Bußgeldkatalog fürs Motorrad: Was müssen Kraftradfahrer beachten?

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Das Verhältnis zwischen Auto- und Motorradfahrern scheint zuweilen genauso angespannt wie das zwischen Auto- und Radfahrern. Welche Sanktionen auf dem Zweirad laut Bußgeldkatalog für das Motorrad anfallen können und welche Regeln die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Motorrad vorschreibt, lesen Sie im Folgenden.

FAQ: Bußgeldkatalog fürs Motorrad

Ist ein Helm auf dem Motorrad Pflicht?

Ja, es besteht eine Helmpflicht für Krafträder, die schneller als 20 km/h fahren können. Dieser sollte das ECE Prüfzeichen 22-05 oder 22-04 tragen.

Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg abstellen?

Nein, Motorräder dürfen nicht auf dem Fußweg stehen, wenn dies nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen gestattet ist. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was sollte ich als Motorradfahrer bei Stau beachten?

Alle Fahrzeuge müssen eine Rettungsgasse bilden. Das gilt auch für Krafträder. Schlängeln Sie sich dagegen durch den Verkehr, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Helm und Schutzkleidung – Welche Vorschriften auf dem Motorrad gelten

Der Bußgeldkatalog für das Motorrad umfasst zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Der Bußgeldkatalog für das Motorrad umfasst zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.

Weitere Ratgeber zum Motorrad

Dass ein Helm einerseits aus Schutzgründen getragen werden sollte und andererseits sogar die Pflicht dazu besteht, ist den allermeisten Motorradfahrern bewusst. Die Kopfbedeckungen, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden, müssen hohen Ansprüchen gerecht werden.

Wer in Deutschland keine Sanktion aus dem Bußgeldkatalog für das Motorrad befürchten will, ist in aller Regel mit einem Helm auf der sicheren Seite, der das Prüfzeichen ECE 22-05 oder 22-04 trägt. Dieser schützt im besten Fall nicht nur vor schweren Kopfverletzungen, sondern erfüllt auch die Anforderungen an einen Helm für das Motorrad. Die StVO sieht in § 21a Abs. 2 folgende Regelung vor:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Sie sollten stets einen geeigneten Hel tragen, wenn Sie kein Bußgeld auf dem Motorrad kassieren möchten. Dieser hier ist ungeeignet.
Sie sollten stets einen geeigneten Helm tragen, wenn Sie kein Bußgeld auf dem Motorrad kassieren möchten. Dieser hier ist ungeeignet.

Schutzhelme nach der genannten ECE-Norm gelten im Allgemeinen als geeignet. Sogenannte Braincaps bekommen dieses Prüfzeichen nicht und dürfen daher nicht bei der Fahrt getragen werden

Wer sich allerdings mit etwas mehr Freiraum im Kopfbereich wohler fühlt, kann sich für einen offenen Helm entscheiden. Dieser verfügt entweder über gar kein oder ein optionales Kinnteil und erfüllt zumeist trotzdem die ECE-Vorgaben. Der Bußgeldkatalog für das Motorrad sieht 15 Euro Bußgeld vor, wenn Sie ohne einen geeigneten Helm fahren.

Übrigens ist Schutzkleidung im Motorrad-Bußgeldkatalog nicht aufgeführt. Theoretisch könnten Sie also mit offenen Schuhen und T-Shirt fahren.

Davon sei allerdings aus zweierlei Gründen abgeraten: Fahren Sie in eine Kurve, kann es durchaus passieren, dass Sie mit den Füßen Bodenkontakt haben, was womöglich zu schmerzhaften Verbrennungen führt. Auf der anderen Seite steht die Versicherung, die sogar bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall auf unzureichende Eigensicherung hinweisen und dadurch weniger Geld auszahlen kann.

Legt die StVO für das Motorrad eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung fest?

Die StVO sieht fürs Motorrad kein anderes Tempolimit vor. Auf einer Rennstrecke können Sie sich dagegen austoben.
Die StVO sieht fürs Motorrad kein anderes Tempolimit vor. Auf einer Rennstrecke können Sie sich dagegen austoben.

Nein, das jeweils vorgeschriebene Tempolimit bezieht sich gleichermaßen auf PKW-, LKW- und Motorrad, solange keine anderen Regelungen gelten. Schwere LKW beispielsweise dürfen auf der Autobahn nur 80 km/h fahren, auch wenn 100 km/h erlaubt sind.

Egal ob gemütliche Chopper, aggressive Streetfighter oder vielseitige Enduro – an das Tempolimit müssen sich alle Motorradfahrer halten, fällt es ihnen auch noch so schwer. Wer einmal richtig Gas geben will, kann dafür beispielsweise Rennstrecken besuchen, die ein freies Fahren anbieten.

Motorradfahrer, die das Feeling eines Rennens gern einmal nachempfinden wollen, sind dort gut aufgehoben. Hier müssen sie weder Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für das Motorrad, noch Autofahrer befürchten, die plötzlich ohne zu blinken die Spur wechseln. Die jeweiligen Betreiber einer Rennstrecke dürfen aber individuelle Regeln vorgeben wie etwa eine StVO-konforme Auspuffanlage. Über diese sollten Sie sich vorab informieren, um einen reibungslosen Ablauf genießen zu können.

Das Motorrad richtig parken

Motorrad: Dieses Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg.
Motorrad: Dieses Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg.

Der aufmerksame Autofahrer oder auch Fußgänger sieht hin und wieder Motorräder, die nicht auf einem gekennzeichneten Parkplatz stehen, sondern etwa auf dem Gehweg. Aber droht hier ein Bußgeld fürs abgestellte Motorrad? Schließlich könnte der jeweilige Motorradfahrer es auch nur gut gemeint und den Stellplatz für einen Autofahrer freigehalten haben. Denn die allermeisten Zweiräder benötigen nicht den Platz zum Parken, den ein PKW einnimmt.

Der Bußgeldkatalog fürs Motorrad allerdings macht keinen Unterschied zwischen Autos und Krafträdern. Wo das Parken für PKW verboten ist, gilt das auch für Motorräder. Es gibt aber ein Verkehrszeichen, das einem Motorrad oder Auto das Parken auf dem Gehweg erlaubt: Zeichen Nr. 315. Nur wenn Sie dieses Schild sehen, dürfen Sie Ihr Kraftrad auf dem Bürgersteig abstellen. Ansonsten gelten fürs Motorrad dieselben Vorschriften wie fürs Auto.

Es kann vorkommen, dass Ordnungsbeamte die Knappheit an Parkplätzen anerkennen und einem auf dem Gehsteig abgestellten Zweirad keinen Strafzettel verpassen. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen und stattdessen lieber ordnungsgemäß ein Parkticket ziehen.

Durch den Stau schlängeln mit dem Motorrad: Welche Strafen sind denkbar?

Es kann als Fahrer eines so wendigen Gefährts durchaus verführerisch sein, einfach durch einen Stau hindurchzufahren. Aber der Bußgeldkatalog muss fürs Motorrad doch eine Sanktion dafür vorsehen, oder nicht? Ganz richtig. Zwar gibt es keinen Tatbestand, der das Fahren durch stockenden oder stehenden Verkehr hindurch verbietet, jedoch erfüllen Sie auf der Autobahn damit eine bestehende Ordnungswidrigkeit:

Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. (TBNR: 105600)

Auf dem Motorrad drohen Strafen, wenn Sie sich durch einen Stau schlängeln.
Auf dem Motorrad drohen Strafen, wenn Sie sich durch einen Stau schlängeln.

Für diesen Verstoß fällt eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro an. Außerdem wird ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen. Das Hindurchfahren durch einen Stau ist außerdem sehr gefährlich. Schließlich können Sie nie voraussehen, ob nicht einmal ein Autofahrer seine Tür öffnet.

Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot können daneben drohen, wenn Sie Einsatzfahrzeuge in der Rettungsgasse behindern. Der Bußgeldkatalog für Motorrad-, Auto- und LKW-Fahrer sieht hier 240 Euro Bußgeld sowie einen Punkt und einen Monat Fahrverbot vor. Auch wenn es schwerfällt – im Stau sollten Sie besser warten, wenn Sie demnächst keinen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten vorfinden wollen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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