Ein Bußgeldkatalog für ganz Europa – Gibt es den?

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Die Europäische Union (EU) ist eine Vereinigung von 28 Ländern hauptsächlich im europäischen Raum, die sich vornehmlich zusammengeschlossen hat, um den EU-Bürgern einen freiheitlichen Raum zu geben, in dem sie sich sicher und ohne Grenzen bewegen können. Außerdem bildet die EU eine starke Wirtschafts- und Währungsunion, die auf technischen Fortschritt, Solidarität und gerechten Handel setzt. Ähnliche Regeln – gleiche Bußgelder, meinen da vielleicht einige. Aber gibt es wirklichen einen einheitlichen Bußgeldkatalog für Europa? Lesen Sie es hier.

FAQ: EU-Bußgeldkatalog

Gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog für Europa?

Nein, jeder EU-Staat legt eigene Bußgelder und Verkehrsstrafen fest. In Europa können regional also große Unterschiede bestehen.

Ist ein Bußgeld aus dem EU-Ausland in meiner Heimat vollstreckbar?

Zwischen den Ländern der EU besteht ein Vollstreckungsabkommen. Dieses ermöglicht die Ahnung von Gesetzesverstößen ab 70 Euro Bußgeld.

Gibt es EU-weit Punkte in Flensburg?

Nein, das ist ein System, das in dieser Form nur in Deutschland zum Einsatz kommt. Für einen Tempoverstoß in Italien erhalten Sie in Deutschland keine Punkte.

Die Bußgelder in Europa unterscheiden sich von Land zu Land

Gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog, der ganz Europa erfasst?
Gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog, der ganz Europa erfasst?

Wer schon einmal außerhalb Deutschlands im Urlaub war, weiß um die teils unterschiedlichen Verkehrsregeln im EU-Ausland. Was hierzulande die Straßenverkehrsordnung (StVO) festlegt, kann etwa in Italien oder Spanien völlig anders geregelt sein. Die Geldsanktionen der einzelnen Bußgeldkataloge in den EU-Ländern unterscheiden sich teilweise stark.

Hier finden Sie alle europäischen Bußgeldkataloge

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Europa

Ver­stoß
Buß­geld nach Län­dern
Deutsch­landÖs­ter­reichIta­lienSpa­nienDä­ne­mark
Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung um 20 km/hab 30 €ab 30 €ab 170 €ab 100 €ab 135 €
Bei Rot über die Ampel fahrenab 90 €ab 70 €ab 170 €ab 200 €270 €
Han­dy am Steuerab 100 €ab 50 €ab 160 €ab 200 €200 €

Während beispielsweise ein Handyverstoß in Deutschland mit einer Regelgeldbuße von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird, beginnt diese in Spanien erst ab 200 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist vor allem in Italien teuer: Schon für 20 km/h zu schnell, werden 170 Euro fällig, während diese hier bereits bei 30 Euro beginnt. Jedes Land stellt also einen eigenen Bußgeldkatalog zusammen. In Europa entstehen dadurch teilweise große Unterschiede bei der Sanktionierung von Verkehrsverstößen. Vor einem Urlaub sollten Sie sich am besten über das örtliche Verkehrsrecht informieren.

Strafzettel irgendwo in Europa bekommen – Werde ich in der Heimat zur Kasse gebeten?

Sie sollen ein Bußgeld in Europa zahlen? Eine Vollstreckung ist in zahlreichen EU-Staaten möglich.
Sie sollen ein Bußgeld in Europa zahlen? Eine Vollstreckung ist in zahlreichen EU-Staaten möglich.

Obwohl es keinen allumfassenden Bußgeldkatalog für Europa gibt, besteht dennoch ein Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Staaten, das die gegenseitige Vollstreckung von Bußgeldern ab 70 Euro im jeweiligen Land in der Regel ermöglicht. Bußgelder aus Österreich können bereits ab 20 Euro hierzulande eingefordert werden.

Weil die Bürokratie dahinter manchmal sehr lange dauern kann, ist es möglich, dass Sie selbst Monate oder sogar ein ganzes Jahr auf einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland warten müssen.

Übrigens erhalten Sie beispielsweise für einen Rotlichtverstoß im EU-Ausland in Deutschland keine Punkte in Flensburg (ein Handyverstoß wird hierzulande mit einem Punkt sanktioniert). Das Flensburger Punktesystem greift also nur in Deutschland und kommt nicht etwa durch einen Bußgeldkatalog in ganz Europa zum Einsatz.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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