Nicht jedes Autokennzeichen sieht gleich aus. Einige Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkennzeichen führen. Ein Diplomatenkennzeichen bekommt jeder, der seinen Staat gegenüber anderen Staaten oder eine internationale Organisation vertritt, sowie Regierungsbeauftrage und Staatsoberhäupter. Diplomatische Kennzeichen treten in unterschiedlichen Ausführungen auf.
FAQ: Diplomatenkennzeichen
In der Regel bekommen Vertreter von Staaten oder internationalen Organisationen sowie Regierungsbeauftragte und Staatsoberhäupter diese Autokennzeichen.
Ja, das Kennzeichen weist auf diplomatische Immunität hin, sodass Personen mit diesem Status für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Verkehr nicht belangt werden können. In Notsituationen werden Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen bevorzugt behandelt.
Ja, diese Kennzeichen unterscheiden sich deutlich von den gängigen und haben in der Regel eine Kennziffer bzw. die Stadtkennung, ein Ländercode sowie die Rangkennzeichnung und einen Alias an Stelle der Buchstaben.
Diese Sonderrechte verleiht ein Diplomatenkennzeichen
Inhalt
Diplomaten können von einem Gericht nicht belangt werden, solange ihre Immunität nicht vom Parlament ihres Entsendestaats aufgehoben wird. Die diplomatische Immunität ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 geregelt. Sie soll Diplomaten vor der Willkür der Exekutive im Empfängerstaat schützen.
Für das Verkehrsrecht bedeutet das: Ordnungswidrigkeiten wie etwa Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen können diesen Personen nicht angelastet werden. Eine Alkoholkontrolle kann nicht nur verweigert werden, dem Fahrer muss zudem die Weiterfahrt gewährt werden. Diplomaten erhalten daher grundsätzlich keinen Bußgeldbescheid: Bußgelder, Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot werden nicht verhängt.
Durch das Diplomatenkennzeichen, das sich deutlich sichtbar vom zivilen Autokennzeichen unterscheidet, genießen die Personen, die dieses führen, unter anderem folgende Vorteile:
- Immunität vor der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaates
- Personen mit Diplomatenstatus dürfen nicht festgehalten oder verhaftet werden
- Diplomaten sind nicht verpflichtet, als Zeugen auszusagen
- Insassen eines solchen Fahrzeugs werden in Notsituationen bevorzugt behandelt
- Bei Sicherheitsabsperrungen ist das Fahrzeug durchzulassen
Ein gefälschtes Diplomatenkennzeichen würde aber niemandem nützen, denn auch wenn Diplomaten in den meisten Fällen nicht belangt werden können, müssen sie sich in einer Polizeikontrolle doch ausweisen. Zudem stellt das Fälschen von Kfz-Kennzeichen nicht nur einen Kennzeichenmissbrauch, sondern den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Kfz-Kennzeichen für hohe Diplomaten
Generell folgt ein Kennzeichen, das ein Diplomat führt, in seinen Abmessungen und seinem groben Aufbau dem Euro-Kennzeichen, das in Deutschland standardisiert geführt wird. An seinem linken Rand befindet sich das blaue Band, auf dem die zwölf Sterne der europäischen Flagge und der Ländercode Deutschlands abgebildet sind.
Das Unterscheidungszeichen, das bei Zivilkennzeichen für den Verwaltungsbezirk steht, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, wird bei dieser Variante durch eine „0“ ersetzt. Danach folgt die Zulassungsplakette, üblicherweise für Berlin.
Die Erkennungsnummer unterscheidet das Diplomatenkennzeichen wohl am deutlichsten vom zivilen Kennzeichen. Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode des entsendenden Staates des Diplomaten und einer Ziffer, die dessen Rang markiert. Beide werden durch einen Bindestrich getrennt. Eine niedrige Ziffer deutet hierbei auf einen hohen Rang des Diplomaten hin. Die „1“ führt üblicherweise nur ein Botschafter.
Geht ein auf einen Diplomaten ausgestelltes Kfz-Kennzeichen verloren, etwa durch Diebstahl, wird der Rangzahl des Diplomaten auf dem neuen Kennzeichen der Buchstabe „A“ als „Alias-Nummer“ nachgestellt. Geht dieses Kennzeichen wiederum verloren, wird der Buchstabe durch ein „B“ ersetzt und so weiter. Der Buchstabe „H“ ist von dieser Regelung wegen des H-Kennzeichens für Oldtimer ausgenommen. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr wird das ursprüngliche Kennzeichen wieder ausgestellt.
Behördliches Kennzeichen der deutschen Staatsvertreter
Ein mit der Ziffer „0“ beginnendes Kennzeichen kann auch darauf hinweisen, dass sich in dem entsprechenden Fahrzeug ein deutscher Staatsvertreter hohen Ranges befindet. Ein solches Kennzeichen kann von Personen beantragt werden, die den roten Diplomatenausweis haben.
Das sind üblicherweise der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrats, Minister und Staatssekretäre, die Präsidenten und Vizepräsidenten der Höchstgerichte und Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes.
Diplomatenkennzeichen für die Mitarbeiter einer Botschaft
Mitarbeiter und Verwaltungsbeamte einer Botschaft dürfen ebenfalls ein Diplomatenkennzeichen führen. Dieses Botschaftskennzeichen unterscheidet sich vom Kennzeichen für hohe Diplomaten dahingehend, dass es nicht mit einer „0“ beginnt. Stattdessen ist an dieser Stelle die Kennung des Zulassungsbezirks zu finden, der entweder Berlin oder Bonn ist.
Nach der Zulassungsplakette und dem Ländercode folgt, mit Bindestrich abgetrennt, wiederum die Rangzahl der Person, die in dem Fahrzeug unterwegs ist. Diese stellt die erste von bis zu drei Ziffern dar. Wurde das Fahrzeug in Bonn zugelassen, werden die Zahlen von 1 bis 999 vergeben. Bei einer Zulassung in Berlin werden die Zahlen 300 bis 999 zugeteilt.
Kennzeichen für konsularische Beamte
Das Diplomatenkennzeichen für Angehörige eines Konsulats beginnt mit dem üblichen Unterscheidungszeichen: der Kennung des Zulassungsbezirks. Auf die Zulassungsplakette folgt eine drei- bis fünfstellige Zahl. Sie beginnt stets mit einer „9“.
Es folgt in seinem Aufbau dem alten Behördenkennzeichen, das aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) seit dem 01. März 2007 außerhalb der von den konsularischen Vertretungen verwendeten Nummernkreisen nicht mehr ausgestellt wird.
CC und CD: Was bedeuten diese Zusatzzeichen?
Die ovalen Aufkleber, die an entsprechenden Fahrzeugen angebracht sind, kennzeichnen zusätzlich, dass sich in diesem Auto Personen mit diplomatischem Rang befinden. Es gibt zwei Varianten dieser Zusatzzeichen:
CC steht für „Corps Consulaire“ bzw. „Konsularisches Korps”. Alle konsularischen Beamten eines Staates zählen hierzu. Ein Konsul genießt Amtsimmunität – während er seinen konsularischen Dienst ausübt, kann er für begangene Ordnungswidrigkeiten also nicht belangt werden. Für Privatfahrten gilt dies nicht.
CD steht für „Corps Diplomatique” bzw. „Diplomatisches Korps”. Hierunter fallen Diplomaten und nach weiterer Definition auch Mitarbeiter einer Botschaft. Diplomaten stehen unter vollständiger Immunität – sie können strafrechtlich, zivilrechtlich und administrativ also weder verfolgt noch belangt werden, sofern die Immunität durch den entsendenden Staat nicht aufgehoben wird. An einem Fahrzeug, das ein Kennzeichen für hohe Diplomaten führt, muss dieses Zusatzschild angebracht werden.