CG-P50E: Mängel bei der Abstands- und Geschwindigkeits­messung?

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2016 fast 14 Prozent der insgesamt über 369.000 Unfälle mit Personenschaden durch einen ungenügenden Abstand ausgelöst. Das ist wenig verwunderlich: Je geringer der Abstand zum Vordermann ausfällt, desto weniger Reaktionszeit bleibt in gefährlichen Situationen. Mit einem Blitzer wie dem JVC/Piller CG-P50E kann der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen gemessen werden.

FAQ: Wissenswertes zum CG-P50E

Wozu dient der CG-P50E?

Das Gerät kann sowohl Abstands- als auch Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

Wie funktioniert das Gerät?

Auf der Fahrbahn werden Referenzlinien angebracht. Eine Kamera überwacht dann den gekennzeichneten Bereich. Der Charaktergenerator CG-P50E blendet die Zeit ein. Mittels der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Referenzlinien zu erreichen, können Geschwindigkeit und Abstand errechnet werden.

Welche Probleme gab es mit dem CG-P50E?

Im Gerät selbst ist keine Uhr verbaut. Stattdessen wird die ablaufende Zeit mittels einer Umrechnung ermittelt: Bei der Berechnung wird auf die Bilder pro Sekunde zurückgegriffen. Das kann in gewissen Fällen zu Ungenauigkeiten führen.

Sanktionen bei Abstandsverstößen laut Bußgeldkatalog

Das Gerät CG-P50E deckt Abstandsverstöße auf der Autobahn auf.
Das Gerät CG-P50E deckt Abstandsverstöße auf der Autobahn auf.

Darauf zu verzichten, einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten, kann verheerende Folgen haben. Aus diesem Grund führt die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen häufig auch Abstandsmessungen – etwa auf der Autobahn – durch. Hierzu kann unter anderem das Gerät JVC/Piller CG-P50 verwendet werden.

Sollte eine Person einen Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h begehen, droht laut Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld von 75 bis 400 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es außerdem ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot.

Wie erfolgt eine Messung durch den JVC/Piller CG-P50E?

Das Messgerät CG-P50E stellt auch die Geschwindigkeit eines Autos fest.
Das Messgerät CG-P50E stellt auch die Geschwindigkeit eines Autos fest.

Das Messgerät JVC/Piller CG-P50E kann nicht nur den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, sondern auch die Geschwindigkeit eines Kfz messen. Wie funktioniert das aber genau?

Eine Videokamera überwacht den Verkehr und macht dabei ständig Aufnahmen, die von einem Rekorder aufgenommen werden. Zwischen Kamera und Rekorder befindet sich der Charaktergenerator CG-P50E. Dieser ist dafür zuständig, die Zeit im Videobild einzublenden.

Auf der Fahrbahn sind sogenannte Referenzlinien angebracht. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um von einer Referenzlinie zur nächsten zu gelangen, kann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es auch, den Abstand zu berechnen.

Im Jahr 2007 kamen Probleme beim CG-P50E ans Licht

Im Jahr 2007 stellte sich jedoch heraus, dass die Messung mit dem CG-P50E mängelbehaftet sein kann. Der Grund dafür: Zuvor wurde stets davon ausgegangen, dass die angezeigte Zeit im Gerät gebildet und dann im Bild der Kamera eingeblendet wird. Dies stellte sich jedoch an falsch heraus.

Im CG-P50E ist keine Uhr verbaut.
Im CG-P50E ist keine Uhr verbaut.

Im Gerät CG-P50E ist nämlich gar keine Uhr eingebaut. Die Videostoppuhr misst nicht die Zeit an sich, sondern vielmehr die von der Kamera aufgenommenen Bilder pro Sekunde. Anhand des Umrechnungsfaktors von 50 Halbbildern pro Sekunde – dem sogenannten PAL-Standard – lässt sich dann die abgelaufene Zeit ermitteln.

Filmt die Kamera jedoch mit einer anderen Anzahl von Halbbildern, ergeben sich Ungenauigkeiten bei der Messung der Zeit.

Trotz fehlender Uhr kann das Ergebnis unter Umständen verwertbar sein und im Bußgeldverfahren verwendet werden. In einem solchen Fall wird nämlich eine höhere Toleranz angesetzt, die bei etwa zehn Prozent liegt.

Ist Ihrem Bußgeldbescheid wegen eines Abstands- oder Geschwindigkeitsverstoßes zu entnehmen, dass die Messung mit dem CG-P50E durchgeführt wurde, und Sie haben Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Bescheides? Innerhalb von zwei Wochen können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid prüfen und Sie zum Einspruch beraten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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