Bußgeldverfahren: Wissenswertes zum Ablauf

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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß – ziehen in Deutschland in der Regel Sanktionen laut Bußgeldkatalog nach sich. Was es beim dafür eröffneten Bußgeldverfahren und dessen Ablauf zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Ablauf des Bußgeldverfahrens

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Zuerst kommt das Vor-, dann das Zwischen- und schließlich ggf. das gerichtliche Verfahren.

Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet?

Je nach Fall dauert dies bis zu 3 Monate (mit Unterbrechung der Verjährungsfrist sogar bis zu 6 Monate).

Wie geht das Bußgeldverfahren nach dem Einspruch weiter?

Der Bußgeldbescheid muss erneut geprüft werden. Falls nötig, geht die Sache vor Gericht weiter und endet mit einem Urteil (auch dann ist noch eine Rechtsbeschwerde möglich).

Video: Ablauf vom Bußgeldverfahren

In diesem Video erfahren Sie, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.
In diesem Video erfahren Sie, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.

Wie sieht der Ablauf des Bußgeldverfahrens aus?

Ist bei einem Bußgeldverfahren der Ablauf grundsätzlich gleich?
Ist bei einem Bußgeldverfahren der Ablauf grundsätzlich gleich?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann befinden Sie sich bereits mitten im Bußgeldverfahren. Der Ablauf folgt dabei einem festen Muster und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Gerichtliches Verfahren

Für das Vorverfahren wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht dabei in erster Linie darum, den Halter bzw. den vermeintlichen Fahrer und somit den Verursacher einer Ordnungswidrigkeit zu identifizieren. Daher wird unter Umständen von der zuständigen Behörde ein Anhörungsbogen verschickt. In diesem hat der Halter des Tatfahrzeugs die Möglichkeit, den Fahrer zu benennen.

Ergänzend oder alternativ dazu kann auch die Übersendung eines Zeugenfragebogens erfolgen. Dies ist meist dann der Fall, wenn die Behörde davon ausgeht, dass der Halter nicht als Fahrer infrage kommt. Als Grundlage für diese Einschätzung dient häufig das Blitzerfoto.

Das Vorverfahren endet mit dem Versand des Bußgeldbescheides, welcher die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbot – auflistet. Akzeptieren Sie diesen und legen keinen Einspruch ein, endet das Bußgeldverfahren, der weitere Ablauf ist in diesem Fall irrelevant.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Anwalt abwägen.

Ablauf von einem Bußgeldverfahren nach dem Einspurch

Bußgeldverfahren: Der Ablauf folgt einem festgeschriebenen Muster.
Bußgeldverfahren: Der Ablauf folgt einem festgeschriebenen Muster.

Legen Sie hingegen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, führt dies zum Zwischenverfahren. Im Zuge dessen prüft die Bußgeldbehörde, ob der Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist. Dies kann zum Beispiel aufgrund von Verjährung, Messfehlern beim Blitzer oder bei Formfehlern der Fall sein.

Sind die Einwände gegen den Bußgeldbescheid berechtigt, wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft übergeben, diese ist nun für das Bußgeldverfahren zuständig. Der Ablauf ist somit noch nicht abgeschlossen.

Eine abschließende Klärung des Bußgeldverfahrens erfolgt im gerichtlichen Verfahren. Dabei muss der vermeintliche Verkehrssünder im Zuge der Hauptverhandlung beim zuständigen Amtsgericht erscheinen. Während der Verhandlung erfolgt eine öffentliche und mündliche Rechtfertigung zum Einspruch.

Abschließend fällt der Richter ein Urteil. Für den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens existieren grundsätzlich zwei Optionen. Zum einen kann ein Freispruch bzw. die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Für den Beschuldigten entfallen in diesem Fall die Sanktionen des Bescheides. Zum anderem kann der Richter sich aber auch für abweichende Sanktionen entscheiden, diese können sowohl zum Nach- als auch zum Vorteil für den Betroffenen ausfallen.

Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, gegen das gefällte Urteil eine Rechtsbeschwerde einzulegen. Ob dies in Ihrem Einzelfall sinnvoll und erfolgsversprechend ist, sollten Sie grundsätzlich mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes klären.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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