Bußgeldstelle: Aufgaben und Zuständigkeit

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In Kontakt mit einer Bußgeldstelle geraten Verkehrsteilnehmer in der Regel dann, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Eine solche Stelle sorgt aber nicht nur für den Versand der Bescheide, sondern besitzt verschiedene weitere Pflichten, die mit Ordnungswidrigkeiten im Verkehr verknüpft sind.

FAQ: Bußgeldstellen

Gibt es eine zentrale Bußgeldstelle in Deutschland?

Nein, eine zentrale Bußgeldstelle gibt es nur für die jeweiligen Bundesländer, jedoch nicht für ganz Deutschland. Hier finden Sie eine Übersicht zu den einzelnen Bußgeldstellen in Deutschland.

Kommt der Bußgeldbescheid immer von einer Bußgeldstelle?

Ja, den das Ausstellen und Versenden des Bußgeldbescheids liegt im Aufgabenbereich dieser Bußgeldbehörde.

Gibt es eine Möglichkeit die zuständige Bußgeldstelle in Erfahrung zu bringen?

Ja, auf dem Bußgeldbescheid wird immer die zuständige bzw. ausstellende Behörde angegeben. Bei Vorgängen zum Bescheid ist diese Behörde zu kontaktieren.

Bußgeldstellen in ganz Deutschland

Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus:

Eine Bußgeldstelle besitzt vielfältige Tätigkeitsbereiche

Eine Bußgeldstelle prüft mitunter die Geldeingänge, die durch Bußgeldbescheide entstehen.
Eine Bußgeldstelle prüft mitunter die Geldeingänge, die durch Bußgeldbescheide entstehen.


Polizei und Bußgeldstelle arbeiten oft eng zusammen.
Polizei und Bußgeldstelle arbeiten oft eng zusammen.

Eine zentrale Bußgeldstelle ist in Deutschland in jedem Bundesland tätig. Dazu kommen noch viele regionale Stellen, die ähnliche Aufgaben zu erfüllen haben. Doch was genau tut eigentlich eine Bußgeldbehörde? Eine der wichtigsten Pflichten besteht in der Eröffnung von Bußgeldverfahren und folglich der Erstellung von Bußgeldbescheiden, welche Temposünder auf dem Postweg erhalten. Damit hängen verschiedene Handlungen zusammen, von denen einige im Folgenden aufgelistet werden:

  • Die zuständige Polizeidienststelle beauftragen: Bei der Verfolgung von Verkehrssündern arbeiten Bußgeldstellen in der Regel eng mit der Polizei zusammen. Die Beamten befragen beispielsweise Zeugen, koordinieren die Akteneinsicht von Betroffenen und leiten die Messergebnisse von Blitzern weiter.
  • Einsprüche bearbeiten: Kommt es zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, gehen die verantwortlichen Mitarbeiter die vorliegenden Informationen durch und entscheiden, ob die Beanstandung zu Recht erfolgt ist.
  • Fahrerlaubnisentzüge überwachen: Kommt es wegen Verstößen im Verkehr zu einem Fahrverbot oder einem dauerhaften Fahrerlaubnisentzug, sammelt die zuständige Bußgeldstelle betroffene Führerscheine ein. Sie gibt diese auch wieder aus, wenn die entsprechenden Bedingungen dafür erfüllt sind.
  • Geldeingänge prüfen: Bußgelder werden für verschiedene Ordnungswidrigkeiten verhängt. Die Mitarbeiter kontrollieren, ob Zahlungsforderungen nachgekommen wird. Ist das nicht der Fall, erstellen diese Mahnschreiben und veranlassen deren Versand.
Nicht jede Ordnungswidrigkeit zieht ein Bußgeld nach sich. In einigen Fällen kommt es stattdessen zu niedrigen Verwarnungsgeldern, welche oft zwischen 10 und 50 Euro liegen. Da in diesem Fall kein Bußgeldverfahren eröffnet wird, ist auch keine Bußgeldstelle verantwortlich. Wer wegen einem Verwarnungsgeld Fragen hat, muss sich an die zuständige Stelle der Polizei wenden.

Vorschriften zur Zuständigkeit

Auch eine zentrale Bußgeldstelle verschickt Bußgeldbescheide an ertappte Verkehrssünder.
Auch eine zentrale Bußgeldstelle verschickt Bußgeldbescheide an ertappte Verkehrssünder.

In der Regel gilt: Es ist die Bußgeldstelle für ein Verfahren zuständig, in deren Umkreis die jeweilige Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Zuständigkeit kann je nach Tatort und Anzahl der Verstöße jedoch auch mehreren Stellen zufallen. Diese Zuständigkeitsregelung basiert auf § 37 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), wonach diejenige Verwaltungsbehörde verpflichtet ist, „in deren Bezirk […] die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder […] der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.“

Nicht jeder Verstoß im Verkehr wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Einige Taten fallen in die Kategorie schwerwiegender Straftaten. Stößt eine Bußgeldstelle auf einen solchen Fall, leitet sie die Akte für gewöhnlich direkt an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese verfolgt die Tat dann im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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