Anders als in vielen Bundesländern ist die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) Thüringen in Artern statt der Landeshauptstadt Erfurt beheimatet. Nichtsdestotrotz erfüllt sie alle üblichen Aufgaben einer großen Bußgeldstelle. Welche sind das und wie können Verkehrssünder mit der Bußgeldstelle Artern in Kontakt treten?
Welche Zuständigkeiten hat die Zentrale Bußgeldstelle Artern?
Inhalt
Die vorrangige Aufgabe der Bußgeldstelle Artern ist die Wahrung der Verkehrssicherheit im Freistaat Thüringen sowie die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Landesebene. Dazu gehören beispielsweise Halteverstöße, die unzureichende Ladungssicherung oder auch fehlender Abstand.
Kommt es zu einem Verkehrsverstoß, der durch Polizei, Ordnungsamt oder zum Beispiel ein Radargerät aktenkundig wird, leitet die Zentrale Bußgeldstelle Artern ein Bußgeldverfahren ein. Dazu
- prüft sie die Beweise.
- ermittelt sie den Halter und gegebenenfalls den Fahrer eines Kfz.
- erstellt sie Bußgeldbescheide.
- bearbeitet sie Einsprüche.
Auch das Versenden eines Anhörungsbogens fällt in den Aufgabenbereich der Bußgeldstelle, wenn die Anhörung nicht bereits vor Ort durch Polizei oder Ordnungsamt erfolgt ist.
Im Anschluss findet der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vor. Wenn er mit diesem nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Bußgeldkatalog als Arbeitsgrundlage
Für alle Bußgeldstellen ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog die Basis ihrer Arbeit. Darin sind die Verkehrsverstöße mit der jeweiligen Höhe der Buße festgelegt. Dadurch ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer gesichert – gleichgültig, ob diese in Thüringen oder Niedersachsen gegen die StVO verstoßen.
Weitere Zuständigkeiten
Eine Besonderheit der Bußgeldstelle Artern stellt die Ahndung von Verstößen gegen die Pflegeversicherungspflicht dar. Denn wer sich privat krankenversichert, muss auch eine Pflegeversicherung abschließen. So will es das Pflegeversicherungsgesetz.
Für das Bundesland Thüringen werden die Verstöße gegen dieses Gesetz von der Bußgeldstelle in Artern geahndet.
Außerdem kümmern sich Polizei und Bußgeldstelle um präventive Programme, die die Verkehrssicherheit erhöhen und Schulkinder für die Gefahren des Straßenverkehrs sensibilisieren.
Einspruch einlegen
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt Einspruch eingelegt werden. Insbesondere bei hohen Geldbußen oder langen Fahrverboten kann sich dies auszahlen. Die Hilfe eines Anwalts kann dabei hilfreich sein.
Wer dagegen die Geldbuße zahlt, der akzeptiert den Bußgeldbescheid. Allerdings ist danach das Verfahren gegen den Betroffenen abgeschlossen und kann in der Regel nicht noch einmal eröffnet werden.
Kontakt zur Bußgeldstelle Artern
Die Thüringer Polizei und die Zentrale Bußgeldstelle arbeiten eng zusammen. Dies schlägt sich auch in der gemeinsamen Unterbringung in einem Gebäude nieder.
Wer Fragen zu seinem Bescheid hat oder Einspruch einlegen möchte, erreicht die thüringische Bußgeldstelle über die folgenden Kanäle:
Thüringer Polizei - Zentrale Bußgeldstelle | Adresse der ZBS Bergstr. 4 06556 Artern | Telefon +49 3466/742-222 Fax +49 3466/742-309 | Sprechzeiten Mo & Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Di: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Fr: 8.30 - 12.30 Uhr |
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