Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Auch für Verstöße mit dem Fahrrad wird ein Bußgeldbescheid erstellt. Im Bußgeldkatalog für Radfahrer finden Sie alle Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder. Auf dem Rad können außerdem auch Punkte in Flensburg erteilt werden. Dies ist meist bei schwerwiegenden Verstößen der Fall.
Bußgeldtabelle: Verstöße und Bußgelder für Radfahrer
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fußgänger am Überqueren eines Zebrastreifens gehindert | 80 € | 1 |
Beförderung eines Kindes ohne vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtung | 5 € | |
Beförderung einer Person (älter als 7 Jahre) auf einem Fahrrad mit nur einem Sitz oder in einem Anhänger | 5 € | |
Bremsen oder Klingel nicht vorhanden, nicht vorschriftsmäßig oder defekt | 15 € | |
polizeiliche Weisung nicht befolgt | 20 € | |
Verbotswidrige Handynutzung | 55 | |
... mit Gefährdung | 75 € | |
... mit Unfall | 100 € | |
Trotz Einschränkung des Gehörs durch Kopfhörer o. Ä. gefahren | 10 € | |
Fahrrad unvorschriftsmäßig, sodass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt war | 80 € | 1 |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 € | 2 |
vorhandenen Radweg nicht benutzt | ||
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 30 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Radweg in falsche Richtung befahren | 20 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... mit Gefährdung | 30 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
als Radfahrer Fußgängerzone oder Gehweg befahren, der durch Verkehrszeichen für Radfahrer gesperrt ist | 25 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
... mit Gefährdung | 35 € | |
... mit Unfall | 40 € | |
Verbotswidrig nicht auf der rechten Seite gefahren (bei vorhandener Schutzstreifenmarkierung) | 15 € | |
... mit Behinderung | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
Beim Linksabbiegen der Radverkehrsführung an der Kreuzung nicht gefolgt | 15 € | |
... mit Behinderung | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
nebeneinander gefahren und andere Verkehrsteilnehmer behindert | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 30 € | |
Fahrradlicht nicht vorhanden oder defekt | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht genutzt | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Einfacher Rotlichtverstoß | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde Rot) | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 |
... mit Unfall | 180 € | 1 |
Bußgeldrechner für Fahrradfahrer
FAQ: Fahrrad-Bußgeldkatalog
Fahrradfahrer müssen den Radweg in vorgegebener Fahrtrichtung benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, darf am rechten Fahrbahnrand auf der Straße gefahren werden. Die Nichtbenutzung des Radweges kostet 20 Euro.
Fahrradfahrer müssen das Abbiegen rechtzeitig und deutlich mittels Handzeichen anzeigen, andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro.
Radfahrer müssen die Radfahrerampel beachten. Ist eine solche nicht vorhanden, gilt für sie die allgemeine Verkehrsampel. Wird die Ampel bei Rot überfahren, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben. Wann ein Verstoß mit dem Fahrrad zum Führerscheinentzug führen kann, erfahren Sie hier.
Ein Fahrrad muss über intakte Beleuchtungseinrichtungen, Bremsen und eine Klingel verfügen. Ist das Licht am Fahrrad defekt oder nicht betriebsbereit, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Fehlen Bremsen oder Klingel, kann das 15 Euro kosten. Weitere Bußgelder können Sie auch unserem Bußgeldrechner hier entnehmen.
Weiterführende Ratgeber rund ums Fahrradfahren
Bußgeldkatalog: Regeln und Verstöße für Fahrradfahrer
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Verstöße und Bußgelder für Radfahrer
- Bußgeldrechner für Fahrradfahrer
- FAQ: Fahrrad-Bußgeldkatalog
- Bußgeldkatalog: Regeln und Verstöße für Fahrradfahrer
- Ratgeber zur Verkehrserziehung mit dem Rad
- Straßenbenutzung als Fahrradfahrer
- Abbiegen und Überholen
- Missachtung von Verkehrszeichen und Lichtzeichen
- Behinderung von Fußgängern
- Checklisten fürs Fahrrad
- Unzureichende Ausstattung des Fahrrads
- Sonstige Verstöße, die ein Bußgeld auf dem Fahrrad zur Folge haben
- Können Verstöße mit dem Fahrrad Punkte in Flensburg zur Folge haben?
- Kann ein Verstoß mit dem Fahrrad zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
Für Fahrradfahrer gibt es bestimmte Verkehrszeichen. Ist ein Fahrrad auf dem Verkehrsschild abgebildet, müssen sich Radfahrer besonders aufmerksam sein. Bei vielen Delikten erhöht sich grundsätzlich das Bußgeld, wenn aus dem Verstoß gegen das Verkehrsrecht eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall oder Sachbeschädigung resultiert. Bei schwerwiegenden Vergehen können außerdem Punkte oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Auch mit dem Fahrrad sind gewisse Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.
Ratgeber zur Verkehrserziehung mit dem Rad
Straßenbenutzung als Fahrradfahrer
Benutzung eines Radwegs
Für die Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges, der mit dem blauen Verkehrsschild versehen ist, kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Radwege, die mit diesem Schild ausgestattet sind, sind in Deutschland benutzungspflichtig.
Der Radweg ist auch dann zu benutzen, wenn Sie auf der Fahrbahn schneller vorankommen würden. Die Benutzungspflicht gilt für die Richtung, die auf dem Schild gekennzeichnet ist. Dasselbe ist auf Radfahrstreifen anzuwenden, die sich auf der Fahrbahn befinden.
Fahren in falscher Richtung
Radwege sind in die vorgegebene Richtung zu befahren. Fahren Sie auf dem Radweg in falscher Richtung, kann das ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Dasselbe gilt für Einbahnstraßen. Befahren Sie als Fahrradfahrer eine Einbahnstraße in falscher Richtung, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 20 Euro.
Abbiegen und Überholen
Beim Abbiegen ist zu beachten, dass dieses rechtzeitig und deutlich angezeigt werden muss. Beim Linksabbiegen muss der nachfolgende und der entgegenkommende Verkehr im Auge behalten werden. Ein Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen kann ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen.
- Direktes Linksaabiegen: Radfahrer verlässt Radweg vor der Kreuzung, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen
- Indirektes Linksabbiegen: Radfahrer fährt geradeaus über die Kreuzung, um die Straße vom rechten Fahrbahnrand aus zu überqueren
Beim Überholen von anderen Radfahrern muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Es empfiehlt sich, den Überholvorgang mit der Klingel anzukündigen.
Missachtung von Verkehrszeichen und Lichtzeichen
An einem Bahnübergang ist Vorsicht geboten. Ist die Schranke geschlossen, müssen auch Fahrradfahrer stehenbleiben. Wird der Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, können laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 350 Euro und 2 Punkte in Flensburg verhängt werden.
Bei Missachtung einer roten Ampel muss ein Bußgeld von 60 Euro gezahlt werden. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kann Sie das ein Bußgeld von 100 Euro kosten. In beiden Fällen gibt es 1 Punkt in Flensburg.
Behinderung von Fußgängern
Viele Fahrradfahrer fahren auf Gehwegen, weil sie sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen. Das Fahrradfahren auf Gehwegen ist verboten, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild angezeigt, dass auch Radfahrer hier verkehren dürfen. Wer auf einem Gehweg fährt, beeinträchtigt ggf. Fußgänger und muss daher mindestens mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
Eine Ausnahme bilden hier Kinder. Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen diese selbst entscheiden, ob sie den Gehweg weiterhin benutzen wollen. Sind Kinder unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, darf darüber hinuas eine Aufsichtsperson, die älter als 16 Jahre ist, ebenfalls den Bürgersteig mit dem Rad nutzen.
Auch an Zebrastreifen ist Vorsicht geboten. Als Fahrradfahrer sind Sie hier verpflichtet, den Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen. Hindern Sie Fußgänger daran, den Fußgängerüberweg zu nutzen, kann laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 80 Euro fällig werden, zudem droht ein Punkt.
Checklisten fürs Fahrrad
Unzureichende Ausstattung des Fahrrads
Wenn Sie mit einem Fahrrad unterwegs sind, muss dieses verkehrstauglich sein. Nur mit einer vorschriftsmäßigen Ausstattung ist die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.
Fehlende oder defekte Beleuchtung
Das Fahren mit dem Fahrrad ohne oder mit defekter Beleuchtung ist ein Verstoß. Besonders bei schlechter Sicht müssen Sie als Fahrradfahrer für andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sein. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, wie viele Leuchten und Rückstrahler benötigt werden, wie Fahrradlampen anzubringen sind und welche Energiequellen verwendet werden können.
Ist die Fahrradbeleuchtung bei Dunkelheit, während der Dämmerung oder bei schlechten Wetterbedingungen nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit, kann laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 20 Euro die Folge sein. Dies gilt auch, wenn die Fahrradlichter zwar vorhanden, aber nicht benutzt werden oder verschmutzt oder verdeckt sind.
Fehlende oder defekte Bremsen und Klingel
Intakte Bremsen sind notwendig, um in einer Gefahrensituation schnell zum Stillstand zu kommen. Eine Klingel wird häufig eingesetzt, um sich bemerkbar zu machen oder auf eine Gefahrensituation hinzuweisen. Sind Bremsen oder Klingel nicht vorhanden oder sind nicht funktionstüchtig, da sie beispielsweise defekt sind, gilt das Fahrrad als nicht verkehrstauglich und das kann Sie ein Bußgeld von 15 Euro kosten.
Sonstige Verstöße, die ein Bußgeld auf dem Fahrrad zur Folge haben
Musik hören beim Fahrradfahren
Oft werden Fahrradfahrer mit Kopfhörern gesehen. Hören Sie beim Fahrradfahren Musik, ist ihre Wahrnehmung und Aufmerksamkeit stark beeinträchtigt.
Eventuelle Signale im Straßenverkehr oder Geräusche von anderen Verkehrsteilnehmern können so leicht überhört werden. Für Fahrradfahrer ist das Hören von lauter Musik über Kopfhörer verboten und kann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.
Telefonieren beim Fahrradfahren
Die Benutzung des Mobiltelefons oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten, da Konzentration und Aufmerksamkeit in diesen Fällen sinken. Laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad kann dafür ein Bußgeld von 55 Euro verhängt werden.
Besonders bei den jüngeren Fahrern beliebt, aber dennoch verboten: Beide Hände müssen während der Fahrt stets am Lenker sein. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie freihändig Fahrrad fahren, kann Sie das 5 Euro kosten.
Weitere Informationen über Bußgelder für Fahrradfahrer
Können Verstöße mit dem Fahrrad Punkte in Flensburg zur Folge haben?
Schwerwiegende Verstöße, die auf dem Fahrrad begangen werden, lassen darauf schließen, dass Sie Fahrzeuge jeglicher Art, wie ein Auto, nicht vorschriftsmäßig führen können. Es gibt einige Verstöße, für die auch Fahrradfahrer Punkte in Flensburg erhalten können:
- Sämtliche Rotlichtverstöße (1 Punkt)
- Fahrrad entspricht nicht den Vorschriften und Verkehrssicherheit ist maßgeblich beeinträchtigt (1 Punkt)
- Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke (2 Punkte)
- Betrunken Fahrrad fahren (3 Punkte)
Kann ein Verstoß mit dem Fahrrad zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?
Auch wenn Sie nicht mit dem Auto unterwegs sind, gelten für Sie als Radfahrer dieselben Regeln hinsichtlich des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss wie auch für Autofahrer. Auch mit dem Fahrrad ist eine Strafe zu erwarten.
Wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann Ihnen der Führerschein entzogen und eine MPU verordnet werden. Meist geschieht dies ab einem Promillewert von 1,6 oder wenn Sie fahrauffällig werden.
Ich habe ich vorletzten Fußweg Fahrrad aussteigen. Ich bekomme erstmal eine Warnung .Ich kenne mich 55€ Strafe. Ich lehne sofort ab. Ich habe Schwerbehinderten gezeigt, Sie können mild halbieren? Ich muss PA Ausweis vorzeigen. Das ist hart ungültige Verkehr für Rollator und allein Kinderfahrrad fahren.
Hallo, ich musste heute 20€ Bussgeld für Radwege falsche Fahrtrichtung benutzt abdrücken. Die Polizei hat mir jetzt mit 40€ gedroht, sollten sie mich wieder erwischen.
Wo steht das und ist das Korrekt? Warum dürfen die das doppelte vom erlaubten nehmen. Keine Gefährdung gewesen!
Danke ?
Ab welchem Alter ist die Strafe von 55€ rechtskräftig bei Telefonieren mit dem Handy während dem Fahrradfahren?!?
Darf ein Fahrradfahrer über die Zebrastreifen fahren oder muss er sein Rad zu Fuss schieben.? Gruss
Wenn man sich die vielen Situationen anschaut, die theoretisch zu Bußgeldern führen können, scheint mir das Fahren mit dem Auto in Städten billiger zu sein. Dazu muss man kein militanter Radfahrer sein. Es reicht aus, wenn man hier und den völlig freien Gehweg mit 6 km/h nutzt oder das Rad mit beiden Händen an den Bremsgriffen als Laufrad benutzt.. Allein das Befahren eines Gehwegs kommt bei jedem Radfahrer an jedem Tag mehrfach vor. Es handelt sich mal um 5 Meter mal um 20 Meter. Theoretisch kostet das jedes Mal 55 Euro.
Dasselbe gilt für den Fall, dass man auf einer engen Straße kurzfristig für 30 Meter den völlig freien Bürgersteig benutzt, um eine Schlange Autos, die sich hinter einem gebildet hat, das Vorankommen zu ermöglichen.
Dagegen ist man als Autofahrer relativ sicher. Man fährt hinter den anderen her und muss im Wesentlichen darauf achten, nicht bei Rot über die Ampel zu fahren.
Theoretisch schon, praktisch kosten die Vergehen in den wenigsten Fällen etwas, das keine Polizei anwesend ist. In der Kleinstadt, in der ich lebe, gibt es an vielen Stellen keine Radwege, Radfahrer Rasen auf dem Fußweg, Fußgänger springen zur Seite, nichts geschieht. Autos sind weniger gefährlich für Fußgänger als Radfahrer, aus den Gründen, die Sie aufführen: Autos fahren auf der Straße, Radfahrer überall.
Ich vermisse eine Regelung für eine ordnungsgemäßes Abstellen von Fahrrädern:
so werden Bäume beschädigt oder der Fußweg teilweise blockiert.
Kann etwas verändert werden?