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- Haftung beim Überholen auf der Gegenfahrbahn: Mitschuld beim Unfall?
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Aktualisiert am: 10. Dezember 2018
Bildet sich im Stadtverkehr ein Stau, sind Fahrer oft versucht, auf weniger befahrene Nebenstraßen auszuweichen. Doch wer beim Überholen einer stehenden Fahrzeugkolonne die Gegenfahrbahn nutzt, muss besondere Vorsicht walten lassen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Saarbrücken zeigt.