Bußgeldkatalog Fahrrad: Regeln und Verstöße für Radfahrer

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen; 4,28 von 5)
Loading ratings...Loading...

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Auch für Verstöße mit dem Fahrrad wird ein Bußgeldbescheid erstellt. Im Bußgeldkatalog für Radfahrer finden Sie alle Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder. Auf dem Rad können außerdem auch Punkte in Flensburg erteilt werden. Dies ist meist bei schwerwiegenden Verstößen der Fall.

Bußgeldtabelle: Verstöße und Bußgelder für Radfahrer

Ver­stoßBuß­geldPun­kte
Fuß­gänger am Über­queren eines Zebra­streifens gehindert80 €1
Beför­derung eines Kindes ohne vor­ge­schrie­benen Sicher­­heits­­vor­rich­tung5 €
Beför­derung einer Person (älter als 7 Jahre) auf einem Fahr­rad mit nur einem Sitz oder in einem An­hänger5 €
Bremsen oder Klingel nicht vorhanden, nicht vorschrifts­mäßig oder defekt15 €
polizei­liche Weisung nicht befolgt20 €
Verbots­widrige Handy­nutzung55
... mit Gefährdung75 €
... mit Unfall100 €
Trotz Ein­schrän­kung des Gehörs durch Kopf­hörer o. Ä. gefahren10 €
Fahrrad unvor­schrifts­mäßig, sodass die Verkehrs­sicherheit beein­trächtigt war80 €1
Bahn­über­­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert350 €2
vorhandenen Radweg nicht benutzt
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Unfall35 €
Rad­weg in falsche Richtung befahren20 €
... mit Be­hin­de­rung25 €
... mit Ge­fähr­dung30 €
... mit Unfall35 €
als Radfahrer Fuß­­gänger­­zone oder Geh­weg befahren, der durch Verkehrs­zeichen für Radfahrer gesperrt ist
25 €
... mit Behin­derung30 €
... mit Gefähr­dung35 €
... mit Unfall40 €
Verbots­widrig nicht auf der rechten Seite gefahren (bei vorhandener Schutz­­streifen­­markierung)15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Beim Links­abbiegen der Radverkehrsführung an der Kreuzung nicht gefolgt15 €
... mit Be­hin­de­rung20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall30 €
neben­einander gefahren und andere Verkehrs­teil­nehmer behindert20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall30 €
Fahr­rad­licht nicht vor­handen oder defekt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Beleuch­tung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht genutzt20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Unfall35 €
Einfacher Rotlicht­verstoß60 €1
... mit Gefähr­dung100 €1
... mit Unfall120 €1
Qualifizierter Rotlicht­verstoß (> 1 Sekunde Rot)100 €1
... mit Gefähr­dung160 €1
... mit Unfall180 €1

Bußgeldrechner für Fahrradfahrer

FAQ: Fahrrad-Bußgeldkatalog

Wo dürfen Fahrradfahrer fahren?

Fahrradfahrer müssen den Radweg in vorgegebener Fahrtrichtung benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, darf am rechten Fahrbahnrand auf der Straße gefahren werden. Die Nichtbenutzung des Radweges kostet 20 Euro.

Wie müssen Radfahrer abbiegen?

Fahrradfahrer müssen das Abbiegen rechtzeitig und deutlich mittels Handzeichen anzeigen, andernfalls droht ein Bußgeld von 15 Euro.

Was droht, wenn Radfahrer eine rote Ampel missachten?

Radfahrer müssen die Radfahrerampel beachten. Ist eine solche nicht vorhanden, gilt für sie die allgemeine Verkehrsampel. Wird die Ampel bei Rot überfahren, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben. Wann ein Verstoß mit dem Fahrrad zum Führerscheinentzug führen kann, erfahren Sie hier.

Wie muss ein verkehrstaugliches Fahrrad ausgestattet sein?

Ein Fahrrad muss über intakte Beleuchtungseinrichtungen, Bremsen und eine Klingel verfügen. Ist das Licht am Fahrrad defekt oder nicht betriebsbereit, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Fehlen Bremsen oder Klingel, kann das 15 Euro kosten. Weitere Bußgelder können Sie auch unserem Bußgeldrechner hier entnehmen.

Weiterführende Ratgeber rund ums Fahrradfahren

Bußgeldkatalog: Regeln und Verstöße für Fahrradfahrer

Unterwegs mit dem Fahrrad: Im Bußgeldkatalog sind die Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder aufgeführt.
Unterwegs mit dem Fahrrad: Im Bußgeldkatalog sind die Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder aufgeführt.

Für Fahrradfahrer gibt es bestimmte Verkehrszeichen. Ist ein Fahrrad auf dem Verkehrsschild abgebildet, müssen sich Radfahrer besonders aufmerksam sein. Bei vielen Delikten erhöht sich grundsätzlich das Bußgeld, wenn aus dem Verstoß gegen das Verkehrsrecht eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall oder Sachbeschädigung resultiert. Bei schwerwiegenden Vergehen können außerdem Punkte oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Auch mit dem Fahrrad sind gewisse Vorschriften zu beachten. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.

Ratgeber zur Verkehrserziehung mit dem Rad

Straßenbenutzung als Fahrradfahrer

Benutzung eines Radwegs

Straßenverkehrsordnung: Mit dem Fahrrad dürfen Sie auf dem Schutzstreifen fahren.
Straßenverkehrsordnung: Mit dem Fahrrad dürfen Sie auf dem Schutzstreifen fahren.

Für die Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges, der mit dem blauen Verkehrsschild versehen ist, kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden. Radwege, die mit diesem Schild ausgestattet sind, sind in Deutschland benutzungspflichtig.

Der Radweg ist auch dann zu benutzen, wenn Sie auf der Fahrbahn schneller vorankommen würden. Die Benutzungspflicht gilt für die Richtung, die auf dem Schild gekennzeichnet ist. Dasselbe ist auf Radfahrstreifen anzuwenden, die sich auf der Fahrbahn befinden.

Ist kein Radweg vorhanden, dürfen Sie als Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Hier gilt das Rechtsfahrgebot, das heißt Fahrradfahrer müssen am rechten Fahrbahnrand fahren. Fahren Sie an parkenden Autos vorbei, sollten Sie ungefähr eine Autotürbreite Abstand halten, falls ein Fahrer plötzlich aus seinem Fahrzeug aussteigt.

Fahren in falscher Richtung

Radwege sind in die vorgegebene Richtung zu befahren. Fahren Sie auf dem Radweg in falscher Richtung, kann das ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Dasselbe gilt für Einbahnstraßen. Befahren Sie als Fahrradfahrer eine Einbahnstraße in falscher Richtung, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 20 Euro.

Abbiegen und Überholen

Beim Abbiegen ist zu beachten, dass dieses rechtzeitig und deutlich angezeigt werden muss. Beim Linksabbiegen muss der nachfolgende und der entgegenkommende Verkehr im Auge behalten werden. Ein Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen kann ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen.

  • Direktes Linksaabiegen: Radfahrer verlässt Radweg vor der Kreuzung, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen
  • Indirektes Linksabbiegen: Radfahrer fährt geradeaus über die Kreuzung, um die Straße vom rechten Fahrbahnrand aus zu überqueren

Beim Überholen von anderen Radfahrern muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Es empfiehlt sich, den Überholvorgang mit der Klingel anzukündigen.

Radfahrer müssen übrigens nicht immer hintereinander fahren. Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Missachtung von Verkehrszeichen und Lichtzeichen

Bußgeldkatalog: Radfahrer erhalten bei Überfahren eines Rotlichts ein Bußgeld.
Bußgeldkatalog: Radfahrer erhalten bei Überfahren eines Rotlichts ein Bußgeld.

An einem Bahnübergang ist Vorsicht geboten. Ist die Schranke geschlossen, müssen auch Fahrradfahrer stehenbleiben. Wird der Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, können laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 350 Euro und 2 Punkte in Flensburg verhängt werden.

Bei Missachtung einer roten Ampel muss ein Bußgeld von 60 Euro gezahlt werden. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kann Sie das ein Bußgeld von 100 Euro kosten. In beiden Fällen gibt es 1 Punkt in Flensburg.

Fährt ein Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel. Gibt es aber eine Radfahrerampel, müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg diese beachten. Lichtzeichen für Fußgänger gelten nicht für Radfahrer.

Behinderung von Fußgängern

Viele Fahrradfahrer fahren auf Gehwegen, weil sie sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen. Das Fahrradfahren auf Gehwegen ist verboten, es sei denn, es wird durch ein Zusatzschild angezeigt, dass auch Radfahrer hier verkehren dürfen. Wer auf einem Gehweg fährt, beeinträchtigt ggf. Fußgänger und muss daher mindestens mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.

Eine Ausnahme bilden hier Kinder. Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen diese selbst entscheiden, ob sie den Gehweg weiterhin benutzen wollen. Sind Kinder unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs, darf darüber hinuas eine Aufsichtsperson, die älter als 16 Jahre ist, ebenfalls den Bürgersteig mit dem Rad nutzen.

Auch an Zebrastreifen ist Vorsicht geboten. Als Fahrradfahrer sind Sie hier verpflichtet, den Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen. Hindern Sie Fußgänger daran, den Fußgängerüberweg zu nutzen, kann laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 80 Euro fällig werden, zudem droht ein Punkt.

Checklisten fürs Fahrrad

Unzureichende Ausstattung des Fahrrads

Wenn Sie mit einem Fahrrad unterwegs sind, muss dieses verkehrstauglich sein. Nur mit einer vorschriftsmäßigen Ausstattung ist die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.

Fehlende oder defekte Beleuchtung

Eine nicht vorhandene oder defekte Beleuchtung am Fahrrad hat ein Bußgeld zur Folge.
Eine nicht vorhandene oder defekte Beleuchtung am Fahrrad hat ein Bußgeld zur Folge.

Das Fahren mit dem Fahrrad ohne oder mit defekter Beleuchtung ist ein Verstoß. Besonders bei schlechter Sicht müssen Sie als Fahrradfahrer für andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sein. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, wie viele Leuchten und Rückstrahler benötigt werden, wie Fahrradlampen anzubringen sind und welche Energiequellen verwendet werden können.

Ist die Fahrradbeleuchtung bei Dunkelheit, während der Dämmerung oder bei schlechten Wetterbedingungen nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit, kann laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Bußgeld von 20 Euro die Folge sein. Dies gilt auch, wenn die Fahrradlichter zwar vorhanden, aber nicht benutzt werden oder verschmutzt oder verdeckt sind.

Fehlende oder defekte Bremsen und Klingel

Intakte Bremsen sind notwendig, um in einer Gefahrensituation schnell zum Stillstand zu kommen. Eine Klingel wird häufig eingesetzt, um sich bemerkbar zu machen oder auf eine Gefahrensituation hinzuweisen. Sind Bremsen oder Klingel nicht vorhanden oder sind nicht funktionstüchtig, da sie beispielsweise defekt sind, gilt das Fahrrad als nicht verkehrstauglich und das kann Sie ein Bußgeld von 15 Euro kosten.

Sonstige Verstöße, die ein Bußgeld auf dem Fahrrad zur Folge haben

Musik hören beim Fahrradfahren

Bei Nutzung des Mobiltelefons auf dem Fahrrad wird laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro fällig.
Bei Nutzung des Mobiltelefons auf dem Fahrrad wird laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro fällig.

Oft werden Fahrradfahrer mit Kopfhörern gesehen. Hören Sie beim Fahrradfahren Musik, ist ihre Wahrnehmung und Aufmerksamkeit stark beeinträchtigt.

Eventuelle Signale im Straßenverkehr oder Geräusche von anderen Verkehrsteilnehmern können so leicht überhört werden. Für Fahrradfahrer ist das Hören von lauter Musik über Kopfhörer verboten und kann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.

Telefonieren beim Fahrradfahren

Die Benutzung des Mobiltelefons oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten, da Konzentration und Aufmerksamkeit in diesen Fällen sinken. Laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad kann dafür ein Bußgeld von 55 Euro verhängt werden.

Auf dem Fahrrad freihändig fahren
Besonders bei den jüngeren Fahrern beliebt, aber dennoch verboten: Beide Hände müssen während der Fahrt stets am Lenker sein. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie freihändig Fahrrad fahren, kann Sie das 5 Euro kosten.

Weitere Informationen über Bußgelder für Fahrradfahrer

Können Verstöße mit dem Fahrrad Punkte in Flensburg zur Folge haben?

Schwerwiegende Verstöße, die auf dem Fahrrad begangen werden, lassen darauf schließen, dass Sie Fahrzeuge jeglicher Art, wie ein Auto, nicht vorschriftsmäßig führen können. Es gibt einige Verstöße, für die auch Fahrradfahrer Punkte in Flensburg erhalten können:

  • Sämtliche Rotlichtverstöße (1 Punkt)
  • Fahrrad entspricht nicht den Vorschriften und Verkehrssicherheit ist maßgeblich beeinträchtigt (1 Punkt)
  • Überqueren des Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke (2 Punkte)
  • Betrunken Fahrrad fahren (3 Punkte)

Kann ein Verstoß mit dem Fahrrad zum Entzug der Fahrerlaubnis führen?

Alkoholisiert auf dem Fahrrad: Bußgeld, Punkte und Fahrerlaubnisentzug drohen.
Alkoholisiert auf dem Fahrrad: Bußgeld, Punkte und Fahrerlaubnisentzug drohen.

Auch wenn Sie nicht mit dem Auto unterwegs sind, gelten für Sie als Radfahrer dieselben Regeln hinsichtlich des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss wie auch für Autofahrer. Auch mit dem Fahrrad ist eine Strafe zu erwarten.

Wenn Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad unterwegs sind, kann Ihnen der Führerschein entzogen und eine MPU verordnet werden. Meist geschieht dies ab einem Promillewert von 1,6 oder wenn Sie fahrauffällig werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise