Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe (Baden-Württemberg)

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Sie sind auf einer der Autobahnen in Baden-Württemberg – etwa der A8 oder der A81 – zu schnell gefahren oder haben einen zu geringen Abstand zum Vordermann eingehalten? In einem solchen Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie innerhalb einiger Tage bis Wochen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten.

So erreichen Sie die Zentrale Bußgeldstelle von Baden-Württemberg

Behörde für Baden-Württemberg: Die Zentrale Bußgeldstelle ist in Karlsruhe beheimatet.

Behörde für Baden-Württemberg: Die Zentrale Bußgeldstelle ist in Karlsruhe beheimatet.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid oder möchten Sie gegen diesen Einspruch einlegen? Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie Sie mit der Bußgeldstelle Kontakt aufnehmen können:

Regierungspräsidium Karlsruhe: Zentrale BußgeldstelleHausanschrift:
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe

Postanschrift:
Zentrale Bußgeldstelle
76073 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926-0
(Sprechzeiten: Mo. bis Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr)

Fax: 0721 / 93340290

E-Mail: poststelle-zbs@rpk.bwl.de

Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe zuständig?

Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe ist für die Ahndung sämtlicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig, die auf den Autobahnen in Baden-Württemberg geschehen. Hierzu gehören Verstöße gegen

  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und
  • die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV).
Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe ist nur für Verstöße zuständig, die auf der Autobahn geschehen.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe ist nur für Verstöße zuständig, die auf der Autobahn geschehen.

Wurden Sie also beispielsweise auf der A 81 in der Nähe von Stuttgart oder auf der A5 in der Umgebung von Karlsruhe geblitzt, weil Sie zu schnell in einer Baustelle unterwegs waren, stellt die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe den Bußgeldbescheid aus. Möchten Sie vorher schon wissen, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot anfallen, ist ein Bußgeldrechner behilflich.

Um Vorgänge im Verfahren zu erleichtern, existiert seit Anfang des Jahres 2015 ein Internetportal der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe. Haben Betroffene einen Bußgeldbescheid erhalten, können sie diesem die nötigen Zugangsdaten entnehmen, um sich in das Portal einzuloggen. Dort kann dann beispielsweise direkt online ein Zeugenfrage- oder Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt werden. Des Weiteren ist es möglich, Beweisfotos – etwa vom Blitzer – einzusehen.

Sie müssen ein Bußgeld an die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe überweisen? Denken Sie bei jeder Überweisung daran, das jeweilige Aktenzeichen anzugeben. Nur so kann die Zahlung Ihrem Bußgeldbescheid und damit Ihrer Person zugeordnet werden.

Weitere Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe

Die in Karlsruhe beheimatete Bußgeldstelle tritt auch bei Verstößen gegen den Datenschutz in Aktion.

Die in Karlsruhe beheimatete Bußgeldstelle tritt auch bei Verstößen gegen den Datenschutz in Aktion.

Die Zentrale Bußgeldstelle von Baden-Württemberg leitet jedoch nicht nur Verfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr ein.

Die Mitarbeiter ahnden auch datenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten nach dem Landesdatenschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Rundfunkstaatsvertrag und nach dem Telemediengesetz.

Des Weiteren verfolgt die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Luftverkehrsgesetz.

Andere Bußgeldstellen im Bundesland

Wie bereits erwähnt, ist die Zentrale Bußgeldstelle in Karlsruhe nur für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig, die auf den Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangen werden. Daneben gibt es viele weitere regionale Bußgeldstellen. Diese sind häufig in das jeweilige Ordnungsamt, das Landratsamt oder die Stadtverwaltung integriert.

So hat etwa die Stadt Karlsruhe eine weitere Bußgeldstelle. Hier werden sämtliche Verfahren zu Bußgeldern bearbeitet, die für Verstöße auf den Karlsruher Straßen – sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr – erhoben werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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