Sie wollten gerade den Ihnen vor einigen Wochen zugegangenen Bußgeldbescheid noch vor Ablauf der Zahlungsfrist ausgleichen, können diesen nun aber nicht mehr auffinden? Wie Sie an die benötigte Zahlungsinformation gelangen, wenn Sie den betreffenden Bußgeldbescheid oder Strafzettel verloren haben, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Bußgeldbescheid verloren
Die Rechnungsadresse und andere wichtige Daten können Sie auch auf anderem Wege erfahren. Welche das sind, lesen Sie hier.
Kontaktieren Sie die Bußgeldstelle und erfragen Sie dort die Rechnungsinformationen.
Ohne die Rechnungsinformationen, ist nicht klar, wohin Sie das Bußgeld überweisen müssen. Wer nicht zahlt, erhält eine Mahnung.
Bußgeldbescheid verloren: Müssen Sie auf die erste Mahnung warten?
Inhalt
In einem Bußgeldbescheid ist neben den Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf und der jeweils verhängten Geldbuße noch eine weitere wichtige Information enthalten, die gerade im Falle der Zahlung für den Betroffenen von Bedeutung sind: die Bankverbindung der Bußgeldstelle und die Vorgangsnummer. Letztere muss beim Überweisen des verhängten Bußgelds stets als Verwendungszweck angegeben werden, damit die Bußgeldstelle die Zahlung entsprechend zuordnen und als gezahlt markieren kann.
Haben Sie Ihren Bußgeldbescheid nun also verloren, können Sie das Bußgeld aufgrund der fehlenden Rechnungsdaten nicht überweisen und müssen so eine Mahnung riskieren – oder?
Auf folgenden Wegen können Sie ggf. doch noch an die Daten kommen, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid verloren haben:
- Ist Ihnen noch bekannt, welche Bußgeldstelle für die Ausstellung des Bescheids zuständig war, können Sie diese kontaktieren. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie über Ihre Personendaten die Neuausstellung des Bescheids erwirken können oder aber die Bearbeiter Ihnen die Daten auf anderem Wege noch einmal übermitteln.
- Wurde Ihnen vor Zustellung des Bußgeldbescheids zunächst ein Anhörungsbogen übermittelt, können Sie ggf. auch hier nachschauen, welche Bußgeldstelle zuständig war und welche Vorgangsnummer dem Fall zugeordnet war. Dann müssten Sie nur die genauen Zahlungsdaten bei der Behörde erfragen. Die Höhe des Bußgelds haben Sie sich vermutlich ohnehin gemerkt.
- Wenn Sie nicht wissen, welche der zahlreichen Bußgeldstellen den Bußgeldbescheid, den Sie verloren haben, ausgestellt hatte, und auch keinen Anhörungsbogen erhalten haben bzw. diesen nicht mehr finden, müssen Sie vermutlich wohl oder übel auf die erste Mahnung warten. Dabei entstehen zusätzliche Mahnkosten, es sind jedoch sämtliche für die Zahlung benötigten Informationen in dem Mahnschreiben enthalten.
Strafzettel verloren – was tun? Schwierigkeiten bei Verwarnungen
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten greifen die Behörden auch aufgrund der Arbeitserleichterung von Zeit zu Zeit auf die Erteilung von Verwarnungen zurück. Regelmäßig trifft dies auf Parkverstöße zu, bei denen dem Betroffenen zumeist ein Knöllchen unter den Scheibenwischer geklemmt wird. Aber auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann den Verkehrssündern zunächst ein Verwarnbescheid zugesandt werden. Zahlt dieser dann das Verwarngeld innerhalb von sieben Tagen, ist die Sache erledigt.
Geht das Geld hingegen nicht oder zumindest nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, eröffnet diese eine Bußgeldverfahren und lässt dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid zukommen, der dann auch noch Gebühren und Auslagen in Rechnung stellt.
Doch was nun, wenn Sie das Knöllchen verloren haben? Ebenso wie beim Bußgeldbescheid finden sich auf dem Strafzettel die Rechnungsinformationen. Ohne diese können Sie das Verwarngeld nicht zahlen, sodass Sie, nachdem Sie den Strafzettel verloren haben, nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.
Aufgrund der aufgezeigten Problematik, wenn Betroffene den Bußgeldbescheid oder Strafzettel verloren haben, sollten Sie diese Bescheinigungen also stets gut aufbewahren und am besten umgehend die Geldbuße zahlen – sofern Sie nicht beabsichtigen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.