Bußgeldstelle in Kassel – Zentrale Anlaufstelle für Hessen

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Hessen liegt zentral in Deutschland. Auf Grund seiner Lage ist es besonders wichtig für den deutschen und europäischen Durchgangsverkehr. Durch das Bundesland führen etwa die wichtigen Autobahnen A3, A4, A5 und A7. Fahrer, die sich Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Straßen in Hessen leisten, müssen damit rechnen, bald Post von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel zu bekommen.

Wie erreichen Sie die Zentrale Bußgeldstelle für Hessen?

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel ahndet unter anderem Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel ahndet unter anderem Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Möchten Sie die Bußgeldstelle in Kassel kontaktieren, finden Sie in der folgenden Tabelle alle nötigen Informationen:

Regierungspräsidium (RP) Kassel: BußgeldstelleHausanschrift:
Kurt-Schumacher-Str. 2
34117 Kassel

Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
34110 Kassel
Telefon: 0561 106 4444

Fax: 0611 32764 1999

E-Mail: post@zbs.hessen.de

Möchten Sie die dem Regierungspräsidium Kassel zugehörige Bußgeldstelle per Telefon erreichen, ist dies zu den folgenden Zeiten möglich: Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und dienstags sowie donnerstags von 13:30 bis 15 Uhr.

Welche Aufgaben hat die in Kassel beheimatete Bußgeldstelle?

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel ist dafür zuständig, sämtliche in Hessen begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden. Verstoßen Sie etwa gegen

  • die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder
  • die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

wird sich die Bußgeldstelle in Kassel bald mit Ihnen in Verbindung setzen.

Dem Bußgeldkatalog ist zu entnehmen, wie hoch etwa das Bußgeld ausfällt, wenn Sie eine rote Ampel überfahren oder einen Vorfahrtsverstoß begehen. Des Weiteren müssen Sie bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten auch mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen.

Haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Hessen begangen und müssen nun ein entsprechendes Bußgeld an die Bußgeldstelle in Kassel zahlen? Vergessen Sie nicht, als Verwendungszweck das Aktenzeichen, welches Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen können, anzugeben.

Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle in Kassel erhalten?

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel bietet eine Online-Anhörung an.
Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel bietet eine Online-Anhörung an.

Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, erhalten Sie in der Regel nicht sofort einen Bußgeldbescheid, sondern zunächst einen Anhörungsbogen. In diesem wird Ihnen mitgeteilt, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird. Außerdem gibt er Ihnen die Möglichkeit, sich zum Vorfall zu äußern.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel bietet Ihnen einen speziellen Service an: die Online-Anhörung. So können Sie ganz bequem von zu Hause aus im Internet Stellung nehmen oder Beweisfotos einsehen. Die nötigen Zugangsdaten können Sie dem Anhörungsbogen entnehmen.

Über dieses Online-Portal können Sie auch Verwarnungsgelder bequem bezahlen. Zahlungen können per PayPal, giropay oder mit Visa- bzw. Mastercard vorgenommen werden.

Zweifel am Bußgeldbescheid?

Ein Einspruch ist an das Regierungspräsidium Kassel mit der Bußgeldstelle zu schicken.
Ein Einspruch ist an das Regierungspräsidium Kassel mit der Bußgeldstelle zu schicken.

Wurden Sie geblitzt, zweifeln aber die Richtigkeit der Messung an? Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie mithilfe eines Einspruchs vorgehen. Hierbei ist jedoch einiges zu beachten: Ab Zustellung des Bescheides haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Sie sollten sich also nicht zu viel Zeit damit lassen.

Des Weiteren muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine bestimmte Form besitzen. Zum einen kann er schriftlich erfolgen und muss dabei zwingend mit einer Unterschrift versehen werden. Sie sollten den Brief per Einschreiben versenden, damit Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang erhalten. Zum anderen können Sie den Einspruch zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle in Kassel einlegen. Ein Einspruch in Form einer E-Mail wird in der Regel nicht anerkannt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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