Berufskraftfahrer müssen häufig viele Stunden, Tage und sogar Wochen auf der Straße verbringen, was die Betroffenen sehr schnell erschöpfen kann. Daher gibt es in Deutschland entsprechende Gesetze zur Arbeitszeit – unter anderem die zur Doppelwoche für Lkw-Fahrer. Um was genau es sich dabei handelt und was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Bußgeldkatalog zur Doppelwoche für Lkw-Fahrer und Unternehmer
Überschreitung der maximalen Lenkzeit von 90 Stunden einer Doppelwoche | Geldbuße für den Fahrer | Geldbuße für den Unternehmer |
---|---|---|
bis 92 Stunden | 30 € | |
bis 108 Stunden | 30 € pro angefangener Stunde | 90 € pro angefangener Stunde |
über 108 Stunden | 60 € pro angefangener Stunde | 180 € pro angefangener Stunde |
FAQ: Doppelwoche für Lkw-Fahrer
Was ist die Doppelwoche für Lkw-Fahrer?
Eine Doppelwoche bezeichnet ganz einfach zwei aufeinanderfolgende Arbeitswochen im Rahmen der für Lkw-Fahrer vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten. Dabei sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten, um das Übermüdungsrisiko des Fahrers niedrig zu halten.
Was ist bei einer Doppelwoche bzgl. der Lenkzeit zu beachten?
Die Lenkzeit während einer Doppelwoche darf maximal 90 Stunden betragen. Auch zur Wochenendruhezeit gibt es spezielle Regelungen, die Sie hier nachlesen können.
Welche Strafe droht, wenn ich gegen die Regelungen für die Doppelwoche verstoße?
Je mehr Stunden über der Maximalzahl gearbeitet wurde, desto höher das Bußgeld für Fahrer und Unternehmer. Bis 92 Stunden beträgt das Bußgeld 30 Euro für den Fahrer. Danach steigt das Bußgeld um 30 Euro pro angefangener Stunde. Details finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Wie die Doppelwoche mit den Lenk- und Ruhezeiten zusammenhängt
Inhalt
Damit Berufskraftfahrer nicht zu einem Unfallrisiko wegen Übermüdung werden, die möglicherweise aus schlecht geplanter Arbeitszeit resultiert, gibt es gesetzliche Vorschriften. Solche sind im Arbeitszeitgesetz, in den Sozialvorschriften und im Fahrpersonalrecht festgehalten und beschäftigen sich mit den Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Diese führen genau auf, in welchen Abständen ein Berufskraftfahrer arbeiten und fahren (dies sind zwei unterschiedliche Dinge!) darf und wann eine Ruhezeit einzulegen ist. Vorwiegend handelt es sich dabei um Festlegungen für die tägliche und wöchentliche Lenk- und Ruhezeit.
Was ist bei einer Doppelwoche zu beachten?
Innerhalb einer Woche darf ein Berufskraftfahrer auf höchstens 56 Stunden Lenkzeit kommen. Die Doppelwoche unterliegt jedoch Regelungen, die verhindern sollen, dass der Betroffene immer wieder eine 56-Stunden-Woche arbeiten muss. Daher ist innerhalb einer Doppelwoche eine Maximalzahl von 90 Stunden erlaubt.
Auch zur Wochenendruhezeit gibt es abweichende Regelungen. Für eine ausreichende Ruhezeit am Wochenende ist zu beachten, dass Sie
- entweder zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten einhalten (mindestens 45 Stunden, die zusammenhängend zu nehmen sind, spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden) oder
- Sie nehmen eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine reduzierte (um höchstens 21 Stunden verkürzt).
Kommt es in der Doppelwoche beim Lkw-Fahrer zur zweiten Variante, müssen die fehlenden 21 Stunden unbedingt in der dritten Woche ausgeglichen werden.
Überschreitung der Doppelwoche für Lkw: Welche Strafe droht?
Haben Sie als Lkw-Fahrer die Doppelwoche nicht wie aufgeführt eingehalten, müssen Sie tatsächlich mit einer verkehrsrechtlichen Sanktion rechnen. Von einer „Strafe“ im juristischen Sinne ist hier nicht die Rede, da dies eine Straftat voraussetzen würde. In diesem Fall begehen Sie jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Die Überschreitung von bis zu zwei Stunden führt zu einem Bußgeld von 30 Euro. Jede weitere angefangene Stunde (bis zu 18 Stunden zu viel) zieht ebenfalls 30 Euro nach sich. Danach werden es 60 Euro pro angefangener Stunde.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Die Lenkzeiten in der Doüpelwoch sind mir verständlich. Doch wie sieht es mit den Arbeitszeiten in der Doppelwoche aus?
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir auch dazu Informationen geben könnten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
(Name von Redaktion entfernt)
bleiben Sie gesund