Wann Dauerparken erlaubt und verboten ist: Die wichtigsten Infos

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Nicht immer wird das eigene Kfz permanent genutzt. So manch einer fährt den Wagen nur zu besonderen Anlässen, andere müssen ihn irgendwo abstellen, weil sie für längere Zeit verreisen. Wann Sie tatsächlich „dauerparken“, wo dies erlaubt ist bzw. wo nicht, und welche Maßnahmen dabei getroffen werden sollten, das erklären wir in unserem Ratgeber.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken

ParkverstoßBuß­geldPunk­te
An unüber­­sichtlichen / engen Straßen­­­stellen geparkt35 €
... mit Behin­derung55 €
... über eine Stunde55 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 55 €
An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den100 €1
Parken im ein­ge­schränk­ten / un­ein­ge­schränk­ten Halte­verbot25 €
... mit Behin­derung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 50 €
Auf Geh- und Rad­weg (Zeichen240/241) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behin­­derung 80 €1
... über eine Stunde mit Gefähr­dung 80 €1
... über eine Stunde mit Unfall100 €1
Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €
Auf Sperr­­fläche geparkt25 €
In zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Unfall110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
In zweiter Reihe gehalten 55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Unfall100 €1
Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen außer­­halb der ge­­kenn­­zeich­­neten Parkflächen10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem dieser Orte geparkt:
- Ein- und Ausfahrten
- Einmündungen
- über Schacht­deckeln
10 €
...mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
Parkuhr abgelaufen20 €
... mehr als 30 Minuten25 €
... mehr als 1 Stun­de30 €
... mehr als 2 Stun­den35 €
... mehr als 3 Stun­den40 €
Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
Nicht platz­s­­parend geparkt / gehalten10 €
Vor­rang eines anderen Kfz beim Ein­fahren in Park­lücke miss­achtet10 €
Im Bereich einer Fuß­­gänger­zone geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht gehalten20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht geparkt25 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Bus­halt­estellen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Unfall100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Unfall100 €
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Bußgeldrechner für Parkverstöße

FAQ: Dauerparken

Schreibt der Gesetzgeber vor, wie lange ein Auto auf einem Parkplatz stehen darf?

Nein, es gibt keine Vorgaben, die das dauerhafte Parken untersagen. Allerdings können beispielsweise Verkehrsschilder oder Parkautomaten die Parkdauer beschränken.

Warum sollte ich im Urlaub dennoch jemanden nach dem geparkten Auto schauen lassen?

Sie sollten jemanden nach Ihrem Auto sehen lassen, weil Beim Aufstellen von mobilen Halte- und Parkverboten gilt die sogenannte Drei-Tage-Frist gilt. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Wie lange dürfen Anhänger an der gleichen Stelle parken?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal für zwei Wochen auf öffentlichen Straßen abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus drohen Sanktionen.

Video: Was ist beim Dauerparken zu beachten?

Alles Wichtige bezüglich des Dauerparkens, erfahren Sie auch im Video.
Alles Wichtige bezüglich des Dauerparkens, erfahren Sie auch im Video.

Wann gelten Sie als Dauerparker?

Dauerparken auf öffentlichem Parkplatz: Unter welchen Umständen ist es gestattet?
Dauerparken auf öffentlichem Parkplatz: Unter welchen Umständen ist es gestattet?

Zunächst muss erwähnt werden, dass der Begriff Dauerparken weder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch in einem anderen Gesetzestext definiert ist. Die nun folgende Begriffserklärung ist demnach nicht rechtsgültig. Für das Verständnis dieses Ratgebers soll die Handlung Dauerparken dennoch eine Definition erhalten, welche im Kontext dieses Beitrags gilt und zumindest als Orientierung für die Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch genutzt werden kann.

Wie Sie unter dem übernächsten Punkt genauer nachlesen können, gibt es im Zusammenhang mit dem dauerhaften Abstellen eines Fahrzeugs eine Frist von drei Tagen, während dieser der Wagen bewegt werden muss, falls ein Grund dafür vorliegt. Es ist daher davon auszugehen, dass spätestens nach drei Tagen von Dauerparken die Rede sein kann.

Demnach ist das Überschreiten der zulässigen Parkzeit von einigen Stunden in der Regel nicht als Dauerparken in diesem Sinne anzusehen.

Dauerparken gemäß StVO: Regelungen im Verkehrsrecht

Dauerparken ist in der StVO nicht definiert.
Dauerparken ist in der StVO nicht definiert.

Wie bereits erwähnt, gibt es in der StVO keine Abgrenzung zwischen Dauerparken und „gewöhnlichem“ Parken. Das ist insbesondere der Fall, weil es in der Regel keinen Tatbestand darstellt. Grundsätzlich ist es gestattet, ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug unbegrenzt im öffentlichen Raum auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Dazu zählt etwa ein öffentlicher Parkplatz, hier ist Dauerparken folglich erlaubt. Auf öffentlichen Straßen gelten die gleichen Regeln, sofern die betreffende Stelle für das Parken eines Kfz vorgesehen ist. Unter dieser Bedingung ist auch das Dauerparken am Straßenrand erlaubt.

Daher ist auch das Dauerparken im Wohngebiet gestattet. Ausnahme: Die Parkplätze sind nur für die Anwohner ausgewiesen. Zählen Sie nicht zu den Anwohnern und können daher auch keinen entsprechenden Anwohnerparkausweis vorlegen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug dort nicht abstellen.

Diese Regelungen gelten jedoch nur solange, wie das betreffende Fahrzeug keine Gefahr darstellt, bspw. durch auslaufendes Öl. Solch eine Gefahr für die Allgemeinheit ist umgehend zu entfernen. Versäumt der Wagenbesitzer, sich dieses Problems anzunehmen, kann das Ordnungsamt tätig werden, indem es das Kfz abschleppen lässt. Die Abschleppkosten muss dabei in der Regel der Halter des Wagens übernehmen.

Wichtig ist an dieser Stelle zudem der Begriff des Gemeinbrauchs. So wird bei der Straßennutzung zwischen einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung und dem eben erwähnten Gemeingebrauch unterschieden. Letzterer ist dann gegeben, wenn der Betroffene die Straße bzw. den Parkplatz zum Zweck des fließenden oder ruhenden Verkehrs nutzt. Wollen Sie Ihr Kfz dauerparken, gilt dies als zulässig, wenn der alleinige Zweck das Parken ist. Sollte es sich um einen Anhänger ohne Zugfahrzeug handeln, der bspw. mit einer Werbung versehen ist, ist dies fragwürdig. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der vorwiegende Zweck der Nutzung des Parkraums der Werbung dient, das Parken ist zweitrangig. Es handelt sich demnach um eine verkehrsfremde Handlung, die einer Sondergenehmigung bedarf.

Gut zu wissen: Sie fragen sich, ob das Dauerparken auf Gemeinschaftseigentum wie einer Zufahrt zum Miethaus erlaubt ist? Grundsätzlich kann der Wohnungseigentümer über die (Sonder-)Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums per Vereinbarung verfügen. Sie sollten sich daher an diesen wenden.

Einschränkung durch Drei-Tage-Frist

Dauerparken per se ist nicht verboten. Dennoch sollten Sie die Drei-Tage-Frist beachten.
Dauerparken per se ist nicht verboten. Dennoch sollten Sie die Drei-Tage-Frist beachten.

Sollten Sie bspw. verreisen, ist das Dauerparken auf öffentlichen Parkplätzen demnach durchaus gestattet. Dennoch ist es ratsam, das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Grund ist die bereits oben erwähnte Drei-Tage-Frist. So besteht nämlich immer die Möglichkeit, dass auf einem öffentlichen Parkplatz ein temporäres Halte- und Parkverbot angebracht wird, etwa wegen eines Umzugs oder wegen Bauarbeiten.

Ein solches Verbot muss mindestens drei Tage vorher angekündigt werden. Steht Ihr Fahrzeug auf der ausgewiesenen Parkfläche, müssen Sie es bis zum Wirksamwerden des Verbots entfernen.

Tun Sie dies nicht, so kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, die Kosten dafür müssen Sie selbst zahlen. Obendrauf kommt ein Bußgeld von mindestens 25 Euro.

Selbst, wenn Sie für solch einen Fall eine Telefonnummer in der Windschutzscheibe hinterlassen haben, ist der Abschleppende nicht verpflichtet, den Halter des Wagens ausfindig zu machen. Im Idealfall sollten Sie daher jemandem Ihre Schlüssel und Fahrzeugpapiere anvertrauen und denjenigen bitten, regelmäßig (mindestens alle drei Tage) nach dem Kfz zu schauen und dieses ggf. umzuparken.

Ausnahmen für Wohnwagen und Anhänger

In § 4 StVO werden jedoch zum Thema Dauerparken einige Ausnahmen formuliert. So heißt es in Abs. 3b:

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Ein Wohnmobil darf als Dauerparker auf einer dafür vorgesehenen Stelle stehen.
Ein Wohnmobil darf als Dauerparker auf einer dafür vorgesehenen Stelle stehen.

Zu den im Gesetzestext erwähnten Anhängern zählt zudem ein Wohnwagen, der vom Zugfahrzeug abgekoppelt ist. Von dieser Regelung nicht betroffen ist jedoch ein Wohnmobil. Hier ist Dauerparken wie beim Pkw erlaubt.

Übrigens: Ist ein Wohnwagen angekoppelt und parkt für längere Zeit (mehr als eine Übernachtung) auf einem öffentlichen Parkplatz, ist dies nur beschränkt erlaubt. Liegt der vorwiegende Zweck im Bewohnen des Wagens, ist dies nicht gestattet, da dies nicht mehr unter den oben erwähnten Gemeingebrauch fällt.

Einen Dauerparkplatz mieten

Sollten Sie Ihr Kfz für längere Zeit nicht bewegen und beaufsichtigen können, gibt es zudem die Möglichkeit, in einem Parkhaus rund um die Uhr als Dauerparker einen Stellplatz zu mieten. Auf diese Weise gehen Sie kein Risiko ein. Das Angebot dafür ist insbesondere in Großstädten vielfältig und macht einen Preisvergleich möglich. Wählen Sie eines der Parkhäuser aus, bekommen Sie dort in der Regel eine Dauerparkkarte für den entsprechenden Zeitraum. Im Normalfall zahlen Sie hier die Parkgebühren im Voraus.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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