Busspur – Erlaubt die StVO die Nutzung für Pkw?

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Ob nun in kleineren oder größeren Städten, der Busverkehr ist für den Personentransport unverzichtbar. Aber oftmals sind so viele Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs, dass der Bus mit seinen Passagieren einfach im Verkehr stecken bleibt – ärgerliche Verzögerungen sind die Folge. Damit Linienbusse besser vorankommen, haben viele Städte die sogenannten Bussonderstreifen, also eine gesonderte Busspur, ins Leben gerufen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog Busspur

VerstoßBußgeld (in Euro)Punkte
Unerlaubtes Befahren der Busspur15
... Behinderung eines Linienbusses35
Fahrzeugen auf der Busspur keine Vorfahrt gewährt20
... mit Gefährdung701 Punkt
... mit Unfall851 Punkt

FAQ: Busspur

Gibt es gesetzliche Vorschriften zur Nutzung einer ausgewiesenen Busspur?

Ja, die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt im Zuge der Definition von Vorschriftszeichen unter § 41 zum Zeichen 245, dass eine Busspur nur durch Busse genutzt werden darf.

Ist mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn dei Busspur widerrechtliche genutzt wird?

Ja, die Bußgelder liegen zwischen 15 und 85 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist unter Umständen möglich. Die genauen Bußgelder finden Sie hier.

Darf eine Busspur in Ausnahmefällen dennoch genutzt werden?

Ja, wenn der Verkehr für andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen erlaubt bzw. freigegeben ist.

Weshalb gibt es die Busspur?

Viele Städte haben für den regionalen Verkehr bereits eine Busspur eingerichtet, um die Situation auf den Straßen zu entlasten.
Viele Städte haben für den regionalen Verkehr bereits eine Busspur eingerichtet, um die Situation auf den Straßen zu entlasten.

Video: Welche Verkehrsregeln gelten bei der Nutzung der Busspur?

In diesem Video erfahren Sie, was bei der Nutzung der Busspur zu beachten ist.
In diesem Video erfahren Sie, was bei der Nutzung der Busspur zu beachten ist.
So ist die Busspur gekennzeichnet.
So ist die Busspur gekennzeichnet.

Gerade zu Stoßzeiten, frühmorgens oder am späten Nachmittag zur Feierabendzeit, geht auf den Straßen oftmals nichts mehr. Stoßstange an Stoßstange reihen sich schier endlos erscheinende Wagenkolonnen aneinander und kriechen nur zentimeterweise vorwärts. Wie den übrigen Autofahrern ergeht es natürlich auch den Bussen, die sich mitten in dem Pulk befinden.

Sie stecken fest. Natürlich ist es unter diesen Bedingungen unmöglich, den Fahrplan einhalten zu wollen, sodass sich nicht nur die Fahrgäste deutlich verspäten, sondern auch jene, die auf den ankommenden Bus warten.

Um diesem Chaos entgegenzuwirken, haben viele Kommunen mittlerweile eine Busspur eingerichtet. Diese soll nicht nur den Bussen eine möglichst zügige Fahrt ermöglichen, sondern entlastet zugleich die gesamte Verkehrssituation. Die großen Kraftfahrzeuge bremsen nämlich dadurch nicht mehr die anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer aus, sondern bleiben auf ihrer separaten Spur, ohne jemanden zu behindern.

Wie erkennen Sie die Busspur? Damit Sie die Busspur nicht versehentlich befahren und dafür womöglich eine Sanktion erhalten, ist der Bussonderstreifen entsprechend gekennzeichnet. Das Schild für die Busspur (Verkehrszeichen 245) ist blau gehalten, darauf befindet sich dann ein weißer Bus. Außerdem wird die Busspur oftmals durch eine dicke durchgezogene Linie von den übrigen Fahrbahnen abgetrennt. Auf der gesonderten Spur ist dann groß das Wort „BUS“ geschrieben. Die Markierung auf der Fahrbahn ist jedoch optional, allein das Verkehrszeichen ist verpflichtend.

Autofahrer sollten beim Abbiegen vorsichtig sein, denn die auf der Busspur fahrenden Fahrzeuge haben stets Vorfahrt. Sie müssen also erst alle Linienbusse und Taxen passieren lassen, bevor sie selbst abbiegen dürfen.

Wer darf die Busspur befahren?

Achten Sie auf die Schilder, ob Sie die Busspur benutzen dürfen. Eine Strafe droht bei Zuwiderhandlung.
Achten Sie auf die Schilder, ob Sie die Busspur benutzen dürfen. Eine Strafe droht bei Zuwiderhandlung.

Natürlich ist die leere Busspur für viele Fahrer, die vor einer roten Ampel im Stau stehen, verlockend, garantiert sie doch ein deutlich schnelleres Vorankommen. Doch dürfen Sie mit Pkw oder Motorrad einfach auf die Sonderspur fahren, selbst wenn kein Bus zu sehen ist?

Nein, dürfen Sie nicht, da ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig. Die Busspur ist, wie der Name schon sagt, lediglich Bussen vorbehalten. Und selbst von diesen dürfen nicht alle die gesonderte Fahrbahn befahren. Diese darf von Omnibussen des Linienverkehrs und Bussen genutzt werden, die Schüler oder Behinderte transportieren, sofern sie mit einem entsprechenden Schulbus-Schild gekennzeichnet sind.

Durch diese Regelung bleibt der Bussonderstreifen dem regionalen Nahverkehr vorbehalten. Reisebusse müssen sich demnach unter die anderen Verkehrsteilnehmer mischen und geduldig warten, bis sie ihren Weg fortsetzen können.

Ganz so rigoros, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist das Fahrverbot für die Busspur allerdings nicht. Jede Stadt kann nämlich selbst entscheiden, ob sie die Fahrspur auch für andere Verkehrsteilnehmer freigibt. Deshalb ist es durchaus möglich, dass Sie zu Zeiten, in denen auf den Straßen nicht viel los ist, die Busspur auch mit dem Pkw nutzen dürfen. Bevor Sie sich jedoch auf diese Fahrbahn begeben, sollten Sie auf Schilder achten, die Ihnen die Fahrt hier ausdrücklich gestatten.

Die Busspur kann bei entsprechender Beschilderung auch für folgende Fahrzeuge freigegeben sein:

  • Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (gilt auch ohne Schild)
  • Busse im Gelegenheitsverkehr
  • Taxen (hier gelten dann die Lichtzeichen der Busspur, nicht die normale Ampel)
  • Elektroautos
  • Fahrräder

Auf der Busspur fahren: Welche Strafe erwartet Sie?

Die Busspur kann unter Umständen auch von Taxen, Pkw oder Radlern genutzt werden.
Die Busspur kann unter Umständen auch von Taxen, Pkw oder Radlern genutzt werden.

Da der Bussonderstreifen in der Regel für die meisten Verkehrsteilnehmer gesperrt ist, wird natürlich auch das Parken auf der Busspur geahndet, da es ein erhebliches Verkehrshindernis darstellen würde. Im schlimmsten Falle wird Ihr Wagen abgeschleppt und Sie müssen die Kosten dafür selbst tragen.

Das regelwidrige Befahren einer Busspur wird mit 15 Euro bestraft. Haben Sie dabei einen Linienbus behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro. Doch auch die Missachtung der besonderen Vorfahrtsregeln kann Sie 20 Euro kosten, die sich bei einer Gefährdung (70 Euro, 1 Punkt) und einem Unfall (85 Euro, 1 Punkt) noch drastisch erhöhen.

Das Parkverbot gilt ebenso für normale Pkw wie auch für Taxen, denen das Befahren der Spur gestattet ist. Letztere dürfen lediglich halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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