Bußgeldstelle in Hamburg – Norddeutsche Metropole

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Die norddeutsche Hafenstadt Hamburg zieht immer mehr Touristen an. Laut Angaben des Statistikamtes Nord stieg die Anzahl der Übernachtungen innerhalb der letzten zehn Jahre um 85,8 Prozent. Wo viele Touristen unterwegs sind, ist der Parkraum erfahrungsgemäß knapp. Wurden sie etwa beim Falschparken erwischt, wird die Angelegenheit von der Bußgeldstelle Hamburg bearbeitet.

Wie können Sie die Bußgeldstelle in Hamburg erreichen?

Die Bußgeldstelle in Hamburg hat vielfältige Aufgaben.

Die Bußgeldstelle in Hamburg hat vielfältige Aufgaben.

Haben Sie Einwände und möchten gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Haben Sie vor, einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes zu stellen? In diesen und weiteren Fällen können Sie sich direkt an die Bußgeldstelle in Hamburg wenden. Der folgenden Tabelle können Sie alle nötigen Informationen entnehmen:

Behörde für Inneres und Sport
Einwohner-Zentralamt

Bußgeldstelle
Hausanschrift:

Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Telefon: 040 42839-3124

Fax: 040 427939-660

E-Mail: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de

Möchten Sie auf eine Verwarnung oder Anhörung der Bußgeldstelle Hamburg reagieren, können Sie dies per E-Mail tun. Möchten Sie jedoch Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, ist dies nicht auf elektronischem Wege möglich. Ein Einspruch kann lediglich schriftlich mit Unterschrift oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen.

Welche Aufgaben hat die in Hamburg beheimatete Bußgeldstelle?

Die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg besteht aus insgesamt sechs Organisationseinheiten. Eine davon ist das Einwohner-Zentralamt, welches sich wiederum aus fünf Abteilungen zusammensetzt. Hierzu gehört neben der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten auch die Bußgeldstelle für Hamburg.

Die Behörde im Einwohner-Zentralamt in Hamburg bearbeitet sämtliche Verwarnungs- und Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr und ist für deren Ahndung zuständig. Haben Sie also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Hamburg begangen, erhalten Sie einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid von der örtlichen Bußgeldstelle.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aus Hamburg erhalten und müssen nun das geforderte Bußgeld überweisen? Denken Sie daran, dass Sie bei der Überweisung das jeweilige Aktenzeichen als Verwendungszweck angeben. Nur so kann Ihnen die Zahlung zugeordnet werden.

Wichtige Informationen zur Abgabe des Führerscheins in Hamburg

Im Service-Center der in Hamburg beheimateten Bußgeldstelle können Sie Ihren Führerschein abgeben.

Im Service-Center der in Hamburg beheimateten Bußgeldstelle können Sie Ihren Führerschein abgeben.

Haben Sie in Hamburg eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, droht nicht immer nur ein Bußgeld. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot anfallen. Doch an welche Behörde müssen Sie sich wenden, wenn Sie den Führerschein einen oder mehrere Monate abgeben müssen?

Wurde das Fahrverbot von der Bußgeldstelle Hamburg festgelegt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um den Führerschein abzugeben:

  1. Persönliche Abgabe im Service-Center
  2. Einsendung per Post
  3. Einwurf in den Hausbriefkasten

Geben Sie den Führerschein persönlich bei der Bußgeldstelle Hamburg ab, sollten Sie zusätzlich den entsprechenden Bußgeldbescheid sowie Ihren Personalausweis zur Hand haben. Werfen Sie den Führerschein in den Hausbriefkasten oder senden Sie ihn per Post ein, vergessen Sie nicht, das Aktenzeichen, welches dem Bescheid zu entnehmen ist, zu vermerken.

Das Service-Center der Bußgeldstelle Hamburg ist montags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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