Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert – Behörde für das Saarland

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Das Saarland ist zwar flächenmäßig das viertkleinste Bundesland Deutschlands, bietet seinen Besuchern jedoch vielfältige Möglichkeiten. Naturfans erfreuen sich beispielsweise an Wanderungen durch den Nationalpark Hunsrück-Hochwald oder entlang der Saarschleife. Autofahrer, die auf dem Weg von Attraktion zu Attraktion ein wenig zu stark aufs Gas drücken, müssen damit rechnen, bald unliebsame Post von der Bußgeldstelle St. Ingbert zu bekommen.

Welche Aufgaben hat die Bußgeldbehörde in St. Ingbert?

Haben Sie einen Rotlichtverstoß in Saarbrücken begangen? Dann tritt die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert in Aktion.

Haben Sie einen Rotlichtverstoß in Saarbrücken begangen? Dann tritt die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert in Aktion.

Das Saarland mag zwar klein sein, ist jedoch verkehrstechnisch äußerst gut erschlossen. Einige wichtige Autobahnen, wie etwa die A1 und die A6, sowie eine Reihe bedeutender Bundesstraßen verlaufen durch das Bundesland. Kommt es auf den Straßen des Saarlands zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, werden diese von der Polizei oder den Behörden der Gemeinden aufgenommen.

Die Informationen werden dann an die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert weitergeleitet. Diese Bußgeldbehörde, die zum Landesverwaltungsamt gehört, ist anschließend für die Verfolgung und Ahndung fast aller Verkehrsverstöße, die im Saarland begangen werden, zuständig.

Konnte der Fahrer von der Bußgeldbehörde ermittelt werden, erhält dieser einen Bußgeldbescheid. In diesem wird ihm mitgeteilt, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob er zusätzlich mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen muss.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten – etwa Verstößen im ruhenden Verkehr – kann die Polizei bzw. die Verwaltungsbehörde ein Verwarnungsgeld anstatt eines Bußgeldes fordern. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird dann ein Bußgeldverfahren von der Bußgeldbehörde eingeleitet, welches mit zusätzlichen Kosten einhergeht.

Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Bußgeldbehörde

Im Saarland geblitzt? Die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert ahndet Verkehrsverstöße.

Im Saarland geblitzt? Die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert ahndet Verkehrsverstöße.

Blitzer und Verkehrskontrollen sind vielen Kfz-Fahrern ein Dorn im Auge. Dabei hat die Überwachung des Verkehrs und die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Behörden wie die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert einen wichtigen Zweck: Sie trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei.

Die Verkehrsüberwachung trägt dazu bei, Behinderungen sowie Belästigungen zu reduzieren. Des Weiteren soll allen Teilnehmern am Straßenverkehr eine angemessene Nutzung der Straßen ermöglicht werden. Zudem sollen Schäden von allen Beteiligten ferngehalten werden.

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Zentrale Bußgeldstelle in St. Ingbert hat sowohl eine präventive als auch eine repressive Funktion. Sie wirkt vorbeugend, da sich viele Verkehrsteilnehmer allein aufgrund der drohenden Bußgelder regelkonform verhalten. Ist es zu einem Verstoß gekommen, wird sie repressiv, also bestrafend tätig.

Wie hoch fällt eigentlich ein Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit aus? Die Höhe der Geldbuße sowie eventuell anfallende Nebenfolgen – hierzu gehören Punkte in Flensburg und Fahrverbote – lassen sich dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen.

Wie erreichen Sie die Zentrale Bußgeldstelle für das Saarland?

Befürchten Sie, dass der Blitzer, welcher die von Ihnen begangene Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt hat, nicht korrekt eingestellt war? Benötigen Sie nähere Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt? In diesen und weiteren Fällen können Sie mit der Zentralen Bußgeldstelle in St. Ingbert direkt in Kontakt treten.

Die nötigen Kontaktdaten der Bußgeldbehörde können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Zentrale Bußgeldstelle St. IngbertAnschrift:

Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon: (0681) 501-00

Fax: (0681) 501-7052

E-Mail: zbb@lava.saarland.de

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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