Zentrale Bußgeldstelle in Berlin – Verkehrsverstöße in der Hauptstadt

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Momentan sind in der deutschen Hauptstadt rund 1,19 Millionen Pkw zugelassen. Gleichzeitig sind täglich tausende Touristen mit ihren Autos auf den Berliner Straßen unterwegs. Nicht jeder hält sich dabei an die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet viel Arbeit für die Polizei und die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin.

Kontakt mit der Bußgeldstelle in Berlin aufnehmen: Adresse, Telefonnummer & Co.

Die Bußgeldstelle in Berlin stellt unter anderem Bußgeldbescheide aus.

Die Bußgeldstelle in Berlin stellt unter anderem Bußgeldbescheide aus.

Möchten Sie die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin per Telefon oder anderweitig erreichen, finden Sie alle nötigen Kontaktdaten in der folgenden Tabelle. Die persönliche Vorsprache ist montags bis mittwochs von 9 Uhr bis 14 Uhr sowie donnerstags von 12 Uhr bis 18 Uhr möglich.

Der Polizeipräsident in Berlin: BußgeldstellePersönliche Vorsprache:
Magazinstraße 5
10179 Berlin

Postanschrift:
Der Polizeipräsident in Berlin
Bußgeldstelle
12660 Berlin
Telefon: (030) 4664-796796

Fax: (030) 4664-796197

E-Mail: bussgeldstelle@bowi.berlin.de
Beachten Sie: Wenn Sie per E-Mail mit der zentralen Bußgeldstelle in Berlin in Kontakt treten möchten, müssen Sie dabei stets das jeweilige Aktenzeichen angeben. Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, ist dies jedoch nicht per Mail möglich, sondern nur per Brief oder bei einer persönlichen Vorsprache.

Polizei Berlin: Aufgaben der Bußgeldstelle

Begeht eine Person eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin, wird das Verfahren von der örtlichen Zentralen Bußgeldstelle eingeleitet und bearbeitet. Die Verstöße werden zunächst von der Polizei oder den Bezirksämtern erfasst und dann an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

Des Weiteren ist die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin für das Abschleppen von Fahrzeugen, die verkehrswidrig geparkt wurden, zuständig. Auch die Verwahrung sichergestellter Kfz gehört zu ihren Aufgabengebieten.

Müssen Sie ein Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen? Überweisen Sie die Summe stets unter Angabe des Aktenzeichens.

Persönliche Vorsprache bei der Zentralen Bußgeldstelle in Berlin

Privatpersonen müssen für die Akteneinsicht zur Bußgeldstelle in Berlin anreisen.

Privatpersonen müssen für die Akteneinsicht zur Bußgeldstelle in Berlin anreisen.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin bietet Ihnen die Möglichkeit, persönlich vorzusprechen. Sie können dort unter anderem

Sie können im Vorhinein online einen Termin buchen. So können Sie sichergehen, dass Sie nicht allzu lange warten müssen. Es ist ratsam, wenn Sie einige Minuten vor dem eigentlichen Termin erscheinen. Sie können dann im Wartesaal Platz nehmen und müssen nur noch darauf warten, dass Ihre Vorgangsnummer aufgerufen wird.

Privatpersonen dürfen die Akteneinsicht nur direkt bei der Bußgeldstelle vornehmen. Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, hat dieser die Möglichkeit, sich die Akten in die Räume seiner Kanzlei schicken zu lassen. Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 12 Euro erhoben.

Online-Portal der Zentralen Bußgeldstelle in Berlin

Das Online-Portal der Bußgeldstelle in Berlin bietet die Möglichkeit, Blitzerfotos einzusehen.

Das Online-Portal der Bußgeldstelle in Berlin bietet die Möglichkeit, Blitzerfotos einzusehen.

Als besonderen Service bietet Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin ein Online-Portal an, welches Sie kostenfrei nutzen können.

Hierzu müssen Sie sich mit der Kennung und dem Passwort, welche Sie dem Anhörungsbogen oder dem Bußgeldbescheid entnehmen können, einloggen.

Sie haben dann die Möglichkeit, online Beweisfotos der Polizei einzusehen. Dies ist nötig, da die Zentrale Bußgeldstelle in Berlin den Zeugenfrage- und Anhörungsbögen sowie Verwarnungen keine Fotos beilegt. Des Weiteren können Sie sich online zum Tatvorwurf äußern.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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