Bußgeldkatalog für den Bus: Wichtige Regeln im öffentlichen Straßenverkehr

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Der Bus stellt einen Sonderfall im öffentlichen Straßenverkehr dar. Hier ist keine Privatperson mit dem eigenen Pkw unterwegs, sondern ein Berufstätiger lenkt das riesige Gefährt durch die Tücken des Stadtverkehrs und befördert dabei zahlenden Gäste von einem Ort zum anderen. Welche besonderen Vorschriften die Straßenverkehrsordnung (StVO) für den Bus vorsieht und mehr, das ist im Bußgeldkatalog für den Bus festgehalten.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Geschwindigkeit

Mit den folgenden Sanktionen muss der Busfahrer rechnen, wenn er das Tempolimit für den Bus innerhalb von geschlossenen Ortschaften übertreten und Fahrgäste an Bord hat:

Geschwin­digkeits­überschrei­tung
mit Fahr­gästen (inner­orts)
Bußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbotLohnt sich ein Einspruch?
bis 10 km/h70--
11 - 15 km/h1201-Hier prüfen **
16 - 20 km/h3201-Hier prüfen **
21 - 25 km/h36021 MonatHier prüfen **
26 - 30 km/h48021 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h64022 MonateHier prüfen **
41 - 50 km/h80023 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h90023 MonateHier prüfen **
über 60 km/h95023 MonateHier prüfen **

Mit den folgenden Sanktionen muss der Busfahrer rechnen, wenn er das Tempolimit für den Bus außerhalb von geschlossenen Ortschaften übertreten und Fahrgäste an Bord hat:

Geschwin­digkeits­überschrei­tung
mit Fahr­gästen (außer­orts)
Bußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbotLohnt sich ein Einspruch?
bis 10 km/h60--
11- 15 km/h70--
16 - 20 km/h2401-Hier prüfen **
21 - 25 km/h2801-Hier prüfen **
26 - 30 km/h40021 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h56021 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h70022 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h80023 MonateHier prüfen **
über 60 km/h90023 MonateHier prüfen **

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Promillegrenze für Busfahrer

TatbestandBußgeld
Busfahrer konsumiert Alkohol während des Dienstesbis zu 10.000 Euro

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Warnblinklicht

Verstoß Buß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot in Mo­na­ten
Warn­blink­licht vom Linien­bus nicht einge­schal­tet trotz Nä­her­ung an ent­sprech­ende Hal­te­stel­le10--
Warn­blink­licht vom ge­kenn­zeich­ne­ten Schul­bus nicht einge­schal­tet trotz Nä­her­ung an ent­sprech­en­de Hal­te­stel­le10--
Warn­blink­licht vom Linien­bus nicht ein­ge­schal­tet, ob­wohl an ent­sprech­en­der Hal­te­stel­le Fahr­gäs­te ein- bzw. aus­stie­gen10--
Warn­blink­licht vom ge­kenn­zeich­ne­ten Schul­bus nicht ein­ge­schal­tet, ob­wohl an entsprech­en­der Hal­te­stel­le Fahr­gäs­te ein- bzw. aus­stie­gen10--
Miss­bräuch­lich das Warn­blink­licht ein­ge­schal­tet5--

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Vorschriftsmäßiger Zustand

Ver­stoßBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­verbot in Mo­na­ten
In­be­trieb­nah­me ei­nes Bus­ses mit Fahr­gäs­ten un­ter Nicht-Ein­hal­tung des vor­schrift­mä­ßi­gen Zu­stan­des. Der Ver­kehr wur­de da­durch we­sent­lich be­ein­träch­tigt.2701-
Füh­ren ei­nes Bus­ses mit Fahr­gäs­ten un­ter Nicht-Ein­hal­tung des vor­schrift­mä­ßi­gen Zu­stan­des. Der Ver­kehr wur­de da­durch we­sent­lich be­ein­träch­tigt.4051-
In­be­trieb­nah­me ei­nes Bus­ses un­ter Ver­stoß ge­gen Vor­schrif­ten zum Feuer­lösch­er15--
In­be­trieb­nah­me ei­nes Bus­ses un­ter Ver­stoß ge­gen Vor­schrif­ten zum Ers­te-Hil­fe-Ma­te­ri­al25 --
An­ord­nung zur In­be­trieb­nah­me ei­nes Bus­ses, ob­wohl der Füh­rer zur selbst­stän­di­gen Lei­tung nicht ge­eig­net war1801-

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Zulässiges Gesamtgewicht

Ver­stoßBuß­geld in EuroPunk­te in Flens­burgFahr­ver­bot in Mo­na­ten
Füh­ren ei­nes Bus­ses mit Fahr­gäs­ten, ob­wohl das zu­läs­si­ge Ge­samt­ge­wicht um mehr als …
… 5 % ü­ber­schri­tten wur­de1201-
… 10 % ü­ber­schrit­ten wur­de1651-
… 15 % ü­ber­schrit­ten wur­de2101-
… 20 % ü­ber­schrit­ten wur­de2851-
… 25 % ü­ber­schrit­ten wur­de427,501-
… 30 % ü­ber­schrit­ten wur­de5701-
Mit dem Bus mehr Per­so­nen be­för­dert als er­laubt601-
Mit dem Bus mehr Ge­päck be­för­dert als er­laubt601-

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Busspur

VerstoßBußgeld (in Euro)Punkte
Unerlaubtes Befahren der Busspur15
... Behinderung eines Linienbusses35
Fahrzeugen auf der Busspur keine Vorfahrt gewährt20
... mit Gefährdung701 Punkt
... mit Unfall851 Punkt

FAQ: Bußgeldkatalog für den Bus

Wie schnell darf ein Bus fahren?

Busse müssen innerorts sich wie alle anderen Kfz an das Tempolimit von 50 km/h halten. Außerorts dürfen sie nur 80 km/h fahren (auch auf der Auto‌bahn), gibt es stehende Fahrgäste, darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden. Ein Reisebus darf bei geeigneter Bauart und Zulassung auch 100 km/h fahren.

Wie muss ich als Pkw-Fahrer auf einen Bus mit Warnblinklicht reagieren.

Ein fahrender Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf nicht überholt werden. Steht dieser, darf er mit gebührenden Abstand und in Schrittgeschwindigkeit überholt werden.

Was kostet das Fahren auf der Busspur?

Fahren Sie auf der Busspur, obwohl Sie dies nicht dürfen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 bis 35 Euro rechnen.

Wie ist die Promillegrenze für Busfahrer?

Für Busfahrer gilt eine strenge Null-Promillegrenze.

Weiterführende Informationen zum Thema Bußgeldkatalog für den Bus

Mit welcher Geschwindigkeit darf ein Bus fahren?

Der Bußgeldkatalog für den Bus beschäftigt sich u. a. mit den Regeln zur Geschwindigkeit und dem Nutzen der Busspur.
Der Bußgeldkatalog für den Bus beschäftigt sich u. a. mit den Regeln zur Geschwindigkeit und dem Nutzen der Busspur.

Da dieser Kfz-Typ aufgrund seiner Bauart und der Verantwortung anderen Regeln gemäß deutschem Verkehrsrecht folgen muss, sieht der Bußgeldkatalog für den Bus auch andere Sanktionen vor, als etwa für eine Privatperson mit dem Pkw.

Vor allem bzgl. der Geschwindigkeit muss der Bus sich an gesonderte Vorschriften halten. Welche Bußgelder bzw. anderen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, das können Sie der vorangestellten Bußgeldtabelle entnehmen.

Die zulässige Geschwindigkeit beim Bus ist von der Situation und vom Bus abhängig.
Die zulässige Geschwindigkeit beim Bus ist von der Situation und vom Bus abhängig.

Generell hat sich aber der Fahrer eines Busses an eine für den Bus spezielle zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten. So ist zwar in § 3 der StVO festgelegt, dass alle Kfz sich innerorts an eine Geschwindigkeit von 50 km/h halten müssen. Darunter fällt auch der Bus. Der Bußgeldkatalog unterscheidet jedoch eine Überschreitung des Tempolimits innerorts und außerorts.

Für letztere sind 100 m/h als Tempolimit für Pkw angesetzt. Der Bußgeldkatalog für den Bus sieht aber bereits einen Tempoverstoß, wenn das Gefährt über 80 km/h fährt. – ebenso gilt dieses Limit auf der Autobahn. Auch für den Bus mit Anhänger und für Lkw ab 3,5 T und bis 7,5 T gilt übrigens diese Beschränkung.

Haben nicht alle Fahrgäste einen Sitzplatz gefunden, ist die Höchstgeschwindigkeit sogar auf lediglich 60 km/h runtergesetzt.

Zulässige Geschwindigkeit beim Reisebus – ein Ausnahmefall

Jedoch fällt der Reisebus bzgl. der Geschwindigkeit etwas aus dem Rahmen. Dieser darf gemäß Bußgeldkatalog für den Bus auch bis zu 100 km/h auf dem Tacho haben, wenn er für diese Höchstgeschwindigkeit gebaut und zugelassen ist.

Weitere Ausnahmen stellt die Höchstgeschwindigkeit für den Bus dar, wenn:

  • Jeder Gast einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt hat
  • Der Bus keinen Anhänger zieht
  • Das Fahrzeug mit einem Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet ist

Warnblinklicht beim Bus – und wie der Pkw-Fahrer darauf reagieren muss

Auch wenn der Bus ohne Warnblinklicht an der Haltstelle stoppt, müssen Sie vorsichtig fahren.
Auch wenn der Bus ohne Warnblinklicht an der Haltstelle stoppt, müssen Sie vorsichtig fahren.

Generell gilt: Wollen Sie an einem Bus vorbeifahren, der an einer Haltestelle hält, dürfen Pkw-Fahrer nur mit genügend Abstand und sehr vorsichtig vorbeifahren, um aus- oder einsteigende Gäste nicht zu behindern oder zu gefährden.

Laut dem Bußgeldkatalog für den Bus muss die Warnblinkanlage bei dem Gefährt eingeschaltet werden, wenn es sich einer gefährlichen und entsprechend beschilderten Haltestelle nähert und dort Fahrgäste ein- oder aussteigen wollen. Für den Pkw-Fahrer bedeutet dies, dass er den Bus nicht überholen darf – auch generell, wenn ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht anschaltet, darf er nicht überholt werden. Diese Regeln bzgl. dem Bus hat die StVO im § 20 thematisiert.

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf er überholt werden – jedoch nur vorsichtig und mit Schrittgeschwindigkeit.

Diese Beleuchtung am Auto darf nicht missbräuchlich eingesetzt werden – der Bußgeldkatalog für den Bus sieht auch in diesem Fall für den Fahrer zumindest ein Bußgeld von fünf Euro vor.

Den Bus parken – Was muss beachtet werden?

Ein Bus darf nicht wie jeder andere Pkw überall dort geparkt werden, wo Parkplätze sind. Viel mehr gibt es spezielle Parklätze für diese Fahrzeuge, die entsprechend gekennzeichnet und ausgeschildert sind.

In einem Wohngebiet darf ein Bus daher nicht geparkt werden. Sollte ein Verstoß dieser Art bei einem Busfahrer zur Regel werden, muss dieser laut Bußgeldkatalog für den Bus mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.

Als Begründung für diese Maßnahme wird die von dem Gefährt ausgehende Lärm- und Feinstaubbelastung für die Umwelt angegeben.

Weitere Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für den Bus

Feuerlöscher im Bus: Gemäß den Regeln im Verkehrsrecht, darf dieser keinesfalls fehlen.
Feuerlöscher im Bus: Gemäß den Regeln im Verkehrsrecht, darf dieser keinesfalls fehlen.

Wie aus den obenstehenden Tabellen hervorgeht, sind Busfahrer dazu verpflichtet, für eine bestimmte Ausstattung im Bus zu sorgen, bevor sie diesen in Betrieb nehmen. So haben Halter und Kfz-Führer darauf zu achten, dass entsprechende Erste-Hilfe-Materialen sich im Bus befinden – in diesem Fall ist beim Bußgeldkatalog für den Bus ein großer Verbandskasten vorgesehen. Zudem darf ein Feuerlöscher an Board nicht fehlen – ein Verstoß kostet den Fahrer 15 Euro für den fehlenden Feuerlöscher und 25 Euro für den fehlenden Verbandskasten.

Zu den entsprechenden Maßnahmen gehört zudem auch, die Anzahl der Fahrgäste, die zulässige Menge an Gepäck und das zulässige Gesamtgewicht des Busses allgemein im Blick zu haben. Bei Verstößen drohen Sanktionen, wie sie in den obigen Bußgeldtabellen aufgeführt sind.

Im Bus mit dem Handy am Steuer

Tatsächlich macht der Bußgeldkatalog für den Bus hier keinen Unterschied. Auch Kfz-Fahrer, die mit dem Handy am Steuer im Bus geblitzt werden, müssen wie jeder andere mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fährt der Betroffene mit dem Handy in Schlangenlinien durch den Straßenverkehr, darf er sogar 150 Euro zahlen.

Kommt es in dieser Situation zu einer Sachbeschädigung, muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Zusätzlich kassiert er zwei neue Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Bußgeldkatalog: Busspur widerrechtlich genutzt

Bußgeldkatalog für den Bus: Auch zur Nutzung der Busspur gibt es Vorschriften.
Bußgeldkatalog für den Bus: Auch zur Nutzung der Busspur gibt es Vorschriften.

Der Bußgeldkatalog zum Thema Bus sieht ebenfalls Sanktionen vor, wenn die Busspur widerrechtlich genutzt wird. Generell ist es anderen Kfz (außer Linienbussen sowie Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs, wenn sie mit dem Schulbus-Schild ausgestattet sind) nicht erlaubt, die Busspur zu benutzen. Ausnahmen können über spezielle Zusatzschilder geregelt werden.

Tatsächlich sind Reisebusse in diesem Fahrverbot auf dem Busstreifen eingeschlossen. Dieser ist normalerweise dazu da, einen möglichst ungehinderten Linienverkehr sicherzustellen. Bei widerrechtlichem Nutzen der Spur und damit einhergehender Behinderung des Linienverkehrs kann es zu einem Bußgeld von bis zu 35 Euro kommen.

Promillegrenze für Busfahrer

Da dem Busfahrer eine gewisse Fürsorgepflicht zukommt, gibt es in dem Bußgeldkatalog für den Bus auch in Bezug auf Alkohol am Steuer gesonderte Richtlinien.

So hat der Fahrer eine strenge Null-Promille-Pflicht einzuhalten, wenn er das Gefährt in Betrieb nimmt. Er darf demnach nicht nur während des Dienstes nicht trinken, auch Restalkohol vom Abend zuvor bspw. ist strikt untersagt.

Eine Verletzung dieser Pflicht kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bedeuten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise

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