Bußgeldstelle Rostock: Verkehrsüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern

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Mecklenburg-Vorpommern ist besonders bei Urlaubern beliebt: Die Ostseeküste lockt genauso die Feriengäste wie die Inseln Rügen und Usedom. In der freudigen Erwartung der Sandstrände kommt es bei einigen Verkehrsteilnehmern bei der Durchquerung des dünnbesiedelten Bundeslandes jedoch zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese werden anschließend unter anderem durch die Bußgeldstelle Rostock und weitere regionale Behörden bearbeitet.

Zentrale Aufgaben: Die Bußgeldstelle dient der Verkehrssicherheit

Die Bußgeldstelle Rostock ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Die Bußgeldstelle Rostock ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Zuvorderst kümmert sich die Bußgeldstelle Rostock um die Verkehrsüberwachung und die damit verbundene Ahndung von Verkehrsverstößen. Ziel ist immer die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Dies umfasst

  • den ruhenden Verkehr (beispielsweise Halte- und Parkverstöße).
  • den fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen, fehlende Ladungssicherung, Rotlichtverstöße etc.).

Weitere Zuständigkeiten der Bußgeldstelle

Auch wer Hundekot liegen lässt, könnte Post von der Bußgeldstelle Rostock bekommen.

Auch wer Hundekot liegen lässt, könnte Post von der Bußgeldstelle Rostock bekommen.

Daneben ist die Bußgeldstelle Rostock aber auch zuständig für die Sanktionierung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, die nur einen indirekten oder keinen Bezug zum Straßenverkehr haben.

Dies können zum Beispiel Lärmbelästigung, Verstöße gegen die Meldepflicht oder die fehlende Beseitigung von Hundekot sein. Auch in diesen Fällen tritt die Behörde in Aktion.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, verschickt die Bußgeldstelle Rostock entweder einen Anhörungsbogen oder direkt den Bußgeldbescheid, wenn die Anhörung bereits vor Ort stattgefunden hat. Im Bescheid sind neben den Angaben zur Person auch das Bußgeld sowie die Nebenstrafen und häufig auch die eingetragenen Punkte in Flensburg verzeichnet.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid auch korrekt, etwa aufgrund von mangelhafter Bedienung des Blitzers oder fehlenden Angaben. Dann können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Besonders bei hohen Bußen oder langen Fahrverboten kann das sinnvoll sein – gegebenenfalls auch mit Unterstützung eines Anwalts.

Bußgeldbescheid akzeptieren

Wer die Strafe zahlt, akzeptiert den Bescheid der Bußgeldstelle Rostock.

Wer die Strafe zahlt, akzeptiert den Bescheid der Bußgeldstelle Rostock.

Wurde der Bescheid jedoch zurecht durch die Bußgeldstelle Rostock ausgestellt, können Verkehrssünder die Geldbuße auch bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Frist zahlen. Damit akzeptieren sie die Strafe, die damit Rechtskraft erlangt. Das Verfahren ist daraufhin abgeschlossen und kann in der Regel nicht erneut eröffnet werden.

Der persönliche Ansprechpartner und die Informationen zu den Zahlungsmodalitäten finden sich in der Regel auf dem Bußgeldbescheid. Haben Sie weitere Fragen, können Sie die Behörde jedoch auch allgemein kontaktieren!

Kontakt zu den Bußgeldstellen

Aufgrund der Vielzahl der Ordnungswidrigkeiten wird die Bußgeldstelle Rostock von weiteren, regionalen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Die Kontaktdaten aller Behörden sind in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst.

Jeder Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern besitzt eine Bußgeldstelle:

BußgeldstelleAdresseKontakt
Bußgeldstelle Rostock (Stadtamt)Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock
Telefon:
0381/381-3218

Fax:
0381/381-3285
E-Mail:
stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de

Homepage
www.rathaus.rostock.de
Bußgeldstelle Rostock (Landkreis)August-Bebel-Str. 3
18209 Bad Doberan
Telefon:
03843/755-32100

Fax:
03843/755-32800

Homepage
www.landkreis-rostock.de
Bußgeldstelle DemminAdolf-Pompe-Straße 12 - 15
17109 Demmin
Telefon: 0395 57087 4362

Fax: 0395/57087 65932

Homepage
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Bußgeldstelle ParchimVerkehrsüberwachung
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Telefon:
03871/722-3700

Fax:
03871/72277-3700

Homepage
www.kreis-lup.de
Bußgeldstelle GrevesmühlenBörzower Weg 3
23936 Grevesmühlen
Telefon:
03841/3040-3250

Fax:
03841/3040-83250

Homepage
www.nordwestmecklenburg.de
Bußgeldstelle SchwerinAm Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon:
0385/545-2250

Fax:
0385/545-2279

Homepage
www.schwerin.de
Bußgeldstelle AnklamSpantekower Landstraße 35
17389 Anklam
Telefon:
03834/8760-3625

Fax:
03834/8760-93625

Homepage
www.kreis-vg.de
Bußgeldstelle StralsundCarl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon:
03831/357-1000

Fax:
03831/357-1000

Homepage
www.lk-vr.de

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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