Sie sorgt für ein geringeres Unfallrisiko, schafft zusätzliche Parkmöglichkeiten und gewährleistet trotz enger Fahrbahn und hohem Verkehrsaufkommen einen reibungslosen Verkehrsfluss: die Einbahnstraße. Wie der Name bereits vermuten lässt, darf sie nur in eine Richtung befahren werden. Doch welche Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog, wenn eine Einbahnstraße verkehrt herum genutzt wird? Im Ratgeber erfahren Sie es.
Bußgeldtabelle: Welches Bußgeld in einer Einbahnstraße droht
Verstoß | Konsequenzen |
---|---|
Parken entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße | 15 € |
Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung | 25 € |
Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung als Radfahrer | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
FAQ: Einbahnstraße
Ja, allerdings ausschließlich von links. Eine Ausnahme stellen Schienenfahrzeuge dar. Sie dürfen auch von rechts überholt werden.
In einer Einbahnstraße ist es erlaubt, sowohl an der rechten als auch an der linken Seite zu parken. Das Fahrzeug muss jedoch stets in Fahrtrichtung abgestellt werden.
Nein. Wer in einer Einbahnstraße wendet oder rückwärts fährt, muss sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Weitere Informationen zum Thema Einbahnstraße
Welches Verhalten ist in einer Einbahnstraße vorgeschrieben?
Inhalt
Um zu verhindern, dass Ihnen als Autofahrer aufgrund eines Verkehrsverstoßes in der Einbahnstraße ein Bußgeld aufgebrummt wird, sollten Sie genau Bescheid wissen, welche Vorschriften dort einzuhalten sind. Ob es sich um eine Einbahnstraße handelt, erkennen Sie an einem rechteckigen blauen Verkehrsschild mit einem weißen Pfeil, der die erlaubte Fahrtrichtung vorgibt.
Sobald Sie ein solches Schild sehen, sollten Sie folgende Verkehrsregeln beachten, um keine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog für die Einbahnstraße zu machen:
- Überholmanöver dürfen ausschließlich von links aus durchgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge; diese dürfen Sie von rechts überholen.
- In einer Einbahnstraße dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug sowohl an der rechten als auch an der linken Seite halten bzw. parken. Doch Vorsicht: Entscheiden Sie sich beim Halten oder Parken laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße für die falsche Richtung, wird ein Bußgeld fällig.
- Sie dürfen weder rückwärtsfahren noch mit Ihrem Auto wenden, ansonsten erwartet Sie eine Strafe in der Einbahnstraße.
Video: Regeln in der Einbahnstraße kompakt erklärt
Welche Sanktionen erwarten Sie laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße?
Je nachdem, welches Fehlverhalten Sie in einer Einbahnstraße an den Tag legen, können die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog variieren:
- Parken Sie entgegen der Einbahnstraße, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
- Sind Sie in der Einbahnstraße in die falsche Richtung gefahren? Die Strafe besteht aus einem Bußgeld von 25 Euro.
- Radfahrer, welche die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, erwartet ein Bußgeld von 20 Euro. Kam es zusätzlich zu einer Behinderung oder Gefährdung, bestehen die Konsequenzen aus 25 bzw. 30 Euro.
- Verschuldeten Sie sogar einen Unfall, sieht der Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße ein Bußgeld von 35 Euro für Fahrradfahrer vor.
Die jeweiligen Sanktionen können demzufolge nicht nur Kraftfahrern, sondern auch Radfahrern auferlegt werden, wenn sie sich in einer Einbahnstraße nicht korrekt verhalten. Es besteht jedoch eine Ausnahmeregelung:
Befindet sich unter dem Verkehrsschild, das eine Einbahnstraße ankündigt, ein zusätzliches Schild, welches Radfahrern das Befahren dieser in beide Richtungen gestattet, drohen ihnen keine Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog, wenn die Einbahnstraße entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung befahren wurde.
Einbahnstraße unbeabsichtigt verkehrt befahren: Droht die Strafe trotzdem?
Grundsätzlich gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher machen Sie als Fahrrad- oder Autofahrer normalerweise trotzdem Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog, wenn die Einbahnstraße versehentlich entgegen der Fahrtrichtung befahren wurde. Um in einem solchen Fall jedoch zumindest zu vermeiden, dass es zum Unfall kommt, können Sie sich wie folgt verhalten:
- Drosseln Sie Ihre Geschwindigkeit so schnell wie möglich, nachdem Ihnen Ihr Fehler klar wurde, und achten Sie auf entgegenkommende Fahrzeuge, da diese in der Regel in Einbahnstraßen nicht mit Ihnen rechnen.
- Machen Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Stelle, um Ihr Kfz zu stoppen und anschließend zu wenden, sollte dies möglich sein. Dabei sollten Sie unbedingt vermeiden, andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder sogar einer Gefährdung auszusetzen.
- Es bietet sich an, einen Mitfahrer oder Passanten um Hilfe zu bitten. Dieser kann den entgegenkommenden Verkehr im Auge behalten und Sie einweisen bzw. lotsen.
- Unabhängig von den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog sollte die Einbahnstraße keinesfalls bis zum Ende in falscher Richtung befahren werden. Selbst wenn Sie der Meinung sind, eine Strafe sei Ihnen ohnehin sicher: Je länger Sie verkehrt herum auf der Straße unterwegs sind, desto größer wird das Unfallrisiko!
Hat der Radfahrer eine höhere forsicht walten zu lassen,dem Autofahrer gegenüber oder ist das recht dem Schwächeren Ferhrkersteilnehmer gegenüber?
Wir haben uns im Bürgerverein damit befassen müssen.
Würde gerne mehr erfahren über der Sonderreglung,auch in einer Spielstraße wo ich dachte das Kinder diese da so wie so nicht gilt?
Hallo Wolfgang T.
Grundsätzlich gilt, dass alle am Straßenverkehr teilnehmenden Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Vorsicht walten lassen müssen, um ein geordnetes Miteinander zu ermöglichen.
Ihr Team von bussgeldkataloge.de