Luxemburg zählt zu den kleinsten Staaten der Europäischen Union und ist dennoch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Wer das Großherzogtum mit dem Auto erkunden möchte, sollte sich im Voraus über die geltenden Vorschriften informieren, denn der Bußgeldkatalog von Luxemburg sieht teilweise hohe Sanktionen vor.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | Ab 50 |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Ab 145 |
Rotlichtverstoß | 145 |
Handy am Steuer | 75 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 75 |
Parkverstoß | Ab 25 |
Alkohol am Steuer | Ab 145 |
(Stand 03/2017)
FAQ: Bußgeldkatalog von Luxemburg
In der Regel beträgt zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß den Verkehrsregeln von Luxemburg 130 km/h, allerdings gilt bei Nässe nur Tempo 110.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5, d. h. ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen in Luxemburg entsprechende Sanktionen.
Ja, dazu sind die Beamten bei ausländischen Autofahrern berechtigt.
Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Luxemburg
Welche Vorschriften gelten in Luxemburg zur Geschwindigkeit?
Inhalt
Planen Sie in einem fremden Land mit dem Auto zu fahren, sollten Sie sich noch vor dem Reiseantritt über ggf. abweichende Vorschriften oder Gesetze informieren. Wissen Sie zum Beispiel nicht, welche generellen Tempolimits in Luxemburg gelten, kann es unwissentlich zu einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln und somit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg kommen.
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften schreibt der Gesetzgeber in Luxemburg ein generelles Tempolimit von 50 km/h vor. Dieser Wert entspricht den Vorgaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Luxemburg hingegen maximal Tempo 90. Also 10 km/h weniger als bei uns im Land der Dichter und Denker.
Nutzen Sie die Autobahn in Luxemburg, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei 130 km/h. Diese Vorgabe gilt allerdings nur bei gutem Wetter, sodass sich das Tempolimit bei Nässe auf 110 km/h reduziert.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Luxemburg
Das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt der Gesetzgeber in Luxemburg nur bis zu einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Bei einem Wert darüber hinaus, liegt der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ vor, welcher gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg mindestens mit 145 Euro sanktioniert wird. Für Fahranfänger, welche über ihren Führerschein weniger als zwei Jahre verfügen, gilt zudem eine geringere Promillegrenze von 0,2.
Kommt es zu einem Stau, schreibt der luxemburgische Gesetzgeber verschiedene Verhaltensweisen vor. So gilt es, bei einem Stau im Tunnel zwischen den einzelnen Autos einen Abstand von fünf Metern einzuhalten. Zudem müssen Sie die Warnblinkanlage anschalten, wenn Sie sich einem Stauende nähern.
Möchten Sie Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg vermeiden, sollten Sie bei der Suche nach einem Parkplatz zudem auf die Randsteine achten. Weisen diese eine gelbe Linie auf, markieren sie ein Parkverbot. Ein solches gilt außerdem innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen.
Kommt es während Ihres Aufenthalts in Luxemburg zu einem Unfall, sind Sie dazu verpflichtet, sofort die Polizei zu rufen. Die Meldung ist dabei grundsätzlich und unabhängig vom Ausmaß des Schadens vorgeschrieben.
Bußgeldkatalog von Luxemburg: Vorschriften im Winter
In Luxemburg existiert eine Winterreifenpflicht. Der Gesetzgeber definiert für den Einsatz der entsprechenden Bereifung aber keinen konkreten Zeitraum. Daher besteht die Verpflichtung nur, wenn die Wetterbedingungen dies auch erfordern. Sind Sie auf einen spontanen Wintereinbruch nicht vorbereitet, kann daher für das Fahren ohne Winterreifen eine Sanktion gemäß dem Bußgeldkatalog von Luxemburg drohen.
Zu den Wetterbedingungen, welche die Verwendung von Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung erforderlich machen, zählen Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif. Allerdings besteht eine Winterreifenpflicht nicht für alle Kraftfahrzeuge. So sind Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge von dieser Regelung ausgenommen.
Sind die Straßen mit Schnee und Eis bedeckt, ist es in Luxemburg zudem zulässig, Schneeketten zu montieren. Darüber hinaus sind im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres auch Spikereifen zugelassen. Allerdings reduziert sich dadurch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h auf der Landstraße und 90 km/h auf der Autobahn.
Müssen Sie einem Bußgeld aus Luxemburg nachkommen?
Haben Sie im Großherzogtum gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann die zuständige Behörde aus Luxemburg ein Bußgeld erheben. Doch sind Sie als Tourist überhaupt dazu verpflichtet, den Forderungen aus einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland nachzukommen oder löst sich das Problem mit der Heimreise in Luft auf?
Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog von Luxemburg sind prinzipiell auch in Deutschland vollstreckbar. Möglich ist dies aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld). Denn wenn sich die Forderungen des Bescheides auf mindestens 70 Euro belaufen, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit der Prüfung und Durchführung der europäischen Bußgelder beauftragt werden.
Die Bagatellgrenze in Höhe von 70 Euro lässt sich allerdings nicht nur durch das reine Bußgeld überschreiten. So können auch anfallende Verfahrenskosten oder sich ansammelnde Mahngebühren dazu führen.