Was der Bußgeldkatalog bei einer Einbahnstraße vorsieht

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Sie sorgt für ein geringeres Unfallrisiko, schafft zusätzliche Parkmöglichkeiten und gewährleistet trotz enger Fahrbahn und hohem Verkehrsaufkommen einen reibungslosen Verkehrsfluss: die Einbahnstraße. Wie der Name bereits vermuten lässt, darf sie nur in eine Richtung befahren werden. Doch welche Sanktionen drohen gemäß Bußgeldkatalog, wenn eine Einbahnstraße verkehrt herum genutzt wird? Im Ratgeber erfahren Sie es.

Bußgeldtabelle: Welches Bußgeld in einer Einbahnstraße droht

VerstoßKonsequenzen
Parken entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße15 €
Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung25 €
Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung als Radfahrer20 €
… mit Behinderung25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Unfallfolge35 €

FAQ: Einbahnstraße

Darf ich in einer Einbahnstraße überholen?

Ja, allerdings ausschließlich von links. Eine Ausnahme stellen Schienenfahrzeuge dar. Sie dürfen auch von rechts überholt werden.

Wie darf ich in einer Einbahnstraße parken?

In einer Einbahnstraße ist es erlaubt, sowohl an der rechten als auch an der linken Seite zu parken. Das Fahrzeug muss jedoch stets in Fahrtrichtung abgestellt werden.

Darf ich in einer Einbahnstraße wenden?

Nein. Wer in einer Einbahnstraße wendet oder rückwärts fährt, muss sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.

Weitere Informationen zum Thema Einbahnstraße

Welches Verhalten ist in einer Einbahnstraße vorgeschrieben?

Welche Vorschriften gelten in einer Einbahnstraße?
Welche Vorschriften gelten in einer Einbahnstraße?



Um zu verhindern, dass Ihnen als Autofahrer aufgrund eines Verkehrsverstoßes in der Einbahnstraße ein Bußgeld aufgebrummt wird, sollten Sie genau Bescheid wissen, welche Vorschriften dort einzuhalten sind. Ob es sich um eine Einbahnstraße handelt, erkennen Sie an einem rechteckigen blauen Verkehrsschild mit einem weißen Pfeil, der die erlaubte Fahrtrichtung vorgibt.

Sobald Sie ein solches Schild sehen, sollten Sie folgende Verkehrsregeln beachten, um keine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog für die Einbahnstraße zu machen:

In einer Einbahnstraße dürfen Sie zwar meist an beiden Seiten parken, jedoch nur in Fahrtrichtung.
In einer Einbahnstraße dürfen Sie zwar meist an beiden Seiten parken, jedoch nur in Fahrtrichtung.
  • Überholmanöver dürfen ausschließlich von links aus durchgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge; diese dürfen Sie von rechts überholen.
  • In einer Einbahnstraße dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug sowohl an der rechten als auch an der linken Seite halten bzw. parken. Doch Vorsicht: Entscheiden Sie sich beim Halten oder Parken laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße für die falsche Richtung, wird ein Bußgeld fällig.
  • Sie dürfen weder rückwärtsfahren noch mit Ihrem Auto wenden, ansonsten erwartet Sie eine Strafe in der Einbahnstraße.
Bedenken Sie: Ein Grund, warum der Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße diverse Sanktionen vorsieht, ist der, dass das ganze Prinzip auf Vertrauen beruht. Da diese spezielle Straße nur in einer Richtung befahren werden darf, rechnet logischerweise kein Fahrer damit, dass ihm plötzlich ein Kfz entgegenkommt. Ein Unfall ist in einer solchen Situation oft vorprogrammiert.

Video: Regeln in der Einbahnstraße kompakt erklärt

Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?
Welche Regeln gelten für Einbahnstraßen? Welche Bußgelder könnten drohen?

Welche Sanktionen erwarten Sie laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße?

Je nachdem, welches Fehlverhalten Sie in einer Einbahnstraße an den Tag legen, können die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog variieren:

  • Parken Sie entgegen der Einbahnstraße, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.
  • Sind Sie in der Einbahnstraße in die falsche Richtung gefahren? Die Strafe besteht aus einem Bußgeld von 25 Euro.
  • Radfahrer, welche die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, erwartet ein Bußgeld von 20 Euro. Kam es zusätzlich zu einer Behinderung oder Gefährdung, bestehen die Konsequenzen aus 25 bzw. 30 Euro.
  • Verschuldeten Sie sogar einen Unfall, sieht der Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße ein Bußgeld von 35 Euro für Fahrradfahrer vor.
Dürfen Radfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren, müssen sie keine Sanktionen befürchten.
Dürfen Radfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren, müssen sie keine Sanktionen befürchten.

Die jeweiligen Sanktionen können demzufolge nicht nur Kraftfahrern, sondern auch Radfahrern auferlegt werden, wenn sie sich in einer Einbahnstraße nicht korrekt verhalten. Es besteht jedoch eine Ausnahmeregelung:

Befindet sich unter dem Verkehrsschild, das eine Einbahnstraße ankündigt, ein zusätzliches Schild, welches Radfahrern das Befahren dieser in beide Richtungen gestattet, drohen ihnen keine Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog, wenn die Einbahnstraße entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung befahren wurde.

Einbahnstraße unbeabsichtigt verkehrt befahren: Droht die Strafe trotzdem?

Grundsätzlich gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher machen Sie als Fahrrad- oder Autofahrer normalerweise trotzdem Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog, wenn die Einbahnstraße versehentlich entgegen der Fahrtrichtung befahren wurde. Um in einem solchen Fall jedoch zumindest zu vermeiden, dass es zum Unfall kommt, können Sie sich wie folgt verhalten:

  • Drosseln Sie Ihre Geschwindigkeit so schnell wie möglich, nachdem Ihnen Ihr Fehler klar wurde, und achten Sie auf entgegenkommende Fahrzeuge, da diese in der Regel in Einbahnstraßen nicht mit Ihnen rechnen.
  • Machen Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Stelle, um Ihr Kfz zu stoppen und anschließend zu wenden, sollte dies möglich sein. Dabei sollten Sie unbedingt vermeiden, andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder sogar einer Gefährdung auszusetzen.
  • Es bietet sich an, einen Mitfahrer oder Passanten um Hilfe zu bitten. Dieser kann den entgegenkommenden Verkehr im Auge behalten und Sie einweisen bzw. lotsen.
  • Unabhängig von den Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog sollte die Einbahnstraße keinesfalls bis zum Ende in falscher Richtung befahren werden. Selbst wenn Sie der Meinung sind, eine Strafe sei Ihnen ohnehin sicher: Je länger Sie verkehrt herum auf der Straße unterwegs sind, desto größer wird das Unfallrisiko!

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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