Die norddeutsche Hafenstadt Hamburg zieht immer mehr Touristen an. Laut Angaben des Statistikamtes Nord stieg die Anzahl der Übernachtungen innerhalb der letzten zehn Jahre um 85,8 Prozent. Wo viele Touristen unterwegs sind, ist der Parkraum erfahrungsgemäß knapp. Wurden sie etwa beim Falschparken erwischt, wird die Angelegenheit von der Bußgeldstelle Hamburg bearbeitet.
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Wie können Sie die Bußgeldstelle in Hamburg erreichen?
Haben Sie Einwände und möchten gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen? Haben Sie vor, einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes zu stellen? In diesen und weiteren Fällen können Sie sich direkt an die Bußgeldstelle in Hamburg wenden. Der folgenden Tabelle können Sie alle nötigen Informationen entnehmen:
Behörde für Inneres und Sport Einwohner-Zentralamt Bußgeldstelle | Hausanschrift: Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg | Telefon: 040 42839-3124 Fax: 040 427939-660 E-Mail: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de |
Welche Aufgaben hat die in Hamburg beheimatete Bußgeldstelle?
Die Behörde für Inneres und Sport in Hamburg besteht aus insgesamt sechs Organisationseinheiten. Eine davon ist das Einwohner-Zentralamt, welches sich wiederum aus fünf Abteilungen zusammensetzt. Hierzu gehört neben der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten auch die Bußgeldstelle für Hamburg.
Die Behörde im Einwohner-Zentralamt in Hamburg bearbeitet sämtliche Verwarnungs- und Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr und ist für deren Ahndung zuständig. Haben Sie also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Hamburg begangen, erhalten Sie einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid von der örtlichen Bußgeldstelle.
Wichtige Informationen zur Abgabe des Führerscheins in Hamburg
Haben Sie in Hamburg eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, droht nicht immer nur ein Bußgeld. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot anfallen. Doch an welche Behörde müssen Sie sich wenden, wenn Sie den Führerschein einen oder mehrere Monate abgeben müssen?
Wurde das Fahrverbot von der Bußgeldstelle Hamburg festgelegt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um den Führerschein abzugeben:
- Persönliche Abgabe im Service-Center
- Einsendung per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Geben Sie den Führerschein persönlich bei der Bußgeldstelle Hamburg ab, sollten Sie zusätzlich den entsprechenden Bußgeldbescheid sowie Ihren Personalausweis zur Hand haben. Werfen Sie den Führerschein in den Hausbriefkasten oder senden Sie ihn per Post ein, vergessen Sie nicht, das Aktenzeichen, welches dem Bescheid zu entnehmen ist, zu vermerken.