Dekra-Sachverständiger: Aufgaben des Unfallgutachters

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Zu hohes Tempo, nicht eingehaltener Abstand oder bei Rot über die Ampel gefahren – die Gründe für einen Unfall im Straßenverkehr können vielfältig sein. Kam es erst einmal zur Kollision, muss der Umfang des Schadens ermittelt werden. Ein Dekra-Sachverständiger kann ein entsprechendes Unfallgutachten erstellen. Was in diesem enthalten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Dekra-Sachverständiger

Welche Aufgabe übernimmt ein Gutachter der Dekra?

Ein bei der Dekra angestellter Sachverständiger kann ein umfassendes Gutachten über die Unfallschäden, die ein Kfz bei einer Kollision davongetragen hat, erstellen.

Muss ich einen Dekra-Gutachter nach einem Unfall konsultieren?

Das kommt auf die Höhe des Schadens an. Bei kleineren Lackkratzern macht es keinen Sinn, einen Dekra-Kfz-Gutachter mit einem Unfallgutachten zu beauftragen. Sind die Schäden hingegen umfangreich, kann sich dies zur Schadensregulierung lohnen.

Wer übernimmt die Kosten für einen Dekra-Sachverständiger?

Grundsätzlich muss die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für ein vom Dekra-Sachverständiger ausgestelltes Unfallgutachten aufkommen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden eine Bagatellgrenze von 750 Euro überschreitet.

Welche Aufgaben übernimmt ein Dekra-Sachverständiger?

Wann es sich lohnt, von einem Dekra-Gutachter Ihr Kfz bewerten zu lassen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann es sich lohnt, von einem Dekra-Gutachter Ihr Kfz bewerten zu lassen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ein Dekra-Sachverständiger kann in unterschiedlichen Bereichen tätig sein. Die Dekra ist eine deutsche Prüfgesellschaft, deren Hauptaufgabe die Überwachung von Kraftfahrzeugen darstellt. So kann ein Dekra-Sachverständiger die Hauptuntersuchung durchführen.

Auch Sicherheitsprüfungen oder die Prüfung von technischen Anlagen fallen in den Aufgabenbereich der Dekra. Ein Sachverständiger des Unternehmens kann ebenfalls ein Unfallgutachten erstellen, wenn es zu einer Kollision im Straßenverkehr kam.

Häufig ist es im Rahmen der Schadensregulierung notwendig, einen Dekra-Gutachter zu beauftragen. Dieser kann nämlich verlässlich einschätzen, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen, inwiefern sich der Wert des Kfz gemindert hat und ob eine Reparatur überhaupt noch Sinn ergibt.

Gut zu wissen: Beauftragen Sie einen bei der Dekra angestellten Sachverständigen mit einem Unfallgutachten, so muss in aller Regel die Versicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen. Allerdings gilt dies nur, wenn der entstandene Schaden eine Bagatellgrenze von 750 Euro überschreitet. Ist der Schadenswert geringer, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. die ein Dekra-Kfz-Sachverständiger für seine Arbeit verlangt.

Welche Angaben sind im Unfallgutachten vom Dekra-Kfz-Gutachter enthalten

Ein bei der Dekra beschäftiger Sachverständiger kann ein Unfallgutachten erstellen.
Ein bei der Dekra beschäftiger Sachverständiger kann ein Unfallgutachten erstellen.

Ein Unfallgutachten, das ein Dekra-Sachverständiger erstellt, umfasst einige Punkte. So trägt der Sachverständige zunächst einmal die relevanten Fahrzeugdaten zusammen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Angaben:

  • Fahrzeugart/Aufbau
  • Hersteller
  • Anzahl Türen/Sitzplätze
  • Motor-, Kraftstoffart/Schadstoffklasse
  • Hubraum/Leistung
  • Erste Zulassung
  • Farbe/Lackierung
  • Leergewicht in kg
  • zul. Gesamtgewicht in kg
  • Gesamtlaufleistung
  • Bereifung
  • Serienausstattung

Nachdem diese Angaben getätigt wurden, kommt der wichtige Teil des Unfallgutachtens. Der Sachverständige wird ermitteln, wie hoch der Unfallschaden ausfällt. Diese Minderwertermittlung bildet die Grundlage für die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung.

Zum Abschluss des Gutachtens wird der Sachverständige eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Im Rahmen dieser wird der Gutachter zudem eine zuverlässige Einschätzung zum Restwert des Kfz abgeben.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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