe

FAQ: Drogen am Steuer

Welche Sanktionen drohen bei Drogen am Steuer?

Werden Sie erstmalig mit Drogen am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Kann der Führerschein wegen Drogen am Steuer entzogen werden?

Gefährden Sie unter Einfluss von Drogen den Straßenverkehr, kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.

Wird eine MPU angeordnet?

Bestehen begründete Zweifel an Ihrer Fahrordnung, kann eine MPU angeordnet werden. Dies ist bei Drogen am Steuer nicht selten der Fall.

Wichtige Informationen zu Drogen am Steuer

Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt

Mit Drogen am Steuer können schwerwiegende Unfälle verursacht werden.
Mit Drogen am Steuer können schwerwiegende Unfälle verursacht werden.

Neben einem empfindlichen Bußgeld für Drogen am Steuer können also auch Punkte in Flensburg verzeichnet und ein Fahrverbot angeordnet werden. Dabei handelt es sich um den temporären Entzug der Fahrerlaubnis für maximal drei Monate.

Bei der Bemessung vom Strafmaß kommt es außerdem darauf an, wie oft der Betroffene schon wegen Drogen am Steuer auffällig geworden ist. Dementsprechend steigen die Anzahl der Punkte und die Dauer vom Fahrverbot. Zusätzlich erhöht sich das Bußgeld.

Der Konsum von Drogen und das Autofahren unter deren Einfluss können außerdem zu einer Strafanzeige führen. Wird nämlich unter Drogeneinfluss der Verkehr gefährdet, droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt in diesem Zusammenhang in Betracht.

Gut zu wissen: Haben Sie wegen Drogen am Steuer andere Menschen gefährdet und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und mit Ihnen eine Strategie für den Prozess ausarbeiten.

Fahren unter Drogen: Verkehrskontrolle inklusive Bluttest

Infos über Drogentests:

Fahren unter Drogen: Dies kann schwerwiegende Folgen für Sie und andere Verkehrsteilnehmer haben.
Fahren unter Drogen: Dies kann schwerwiegende Folgen für Sie und andere Verkehrsteilnehmer haben.

Während der Konsum von Kokain oder Kiffen am Steuer doch sehr auffällig sind, ist ein Konsum, der bereits einige Stunden zurückliegt nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Fällt ein Fahrzeugführer durch eine merkwürdige Fahrweise auf und Polizeibeamte werden Zeugen dieser, wird in aller Regel eine Verkehrskontrolle vollzogen.

Dabei muss der betroffene Fahrer das Kfz an die Seite fahren und zunächst seine Personalien zu Protokoll geben bzw. den Führerschein aushändigen. Fallen den Beamten dann Anzeichen für das Autofahren unter Drogeneinfluss auf, wird der Fahrer zu einem Drogenschnelltest gebeten.

Durch diesen kann die Konzentration des Stoffes im Schweiß, im Speichel oder im Urin per Teststreifen gemessen werden. Diesem Test müssen Sie grundsätzlich allerdings nicht zustimmen. Besteht aber ein begründeter Anfangsverdacht bezüglich Drogen am Steuer, kann ein Bluttest angeordnet werden. Dieser muss dann abgegeben werden.

Wichtig: Viele Substanzen können bis zu 24 Stunden im Blut nachgewiesen werden. THC sogar bis zu vier Wochen. Daher kann es zu einem positiven Ergebnis beim Drogentest kommen, auch wenn der Konsum schon einige Zeit zurückliegt.

Nachweisbarkeit einzelner Substanzen

Drogen am Steuer: Strafen

Doch was passiert nun, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden? Fahren unter Drogeneinfluss verursacht eine Strafe. Zunächst handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Allerdings kann es sich auch um eine Straftat handeln.

Auf der anderen Seite kommt zudem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Betracht. Dieses greift nämlich bei allen Konsumenten, die zusätzlich illegale Substanzen bei sich führen.

Werden diese im Rahmen der Verkehrskontrolle durch die Polizisten gefunden, droht ein Strafverfahren.

Bedenken Sie: Ohne einen richterlichen Beschluss sind die Polizisten nicht befugt, Ihr Fahrzeug zu durchsuchen. Dies ist nur möglich, wenn „Gefahr im Verzug“ ist.

Führerscheinentzug wegen Drogen am Steuer

Die Strafe bei Drogen am Steuer geht immer mit einem Fahrverbot einher.
Die Strafe bei Drogen am Steuer geht immer mit einem Fahrverbot einher.

Wenn es darum geht, über einen Verlust der Fahrerlaubnis zu entscheiden, kommen zwei unterschiedliche Fälle in Betracht:

  • Weiche Drogen: Fahren unter Cannabis-Einfluss oder regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten kann dazu führen, dass Betroffene die Fahrerlaubnis verlieren.
  • Harte Drogen: Wer harte Drogen (Heroin, Ecstasy, Amphetamine, …) konsumiert, dem wird grundsätzlich die Fahreignung abgesprochen und verliert somit in aller Regel umgehend die Fahrerlaubnis.

Im Gegensatz zum Fahrverbot gibt es beim Führerscheinentzug keine Maximaldauer von drei Monaten. Allerdings wird in aller Regel die sogenannte Sperrfrist festgelegt. Nach deren Ablauf kann dann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.

Nicht selten ordnet die Führerscheinbehörde in diesem Zusammenhang Auflagen an, die erfüllt werden müssen, um wieder mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine solche kann, gerade in Bezug auf Drogen, die MPU darstellen.

MPU-Anordnung wegen Drogen am Steuer

Eine MPU kann durch die Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbesitzers bestehen. Diese werden unter anderem durch Drogen am Steuer verstärkt.

Bei der Untersuchung gilt es dann herauszufinden, inwiefern der Patient in der Lage ist, ein Fahrzeug ohne die Gefährdung anderer im Straßenverkehr zu führen. Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, besteht dabei im Wesentlichen aus drei Teilen:

  • Leistungs- bzw. Reaktionstest: Hierbei geht es vor allem darum zu überprüfen, inwiefern eine physische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorhanden ist. Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit stehen im Vordergrund. So kommt beispielsweise der Linienverfolgungstest zum Einsatz.
  • Medizinische Untersuchung: Um einen Besuch beim Verkehrsmediziner kommt kein MPU-Teilnehmer herum. Wurde diese wegen Drogen am Steuer angeordnet, steht hierbei im Vordergrund, eine mögliche Abhängigkeit von den berauschenden Mitteln aufzudecken. Zudem muss in aller Regel ein Abstinenznachweis durch ein Drogenscreening erbracht werden.
  • Psychologisches Gespräch: Ein psychologisches Gutachten wird auf Grundlage eines Gesprächs mit dem MPU-Teilnehmer erstellt. Hierbei geht es vor allem darum zu klären, inwiefern der Betroffene seine Tat bereut, sein Verhalten überdacht und geändert hat. Das Gutachten ist maßgeblich, wenn über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entschieden wird.

Mehr über die Voraussetzungen einer MPU-Anordnung erfahren Sie in unserem Video:

In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann bzw. aus welchen Gründen eine MPU angeordnet wird.

Unter Drogen Autofahren in der Probezeit

Drogen am Steuer in der Probezeit sind als besonders gefährlich zu beurteilen.
Drogen am Steuer in der Probezeit sind als besonders gefährlich zu beurteilen.

Drogen am Steuer in der Probezeit zu konsumieren, zieht weitreichende Konsequenzen nach sich. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, also eine schwerwiegende Regelmissachtung.

Wird ein Fahranfänger unter Drogen am Steuer erwischt, verlängert sich dessen Probezeit um zwei Jahre. Zudem erfolgt die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dieses kostet circa 400 Euro und muss aus eigener Tasche bezahlt werden.

Weitere A-Verstöße in der Probezeit sind beispielsweise die Missachtung der 0-Promillegrenze, eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 km/h oder mehr oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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