Bußgeldstelle in Bremen und Bremerhaven

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Das norddeutsche Bundesland Bremen besteht aus zwei Städten: Bremen und Bremerhaven. Sie bilden gemeinsam – nach Hamburg – den zweitgrößten Seehafen Deutschlands. Wo viele Waren umgeschlagen werden, ist auch die Verkehrsdichte auf den Straßen dementsprechend hoch. Das bedeutet viel Arbeit für die Bußgeldstellen in Bremen und Bremerhaven.

Wie erreichen Sie die Bußgeldstelle in Bremen oder Bremerhaven?

Die Bußgeldstelle in Bremen wird tätig, wenn Sie in der Stadt eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen.

Die Bußgeldstelle in Bremen wird tätig, wenn Sie in der Stadt eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid oder möchten Sie gegen diesen bei der Bußgeldstelle im Stadtamt Bremen Einspruch einlegen? Können Sie das erhobene Bußgeld nicht auf einen Schlag bezahlen und möchten deshalb eine Ratenzahlung vereinbaren? In diesen und weiteren Fällen können Sie sich direkt an die zuständige Bußgeldstelle in Bremen bzw. Bremerhaven wenden. Die nötigen Kontaktinformationen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Stadtamt Bremen: BußgeldstelleHausanschrift:

Pfalzburger Str. 69a
28207 Bremen
Telefon: 0421 361-88624

Fax: 0421 361-59301

E-Mail: bussgeldstelle@ordnungsamt.bremen.de
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Bußgeldstelle
Hausanschrift:

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
27576 Bremerhaven
Telefon: 0471 590-3765

Fax: 0471 590-3779

E-Mail: bussgeldstelle@magistrat.bremerhaven.de

Besonderheiten im Zwei-Städte-Staat

Die Bundesrepublik Deutschland besteht bekanntermaßen aus 16 Bundesländern. Bei dreien davon handelt es sich um sogenannte Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen. Letzterer stellt ein deutsches Unikum dar. Es besteht aus zwei Städten, nämlich Bremen und Bremerhaven. Das macht das Land zum einzigen Zwei-Städte-Staat in Deutschland.

Auf Grund dieser Besonderheit gibt es gleich zwei Bußgeldstellen im kleinsten Bundesland Deutschlands: die Bußgeldstelle Bremen und die Bußgeldstelle Bremerhaven. Zu den Aufgaben dieser beiden Behörden gehört unter anderem die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Sind Sie etwa in einer der beiden Städte zu schnell gefahren, haben Sie einen Parkverstoß begangen oder eine rote Ampel überfahren, so müssen Sie damit rechnen, einen Bußgeldbescheid von einer der beiden Behörden zu erhalten.

Viele Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen laut Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld nach sich. Je nach Verstoß müssen Verkehrssünder auch mit Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot rechnen.

Umzug der Bußgeldstelle im Stadtamt Bremen im Jahr 2016

Die Bußgeldstelle in Bremen stellt Bußgeldbescheide aus.

Die Bußgeldstelle in Bremen stellt Bußgeldbescheide aus.

Lange Zeit war die Bußgeldstelle für Bremen im Hauptsitz des Stadtamtes in der Stresemannstraße beheimatet. Im April 2016 wurde jedoch ein Umzug der Abteilung nötig.

Der Grund dafür: Am Hauptsitz sorgen immer mehr amtliche Angelegenheiten bezüglich Aufenthalts- und Einbürgerungsfragen dazu, dass im Stadtamt eine größere Anzahl Mitarbeiter eingesetzt werden müssen.

Um für diese Platz zu schaffen, wurden zusätzliche Büroräume angemietet, welche sich in der Pfalzburger Straße in Hastedt befinden. Auf rund 1.500 Quadratmetern ist dort nun die Bußgeldstelle Bremen zu finden.

Möchten Sie persönlich bei der Bußgeldstelle in Bremen vorsprechen, können Sie dies montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr tun. Termine am Nachmittag sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Wofür ist die Bußgeldstelle in Bremerhaven zuständig?

Genauso wie die Bußgeldstelle in Bremen ist die in Bremerhaven beheimatete Behörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig. Sie bearbeitet alle Verstöße, welche auf den Bremerhavener Straßen begangen wurden.

Zusätzlich tritt die Bußgeldstelle in Bremerhaven in Aktion, wenn Ruhestörungen gemeldet werden. Auch wenn sich Personen nach einem Wohnungswechsel nicht rechtzeitig ummelden, ist die Behörde für die Ahndung dieses Verstoßes zuständig.

Die Bußgeldstelle in Bremerhaven bietet Ihnen einen kostenlosen Online-Service an. Über ein Internetportal können Sie sich einfach und schnell zu Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten äußern. Die nötigen Zugangsinformationen sind dem Anhörungsbogen zu entnehmen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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