Wer zu schnell fuhr, den Abstand nicht einhielt, die rote Ampel übersah … und sofort durch einen Blitz auf seinen Verkehrsverstoß aufmerksam gemacht wurde, möchte in der Regel sofort wissen, was nun auf ihn zukommt. Die entsprechende Bußgeldtabelle listet die voraussichtliche Sanktion für die jeweilige Verkehrsordnungswidrigkeit.
Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit dem Pkw
Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit dem Pkw
Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren innerorts
Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren außerorts
Anmerkung 1: Überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit bis 15 km/h für mehr als eine Dauer von fünf Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt, drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Anmerkung 2: In der Regel droht auch dann ein Fahrverbot, wenn Sie sich als Lkw-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geleistet haben. In diesem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter.
Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
Bußgeldtabelle zum Abstand
Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß
FAQ: Bußgeldtabelle
Die Regel-Bußgelder für Geschwindigkeiten liegen zwischen 20 und 800 Euro. Die Höhe ist abhängig von der Höhe der Übertretung selbst und dem Ort. Innerorts sind die Bußgelder höher als außerorts. Genaue Angaben können Sie in der Bußgeldtabelle nachlesen.
Je nachdem, um welchen Blitzer es sich handelt, variiert das Bußgeld. Sie können bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen geblitzt werden. In der Bußgeldtabelle können Sie nachlesen, wie hoch die Bußgelder jeweils ausfallen.
Eine Bußgeldtabelle ist eine Zusammenfassung über Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Durch sie können Sie schneller herausfinden, wie hoch die Sanktion für einen Verstoß ausfällt.
Das Wichtigste aus dem Bußgeldkatalog in einer Tabelle
Inhalt
- Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit dem Pkw
- Aktuelle Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit dem Pkw
- Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren innerorts
- Aktuelle Bußgeldtabelle für Lkw: Zu schnelles Fahren außerorts
- Bußgeldrechner für überhöhte Geschwindigkeit
- Bußgeldtabelle zum Abstand
- Bußgeldtabelle zum Rotlichtverstoß
- FAQ: Bußgeldtabelle
- Das Wichtigste aus dem Bußgeldkatalog in einer Tabelle
- Gibt es eine gesonderte Bußgeldtabelle in der Probezeit?
Weitere Bußgeldtabellen:
Die Bußgeldtabelle stellt prinzipiell einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog dar. Die Verstöße samt der voraussichtlichen Sanktionen wurden aus dem Bußgeldkatalog in die Tabelle übertragen und sind in ganz Deutschland gültig. Für den vermeintlichen Verkehrssünder bietet dies demnach erst einmal einen Ausblick auf das, was diesem bevorstehen könnte: Wurden Sie geblitzt, ist das Bußgeld der Tabelle zu entnehmen sowie die Punktzahl und das Fahrverbot. Eine Bußgeldtabelle berücksichtigt dabei zwar die häufigsten Verkehrsverstöße, aber sie macht keine Angaben zur weiteren Handhabung dieser Regeln.
Ermessensspielraum der Beamten
Die Bußgeldtabelle setzt Sanktionen fest für Verstöße, bei denen gewöhnliche Tatumstände vorliegen (wenn der Tathergang keinerlei Besonderheiten aufweist und allgemein üblicher Begehungsweise gleicht). Diese umfassen Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig (erster Abschnitt im Bußgeldkatalog) oder vorsätzlich (zweiter Abschnitt im Bußgeldkatalog) begangen wurden. Sollten jedoch besondere Umstände vorliegen, welche den Verstoß als schwerwiegender oder weniger schwerwiegend als gewöhnlich ausweisen, können die Beamten die Sanktionen im Einzelfall anpassen (bspw. die Bußgelder hoch- oder runtersetzen).
So können bspw. Wiederholungstäter strenger sanktioniert werden. Dies ist sogar einmal berücksichtigt beim Bußgeld in der Tabelle, wenn der Blitzer Sie zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h erwischt hat (erkennbar an dem Sternchen). Generell können aber Verkehrssünder, die bereits eine oder mehrere Eintragungen im Fahreignungsregister haben, eine höhere Ahndung bekommen. Dies ist der Fall, wenn aufgrund ihrer vorangegangenen Verstöße der Eindruck entsteht, dass eine besondere Uneinsichtigkeit vorliegt und daher die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Betroffene weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen wird.
Tateinheit und Tatmehrheit
Des weiteren stellt eine Bußgeldtabelle jeden Verstoß einzeln dar. Was aber, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig begangen wurden – etwa wenn der Fahrer mit dem Handy am Ohr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde? Im Verkehrsrecht wird daher zwischen Tateinheit und Tatmehrheit unterschieden. Diese kann in zwei Fällen auftreten:
- nacheinander begangene Verstöße
- Tateinheit: bei einer Dauerordnungswidrigkeit oder wenn aufgrund einer Handlungseinheit die Taten zu einer einzigen Tat im Rechtssinn verbunden werden (mehrere aufeinander folgende Tempoverstöße)
- Tatmehrheit: zwischen den Taten liegt ein Zeitraum ohne Verstöße gegen die StVO oder ein neuer Verkehrsvorgang liegt vor (mehrere Tempoverstöße auf verschiedenen Straßen)
- gleichzeitig begangene Verstöße
- Tateinheit: wenn die gleiche Person zur gleichen Zeit und am gleichen Ort eine Tat begeht, die mit dem Fahren eines Kfz verbunden ist (Tempoverstoß mit Handy am Ohr)
- Tatmehrheit: wenn die gleiche Person zur gleichen Zeit mehrere Verstöße begeht, diese sich in der Ausführung aber nicht überschneiden (Hauptuntersuchung – HU – überziehen und mit ungeeigneten Reifen fahren)
Gibt es eine gesonderte Bußgeldtabelle in der Probezeit?
Der Bußgeldkatalog wie auch die zugehörige Bußgeldtabelle in Deutschland listet zwar die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf, geht dabei aber nicht immer auf die Auswirkungen in der Probezeit ein (A-Verstoß – schwere Ordnungswidrigkeit – oder B-Verstoß – minderschwere Ordnungswidrigkeit). In den obigen Bußgeldtabellen ist dies bspw. nicht der Fall. Generell muss aber jeder Fahranfänger mit denselben Sanktionen rechnen wie ein anderer Fahrer auch. Allerdings kommen in diesem Fall noch weitere Probezeitmaßnahmen auf ihn zu. Ob diese auf Sie zutreffen, können Sie in der folgenden Übersicht prüfen:
- erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie verpflichtendes Aufbauseminar
- erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in verlängerter Probezeit: Verwarnung und die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung
- zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße in verlängerter Probezeit: Führerschein wird entzogen
Hallo,
verkehrsbedingt musste ich von der Fahrbahn zurücksetzen. Hinter mir stand, schon auf dem Bürgersteig, ein PKW, den ich leicht tuschierte. An diesem PKW war das Kennzeichen abgefallen, für mich keine weiteren Schäden erkennbar. Die Versicherung des Geschädigten bestand auf Aufnahme durch die Polizei.
Der Unfall war am 20.06.2019 und nun habe ich ein Bussgeldbescheid in Höhe von 100.00 EUR plus 28.50 EUR
Gebühren erhalten.
Laut Ihrem Katalog und meinem Rechtsepfinden wären maximal 60.00 EUR angemessener.
Was kann ich tun? Lohnt es sich überhaupt?
Nette Grüsse von Rainer