Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach (Bayern)

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Egal, ob es sich um Nürnberg, München, Würzburg oder Bayreuth handelt: Haben Sie im Freistaat Bayern eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, müssen Sie damit rechnen, dass bald ein Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach in Ihrem Briefkasten landet.

Wie nehmen Sie Kontakt mit der Bußgeldstelle auf?

In Bayern zu schnell gefahren? Dann ist Post von der Bußgeldstelle in Viechtach zu erwarten.

In Bayern zu schnell gefahren? Dann ist Post von der Bußgeldstelle in Viechtach zu erwarten.

Möchten Sie mit der Bußgeldstelle in Viechtach Kontakt aufnehmen, weil Sie beispielsweise gegen einen dort ausgestellten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten? Alle nötigen Informationen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen
Polizeiverwaltungsamt
Anschrift:
Mönchshofstraße 43
94234 Viechtach
Telefon: 09942 / 952-580

Fax: 09942 / 952-241

Wann tritt die Zentrale Bußgeldstelle in Bayern in Aktion?

Die Zentrale Bußgeldstelle für Bayern befindet sich in der niederbayerischen Stadt Viechtach im Landkreis Regen, ganz in der Nähe zur tschechischen Grenze. Im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Bußgeldstellen dieser Art ist die Behörde in Viechtach nicht nur dafür zuständig, die Ordnungswidrigkeiten, die auf den bayerischen Autobahnen geschehen sind, zu ahnden.

Vielmehr werden von der Zentralen Bußgeldbehörde in Viechtach fast alle Verkehrsordnungswidrigkeiten aus ganz Bayern bearbeitet und sanktioniert. Zu den Aufgaben der Bußgeldstelle gehört es unter anderem, Bußgeldbescheide auszustellen, Einsprüche zu bearbeiten und Fahrverbote auszusprechen. Die nötigen Informationen zu Verstößen erhält sie von der Polizei.

Die in Viechtach beheimatete Bußgeldstelle gehört zum Bayerischen Polizeiverwaltungsamt. Neben der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind die Mitarbeiter auch dafür zuständig, Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz zu sanktionieren. Hat also beispielsweise ein Lkw-Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, so wird das Bußgeldverfahren auch in diesem Fall von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach durchgeführt.

Wie arbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach mit der Polizei zusammen?

Die Zentrale Bußgeldstelle ist äußerst eng mit den verschiedenen Dienststellen der Polizei in ganz Bayern verbunden. Stellt die Polizei eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr fest, leitet sie die Informationen an die Bußgeldstelle weiter. Diese übernimmt dann, ermittelt den Fahrer und stellt einen Bußgeldbescheid aus.

Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten wird häufig nur ein Verwarnungsgeld erhoben. Hierfür ist die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach nicht zuständig. Zahlt ein Betroffener das Verwarnungsgeld jedoch nicht, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieses läuft dann wiederum über die Bußgeldstelle.

Was passiert, wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen können?

Finanzielle Probleme? Bei der Bußgeldstelle Viechtach können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes stellen.

Finanzielle Probleme? Bei der Bußgeldstelle Viechtach können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes stellen.

Wurden Sie in Bayern geblitzt und wurden nun durch die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach darüber informiert, dass Sie ein hohes Bußgeld zahlen müssen? In manchen Fällen haben Betroffene nicht die ausreichenden finanziellen Mittel, um für ein Bußgeld sofort aufkommen zu können.

In einem solchen Fall ist es ratsam, sich mit der Zentralen Bußgeldstelle für Bayern in Kontakt zu setzen. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, dass sich eine Ratenzahlung für das Bußgeld vereinbaren lässt. Der Antrag hierfür muss schriftlich gestellt werden und sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Das im Bußgeldbescheid angegebene Aktenzeichen
  • Vorschlag zur Ratenzahlung (Anzahl und Höhe der Raten)
  • Nachweise über die Einkommenssituation
Reagieren Sie nicht auf einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach und zahlen Sie das Bußgeld nicht, hat das Folgen. Zunächst erhalten Sie eine Mahnung, was mit zusätzlichen Gebühren einhergeht. Danach übernimmt die Vollstreckungsbehörde. Im schlimmsten Fall kann dann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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