Digitaler Tachograph: Ist ein Nachtrag erforderlich?

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Für Berufskraftfahrer ist in Deutschland und der EU die Aufzeichnung der Fahrt- und Ruhezeiten vorgeschrieben. Damit dies lückenlos möglich ist, ist ein digitaler Fahrtenschreiber erforderlich, der wiederum von Behörden und Arbeitgebern ausgelesen und kontrolliert werden kann. Unter Umständen kann es aber vorkommen, dass eine Aufzeichnung nicht richtig funktioniert oder aus anderen Gründen unvollständige Einträge vorliegen. Ob und wie in einem solchen Fall ein manueller Nachtrag in ein digitales Kontrollgerät erforderlich ist und was Sie dabei beachten müssen, klären wir im Folgenden.

FAQ: Digitaler Tachograph – Nachtrag erforderlich?

Erlaubt ein digitaler Tachograph einen Nachtrag?

Ja. Ein Nachtrag ist sogar verpflichtend erforderlich, wenn es zu lückenhaften Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten kommt oder der Fahrer bspw. im Urlaub war.

Wie kann ein manueller Nachtrag in ein digitales Kontrollgerät vorgenommen werden?

Ein Nachtrag ist meist entweder über das Gerät selbst oder mithilfe einer App möglich. Oft gibt es auch passende Vorlagen, die der Fahrer bearbeiten und anpassen kann. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ein notwendiger Nachtrag nicht vorgenommen wird?

Bei lückenhaften Aufzeichnungen der Zeiten, können Bußgelder sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Fahrer drohen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Daten bewusst falsch in den Tachographen eingetragen werden.

Digitales Kontrollgerät: Wann ein Nachtrag notwendig ist

Ein digitaler Tachograph erfordert einen Nachtrag von Lenk- und Ruhezeiten.
Ein digitaler Tachograph erfordert einen Nachtrag von Lenk- und Ruhezeiten.

Ein digitaler Tachograph zeichnet grundsätzlich sämtliche Fahrten und Ruhezeiten eines Lkw-Fahrers auf. Das ist auch wichtig, denn gerade hinsichtlich der zulässigen Lenkzeiten bestehen detaillierte Regelungen, die von Berufskraftfahrern zwingend eingehalten werden müssen – sonst drohen mitunter hohe Bußgelder. Um auch bei einer lückenhaften Aufzeichnung des Fahrtenschreibers sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Zeiten eingehalten wurden, müssen Sie in einem solchen Fall im digitalen Tachograph einen Nachtrag machen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, den Nachtrag auch handschriftlich über entsprechende Formblätter vorzunehmen, jedoch bietet sich die Ergänzung im Gerät selbst oft aus praktischen Gründen eher an.

Neben dem Fall der fehlerhaften Aufzeichnung benötigt ein digitaler Tachograph auch einen Nachtrag nach einem Urlaub. Da Berufskraftfahrer selbst für ihre Fahrerkarte verantwortlich sind, werden die Karten meist aus dem Fahrzeug mitgenommen. Daher erfolgen in diesem Zeitraum keine Aufzeichnungen. Aus diesem Grund muss dann nach der Urlaubszeit im EG-Kontrollgerät der entsprechende Nachtrag erfolgen.

Nachtrag in digitales Kontrollgerät: Wie funktioniert das?

Ein Nachtrag in ein digitales Kontrollgerät ist bei lückenhafter Aufzeichnung verpflichtend.
Ein Nachtrag in ein digitales Kontrollgerät ist bei lückenhafter Aufzeichnung verpflichtend.

Dass ein digitaler Tachograph einen Nachtrag benötigt, steht also außer Zweifel. Es bleibt aber noch die Frage, wie genau das Vorhaben zu bewerkstelligen ist. Auch wenn es verschiedene Anbieter von digitalen Fahrtenschreibern gibt, unterscheidet sich die Vorgehensweise meist nur sehr wenig. Dabei ist ein Nachtrag in ein digitales Kontrollgerät oft sehr leicht umzusetzen. So besteht die Möglichkeit, den Nachtrag im Gerät selbst durch Tasteneingabe vorzunehmen oder aber eine zugehörige App zu benutzen.

Wird die Fahrtenkarte eingesteckt, registriert das System in den meisten Fällen automatisch, ob eine Lücke in der Aufzeichnung vorliegt und fragt sodann, ob ein Nachtrag erfolgen soll. Vielfach gibt es dann anpassbare Vorlagen für bestimmte Arten von Nachträgen (bspw. bei Abwesenheiten wegen Urlaub oder am Wochenende).

Bei einem Nachtrag dürfen die tatsächlichen Lenk- und Ruhezeiten natürlich nicht manipuliert werden. Andernfalls drohen Bußgelder sowohl für den Fahrer, als auch für den Arbeitgeber.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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